Eltern
contra Schul-Unrecht |
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INHALT BETREFF: Gesetzeswidrige Gewalthandlungen von Lehrern gegen Schüler an einer Rudolf-Steiner-Schule, sowie das vorherrschende Rechtsverständnis zum Hamburgischen Schulgesetz. Sehr
geehrte Frau Senatorin Dinges-Dierig Ich bin Vater eines Kindes, welches die "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek e.V" besucht. Durch diese Verbindung sind mir Vorfälle - teilweise auch durch eigenes Erleben - bekannt geworden, welche nach meiner Einschätzung, gegen die simpelsten, allgemeingültigen, pädagogischen, humanen und rechtlichen Grundsätze verstoßen. Dies betrifft gesetzwidrige Gewalthandlungen gegen Kinder, Willkür, dubiose Handhabung des Vereinsrechts, sowie totalitäre und undemokratische Strukturen innerhalb der Waldorfschule, sowie eine fehlende Rechtssicherheit für Eltern-Minderheiten durch die ständige Bedrohung einer Zerüttungs-Kündigung. Seit fast drei Jahren habe ich gegenüber dem Vorstand und der Lehrerkonferenz - diese beiden Gremien sind die alleinigen Entscheidungsträger der Rudolf-Steiner-Schule - schriftlich mittels konkreter Fakten auf Vorgänge gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Waldorflehrer hingewiesen, sowie Vorschläge zur Gewalt-Prävention, mentaler Stabilisierung der Lehrkräfte und der Streitschlichtung gemacht. Ich bekam weder Antworten auf meine Fragen, noch zeigte sich die Schulleitung korrigierend tätig. Hingegen erlebte ich eine heftige Feindlichkeit und ein emsiges Bemühen, um meine Äußerungen hinter einer Mauerer des Schweigens zu verbergen. Mein Kind und ich mußten uns gegen Mobbing, Verleumdung und Einschüchterung wehren. Auf allen Fronten des sozialen Geflechts der Waldorfschule wurde auf die totale Ausgrenzung meiner Person hingewirkt. Schriftliche Unterlagen belegen die Vorgänge. Heute ist die Situation so, daß jedes Elternteil, welches mit mir in einem Gespräch gesehen wird, mit einer sozialen Ächtung durch die Waldorf-Gemeinschaft rechnen muß. Am 28. Februar 2007 stellte ich Strafanzeige gegen eine Lehrkraft wegen Mißhandlung eines Schulkindes, welche in der fast vollen Aula, vor Augen der Mitschüler ab den ersten Klassen geschah Am 26. März 2007 wandelte sich das schulische Kommunikationsklima als Folge in offene Feindlichkeit. Die tragenden Kräfte der Schule beschlossen auf der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK), daß die sogenannten "Hell-Themen" künftig nicht mehr in diesem Gremium, besprochen werden sollten. Die ELK ist das einzige Forum, auf welchem es möglich ist, daß Eltern sich klassenübergreifend austauschen können. Diese "Hell-Themen" waren das Bemühen um Respektierung der Kinder-Rechte und Schutzmaßnahmen gegen seelische und körperliche Mißhandlungen durch Waldorf-Lehrer. Mitgetragen wurde die Entscheidung von Mitgliedern des Vorstandes und Vertretern der Lehrerkonferenz! Der Geschäftsführer Herr Farr verwies darauf, daß der Schulvorstand meine schriftlichen Äußerungen anwaltlich auf rechtswidrige Inhalte hatte prüfen lassen. Er benannt jedoch keinen Punkt, der eine widerrechtliche Äußerung durch mich belegt hätte! Am 15. Mai 2007 stellte ich, wegen eines erneuten Gewaltvorfalls, Strafanzeige gegen einen zweiten Lehrer. Die Geschehnisse wurden von mir, zusammen mit anderen Vorkommnissen von anderen Lehrern, an die Schulaufsicht gemeldet. Am 10. Juli 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, daß das Verfahren zur Anzeige vom 28.02.07. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen sei. Die Reaktion zur zweiten Anzeige vom 15.05.07 steht immer noch aus. Meine schriftliche Anfrage vom 30.01.2008 an die Staatsanwaltschaft, ob ich eine Mitteilung zu meiner Anzeige erhalten werde, wurde mir noch nicht beantwortet. Am 20.Oktober 2007 wandte ich mich auf Grund verschiedener Fragwürdigkeiten mit der Bitte um Antwort an die zuständigen Schulgremien, den Vorstand und an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek. Statt sachbezogener Antworten erhielt ich ein beängstigendes Schreiben der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall. Es enthielt mehrere Unterlassungs-Aufforderungen, ohne daß faktische Inhalte konkret benannt worden waren, welche die Anschuldigungen gegen mich hätten stützen können. Am 27.November 2007 teilte mir Frau Neumann-Roedenbeck von der Schulaufsicht mit, daß es Maßnahmen gegeben hat, welche vermuten lassen, daß die Schule keinen weiteren Anlass zur Besorgnis zum Thema Gewalt erregen wird und daß die Verfahren abgeschlossen seien.. Am
04. Dezember 2007 machte die Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall im Namen
des Vorstandes des Rudolf-Steiner-Schulvereins Hamburg-Wandsbek e.V. per Einschreiben
inhaltlich deutlich, daß Gewalthandlungen von Lehrern gegen Kinder Die Unterlassungsaufforderungen mit Bußgelddrohung sehe ich als Beleg für eine bejahende Geisteshaltung zur psychischen Gewalt. Durch die beteiligten Personen, z.B. den Waldorf-Lehrer Farr als geschäftsführender Repräsentant der Rudolf-Steiner Schule Hamburg-Wandsbek und Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" und somit auch mitbeteiligt an der bundesweiten Waldorf-Vertretung, dürfte dies als offizielle Aussage für das Gewaltverständnis der gesamten pädagogischen Rudolf-Steiner-Welt zu verstehen sein. Der vollständige Text des anwaltlichen Schreibens ist in der beigefügten Stellungnahme an die Lehrer und Eltern der Rudolf-Steiner-Schule enthalten. Hier sehe ich eine fehlende Übereinstimmung mit den Grund-Elementen der Pädagogik; dem §1631, Abs.2 BGB; dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft §6, Abs.2, Satz 5; so wie dem Hamburgischen Schulgesetz §2. Weiterhin zeigt diese Auffassung eine Geisteshaltung, welche es den Lehrern ermöglicht, sich der Pflicht zur Humanität, der Wiedergutmachung und Aufarbeitung von seelischen Verletzungen bei Fehlleistungen im pädagogischen Arbeitsfeld, zu entziehen. Am
04. Dezember 2007 machte derselbe Waldorf-Lehrer, gegen den ich bereits
am 15. Mai 2007 eine Strafanzeige gestellt hatte, erneut mit einer Gewalthandlung
gegen ein Kind auf sich aufmerksam. Die Schulaufsicht hat gewiß alles unternommen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Mißhandlungen und anderer kinderfeindlichen Tendenzen an der "Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek" entgegenzuwirken. Das Reaktionsmuster der schultragenden Kräfte zeigt jedoch, daß dies nicht ausreichend sein kann und weiterer Handlungsbedarf durch die Schulbehörde vorliegt. Die Zweigleisigkeit der Waldorfschule in ihrer Kommunikation mit der Schulaufsicht ist deutlich. Gewiß hält die Schule sich formaljuristisch an die Vorgaben der Schulbehörde. Außer einem Wochenend-Seminar für Lehrer zum Thema Gewalt, wurde bisher nichts bekannt. Auf dem klassenübergreifenden Forum, der Eltern/Lehrer-Konferenz am 11.02.08, berichtete eine Lehrerin den Eltern, daß auf diesem Seminar lediglich das Gewaltverhalten unter Schülern thematisiert worden war, nicht aber die Gewaltbereitschaft der Lehrkräfte. Auf direkte Rückfrage an jene Lehrerin wurde mir glaubhaft versichert, daß keine weiterführenden Lehrgänge zur mentalen Stabilisierung, zur Streß- und Aggressions-Kontrolle der Lehrer beabsichtig seien. Doch eben das Gewaltverhalten von Waldorf-Lehrern gegen Schulkinder war der Grund für das Eingreifen der Schulbehörde! Offenkundig existiert hier ein Fortbildungs-Defizit, welches auch von der Schulaufsicht nicht geschlossen werden kann. Andererseits erzeugt die Schule kontinuierlich, in kleinen Schritten, ein soziales Klima, welches in wenigen Jahren eine absolute Gedanken-Kontrolle möglich machen kann. Diese würde verhindern, daß sich überhaupt noch jemand kritisch gegen gesetzwidrige Gewalt von Lehrern gegen Schüler zu äußern wagt. Hier sei auch auf die sittenwidrige Zerrüttungs-Klausel hingewiesen, welche seit zwei Jahren in den Schulverträgen der Waldorfschule als Folge eines verlorenen Rechtsstreits gegen ein Elternhaus droht. Damit wird der Schule während der gesamten zwölfjährigen Vertragsdauer die Möglichkeit gegeben, das Schulverhältnis jederzeit, einseitig und nahezu fristlos - z.B. bei Mißliebigkeit einer Familie - zu kündigen. Die Abhängigkeit vom Wohlwollen der Lehrkräfte ist damit total! Einschüchterung durch juristische Bedrohung, offen sichtbar praktizierte Isolation der kritischen Kräfte, formelle paralysierende Strukturen, lassen nicht nur ein Klima wachsen, in welchem eine geistig freie, demokratische Lebensweise unmöglich wird. Es muß auch davon ausgegangen werden, daß sich diese Geisteshaltung negativ auf die gedankliche Prägung der Kinder auswirkt. Fragwürdig
ist auch die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetz an der Waldorfschule.
Nach meiner Kenntnis zeigen sich folgende Verhältnisse: 2.) Wenn an dieser Schule von Klassenkonferenz geredet wird, täuscht dieser Begriff die Einhaltung des Hamburgischen Schulgesetzes vor. In Wahrheit ist aber nur eine Versammlung der Fachlehrer gemeint. Die Einhaltung der gesetzlichen Auflage, in periodischer Wiederkehr Klassenkonferenzen mit Lehrern, Eltern, Schülern durchzuführen, findet nicht in der vorgegebenen Weise statt. 3.) Die hilfreichen Informations-Texte der Schulbehörde werden praktisch unterschlagen. Selbst von Lehrkräften hörte ich die falsche Behauptung, daß das Schulgesetz für Waldorfschulen keine Gültigkeit hätte. Eine unzureichende Einführung für die Eltern in die Rechtsgrundlagen des Hamburgischen Schulgesetzes führt aber zwangsläufig zu Defiziten in der praktischen Handhabung der elterlichen Mitarbeit. 4.) Auch lehrerorientierte Informationsfilterung nach persönlichen Maßstäben gegenüber den Eltern wird allem Anschein nach, immer wieder als Aufgabenfeld verstanden. In der Klasse meines Kindes wurden gleich 6 Eltern als Elternvertreter benannt, damit sie sich nach Belieben abwechselnd betätigen können. Eine Stellvertreter-Position ist nicht benannt. Mein Hinweis auf den Verstoß gegen das Hamburgischen Schulgesetzes - auch wegen der Fragwürdigkeit des Wahlablaufes - führte zu keiner Korrektur. Die hier aufgezeigten Verhältnisse könnten möglicherweise auch an anderen Waldorf- und sonstigen Privatschulen bestehen. Ich rege an, alle privaten schulischen Institute, welche sich auf dem Vereinsrecht begründen, einer allgemeinen kritischen Prüfung - insbesondere durch eine Hinterfragung bei den Kindern und Eltern durch unabhängige, kriminal-psychologisch geschulte Kräfte - zu unterziehen und entsprechend verbesserte Handlungsvorgaben zu erstellen. Der
Schutz und die Rechte der Kinder sind Anliegen von überparteilicher, staatstragender
Bedeutung und eine Forderung an alle Bürger sich hiefür einzusetzen. Aus diesem
Grunde reiche ich dieses Schreiben auch an andere meinungsbildende, bzw. gesellschaftliche
Kräfte für ein gemeinschaftliches Engagement zum Wohle der Kinder weiter. ANLAGE: Stellungnahme vom 14.02.08 an Eltern, Elternvertreter, Schulvorstand sowie der Lehrerkonferenz der Rudolf-Steine-Schule Hamburg-Wandsbek. (Die früheren Schriftwechsel stehen bei Interesse ebenfalls zur Verfügung.) VERTEILER:
NACHTRAG: Die Strafanzeige gegen den Lehrer S. wurde am 18.02.2008 gestellt. ____________________________________________________________________ 20.02.2008,
Entgegnung von Sehr
geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________
18.02.2008, Entgegnung von: ____________________________________________________________________
26.03.2008, Entgegnung
von: Betr.: Rudolf-Steiner-Schule
Sehr geehrter Herr Hell, Wie ich Ihnen bereits zwischenzeitlich mitteilte, haben wir von der Schulsenatorin Frau Dinges-Dierig eine Stellungnahme erbeten. Diese liegt nun vor. Die Senatorin hat die Gewaltanwendung von Lehrern gegenüber Schülern in der Rudolf-Steiner-Schule bestätigt. Nach Auskunft der Schulsenatorin hat die Schule nach diesen Vorfällen die Schulaufsicht sowie die Beratungsstelle für Gewaltprävention eingeschaltet. Die Schule hat die schulischen Gremien einberufen und informiert sowie den Schulträger eingeschaltet. Als Konsequenz der Vorfälle hat die Schulleitung eine Fortbildungsmaßnahme durch die Fachleute der Beratungsstelle für Gewaltprävention zur Wahrnehmung für gewaltanfälliges Verhalten und die angemessene Reaktion zur Vermeidung solcher Krisensituationen für das gesamte Kollegium durchgeführt. Darüber hinaus wurde Mitarbeitern gekündigt. Nach Ansicht der Behörde hat die Schule angemessen reagiert. Auch ich komme zu dem Ergebnis, dass die Rudolf-Steiner-Schule durchaus angemessen reagiert hat. Neben der disziplinarischen stärksten Reaktion der Kündigung der betreffenden Mitarbeiter sollen zukünftig eine Reihe von Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden sowie die Routinen und Prozesse der Personalführung überprüft werden. Die
überwältigende Mehrheit der Elternschaft trägt offenbar diese Reaktion der
Schulleitung mit und unterstützt sie. Trotzdem bleibt abzuwarten, in wie weit
das Schulleben der Rudolf-Steiner-Schule Farmsen wieder in ruhigeren Bahnen
verlaufen kann. Die SPD- Fraktion wird in einem kritischen Dialog mit der
Schule die weitere Entwicklung verfolgen. ____________________________________________________________________ 19.05.2008,
Schreiben an: Sehr
geehrter Herr Rabe,
Frau Ernst verwies in Ihrer Entgegnung auf die Auskunft der Schulsenatorin,
welche besagt, daß die Schule nach Ansicht der Behörde angemessen reagiert
habe. Dies scheint mir eine Fehleinschätzung. Dies wird auch deutlich im aktuellen Schriftwechsel, welchen ich mit der Vertreterin der Schulaufsicht, Frau Neumann-Roedenbeck, zu einem erneuten Vorfall mit fragwürdigem Pädagogen-Verhalten an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, führen mußte. Mittels neuer Begrifflichkeiten verkürzte Frau Neumann-Roedenbeck die Aufgabe der Schulaufsicht - nämlich die pädagogische Befähigung von Lehrern und Schulleitung gegebenenfalls auch nach der Genehmigung zum Betrieb einer Schule zu prüfen - zu Ihrer "Nicht-Zuständigkeit". Für ein aktuell vorgetragenes Ereignis mit Verletzungsfolge bei Kindern, welches allem Anschein nach nur durch das pädagogische Versagen eines Lehrers geschehen konnte und die nachfolgend abwiegelnde Haltung der Schulleitung, definierte Frau Neumann-Roedenbeck den Begriff "Steuerung des Alltagsgeschehens an einer Schule" und vermittelte, daß die hier zu Grunde liegenden Inhalte nichts mit ihrem Tätigkeitsbereich zu tun hätten (Anlage). Die nachfolgenden Text-Auszüge belegen hingegen, daß diese Sichtweise unrichtig ist und nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. Die
Gesetze verlangen, daß die persönliche Eignung bei Schulleitung und Lehrer,
beständig gegeben sein muß und die Pflicht zur Selbstanzeige besteht, falls
die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt werden. Im Widerspruch zu ihrer
eigenen abwiegelnden Schlußfolgerung wird dies mit dem Zitat des Textes aus
"13.7, Avenarius" letztlich sogar von Frau Neumann-Roedenbeck selbst bestätigt.
§6
(HmbSfTG), Genehmigungsvorraussetzungen §8
(HmbSfTG) Anzeigenpflichten §13
(HmbSfTG), Untersagung des Unterrichts §2
(HmbSG) Bildungs und Erziehungsauftrag der Schule GG
Art.1 [Schutz der Menschenwürde] §1631,
Abs.2 BGB 13.7,
Avenarius / Zitat aus dem Schreiben vom 25.03.08 von Frau Neumann-Roedenbeck
____________________________________________________________________ Die gesetzlichen Vorgaben ächten eindeutig alle Methoden der seelischen Mißhandlung, ob Mobbing, Ausgrenzung, oder andere Formen der sozialen Abwertung von Kindern! Dennoch ist immer wieder zu beobachten, daß solche Praktiken, im pädagogischen Alltag der Schulbediensteten, auf unterschiedliche Weise Anwendung finden. Vorhaltungen wegen gesetzwidriger Auswüchse werden von den zuständigen administrativen Kräften kontinuierlich abgewiegelt, Geschehnisse werden verschwiegen, abgestritten oder hinter einem Schleier von Desinformationen verborgen. Schlimmer
noch: Bei der Bemühung, Rechtsverstöße von Lehrern zu klären, sahen sich die
nachfragenden Eltern oft selbst - durch eine perfide Täter/Opfer-Verdrehung
und Umkehrung von Ursache und Wirkung - einer beängstigenden Feindlichkeit
und Stigmatisierung als angeblich soziale Störenfriede ausgesetzt, während
die Täter gleichzeitig Zuspruch und Verständnis durch das soziale Umfeld erfuhren!
Es besteht somit ein unakzeptables Defizit bei der Umsetzung der verbrieften
Rechte der Kinder!
Die entlastende Einschätzung, daß die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
mit der Kündigung von Mitarbeitern durchaus angemessen reagiert habe, geht
am Kern der Sache vorbei und bedarf einer Relativierung. Gewalt
beginnt im Kopf des Täters! Zu allen meinen Vorhaltungen wegen gesetzwidriger Lehrergewalt hat die Waldorfschule bisher einzig damit reagiert, meine Angaben heftig, empört, mit nebulösen und pauschal gehaltenen Zurückweisungen abzustreiten, oder mich falscher, bzw. beleidigender Bemerkungen gegen das Lehrer-Kollegium zu bezichtigen. Meine mehrfachen Aufforderungen an die Schule, den Nachweis für ihre Anschuldigungen zu erbringen und mir die angeblich rechtsverletzenden oder unrichtigen Äußerungen durch das ungekürzte Zitieren aus meinen Niederschriften konkret zu belegen, blieben unbeantwortet. Es
scheint an jeglicher Bereitschaft zu mangeln, Fehler einzugestehen und Wiedergutmachung
zu leisten. Damit bleiben aber auch die Voraussetzungen bestehen, unter denen
sich Gewalt-Akzeptanz und tätige Bereitschaft zur asozialen Kinderfeindlichkeit
auf gesetzwidrige Weise fortsetzen können. Hier offenbart sich eine Sozial-Katastrophe
des pädagogischen Berufsstandes und des Erziehungswesens von extremen Ausmaß,
welche schnellste Gegenmaßnahmen erfordert! Bereits in meinem Schreiben vom 14.02.08 wies ich unmißverständlich auf das äußerst zweifelhafte pädagogische Fundament der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek hin. Die Waldorfschule hatte in dem Brief vom 04.12.07 allen Ernstes die Ansicht vertreten, daß Gewalthandlungen von Lehrern keine Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder haben sollen! Es wurde sogar ein Rechtsanwalt eingeschaltet, welcher mich mittels Unterlassungs-Aufforderung und Bußgeld-Drohung daran hindern sollte, die Tatsache, daß Kinder vor den Augen der Mitschüler durch Lehrer zu Boden geschlagen, oder die Haare herausgerissen worden waren, bei meinen öffentlichen Äußerungen mit seelischen Folge-Verletzung in Beziehung zu bringen. Die
Waldorf-Schule forderte von mir, nicht zu verbreiten, daß es "seelische
Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Misshandlungen und
somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen
miterleben mussten", gegeben habe! Angesichts
der Erkenntnisse der heutigen Erziehungswissenschaft kann dies nur als eindeutig
bejahende Geisteshaltung zur psychischen Gewalt und mangelndes Rechtsverständnis
der Waldorfschule verstanden werden. Der Widerspruch zu den vorstehend aufgeführten
Gesetzes-Auszügen, insbesondere dem
Die Kündigungen von Lehrkräften und ein einsames Lehrerseminar am 2/3.Nov.
2007 wurden von der Schulbehörde als angemessene Reaktion bewertet. Dies ist
jedoch bei dem vorliegenden Sachstand bei weitem nicht ausreichend!
Das ist unter anderem dadurch belegt, daß Schulleitung und Lehrerschaft bereits vor drei Jahren von mir über gesetzwidriges Lehrerverhalten, als Ursache für traumatisierende Erlebnisse und seelische Verletzungen bei den Schulkindern in Kenntnis gesetzt wurden - und dennoch weiterhin nur mit stillschweigender Duldung reagierten. Schon damals regte ich an, Schulungs-Maßnahmen zur Gewaltprävention und mentaler Stabilisierung der Lehrkräfte durchzuführen und unterbreitete konkrete Vorschläge für eine praktische Umsetzung. Vor dem Hintergrund der angesprochenen pädagogischen Defizite hätte dieser Sachstand sofort, allein wegen der satzungsgegebenen alleinigen Handlungs-Vollmacht der Schulbediensteten, eigeninitiativ zu entgegenwirkenden Maßnahmen führen müssen. Es geschah nicht! Die explizite Weigerung, in dieser Thematik tätig zu werden, liegt schriftlich vor! Die Geschehnisse der letzten Jahre - insbesondere die Gewalttätigkeiten der Lehrer gegen die Kinder - wären durch ein rechtzeitiges Fortbilden vermeidbar gewesen. Folglich belegen die schulischen Reaktionen kein souveränes administratives Handeln der Waldorfschule, wie der Begriff "angemessen reagiert" suggeriert, sondern stehen als Ergebnis von totalem Versagen der Schulführung und Lehrergemeinschaft nach einer langen Kette von Versäumnissen. Richtiger ist es wohl, in den Schul-Maßnahmen einen spektakulären Alibi-Aktivismus zu sehen, welcher den Zweck verfolgt, von anderen Defiziten - wie z.B. den psychischen Mißhandlungen - abzulenken, um der Notwendigkeit zu deutlich weitreichenderen, offensichtlich unerwünschten Änderungen zu entgehen. Frau Ernst verwies auf die beruhigende Ankündigung der Schulbehörde, daß zu der Fortbildungs-Maßnahme am 3. November 2007, durch die Beratungsstelle für Gewaltprävention, künftig eine Reihe weiterer Bildungsveranstaltungen durchgeführt werden sollen. Diese Auskunft kann nicht richtig sein, denn genau dieser Sachstand wurde ausdrücklich während der Eltern/Lehrer-Konferenz am 14.01.08 von einer Sprecherin der Lehrerschaft, nach einer entsprechenden Frage verneint (Protokoll im Schulblatt Nr.4).
Die Annahme von Frau Ernst, daß die überwältigende Mehrheit
der Elternschaft die Reaktionen der Schulleitung mitträgt und unterstützt,
steht nicht im Einklang mit der Wirklichkeit dieser Schulgemeinschaft. Es
hat keine Befragung der Gesamt-Elternschaft stattgefunden, welche diese Aussage
stützen könnte. Bei meinen Bemühungen, Mißstände zu unterbinden, erlebe ich weitgehend unverhohlene Feindseligkeit. Dies äußert sich in Behinderung der kommunikativen Möglichkeiten, Informationsverweigerung, allgemeines Abwiegeln, Verschweigen und persönliche Ausgrenzung. Die verbalen und schriftlichen Anfeindungen, mit denen mir begegnet wurde, wurden in früheren Schriften bereits mehrfach erwähnt. Dazu werde ich von aktivistisch auftretenden Eltern bedrängt, die Waldorfschule zu verlassen. Aus Sicht dieser Personen gilt mein Engagement für die Rechte der Kinder als "kontraproduktiv" und "Vergiftung des Schulklimas". Schulaufsicht und Staatsanwaltschaft werden hierbei als störende "irrelevante Instanzen" verstanden. Das
Ganze wird neuerdings auch noch mit dem Vorschlag durch die Vertreterin der
Schulaufsicht Frau Neumann-Roedenbeck gekrönt, welche mir ebenfalls nahelegte,
die Verhältnisse so hinzunehmen, wie sie sind oder die Schule zu wechseln!(Anhang)
Auch die aktiven Bemühungen der Eltern zweier Klassen zugunsten des Lehrer S., dem, neben Gewalt-Übergriffen in den früheren Jahren, zwei weitere Mißhandlungen in 2007 vorgehalten werden, lassen eine "überwältigende Mehrheit der Elternschaft" gegen gewaltbereite Lehrer nicht glaubwürdig erscheinen. Die eine Elternschaft erklärte die Unschulds-Darstellung des Lehrers für vollkommen glaubwürdig und erklärte ihr volles Vertrauen. Die andere Elternschaft erwähnt zwar "nicht gravierende Schattenseiten, welche schließlich jeden Menschen begleiten", wirbt dann aber für den Lehrer S. als "große Seele", welche die Waldorfpädagogik an der Schule entscheidend mitstützt. Die seelischen Verletzungen der kindlichen Opfer blieben gänzlich ausgeklammert! Die Ausführungen von Frau Ernst lassen vermuten, daß sie eine irreführende Darlegungen der Schulleitung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek widerspiegeln. Dies erscheint mir möglich, da ich erfahren habe, daß die Schulleitung der Waldorf-Schule eine schriftliche Stellungnahme, als Reaktion auf mein Schreiben vom 14.Februar 2008, an Frau Senatorin Dinges-Dierig, an Frau Ernst und die Vertreter der anderen Parteien gesandt haben soll. Dieses Schreiben soll auch an alle Elternvertreter der Schule gegeben worden sein. Obwohl ich der Direktbeteiligte bin, blieb ich seitens Schulleitung und Elternvertretung von dieser Information ausgeschlossen. Mein
schriftlicher Versuch, über die Eltern der Klassen-Eltervertretung, näheres
zu erfahren und an eine Kopie zu gelangen, wurde mit Schweigen beantwortet.
Somit erlebte ich, wieder einmal, die mir gut bekannte Verhaltensweise, daß
die sachliche offene Kommunikation verweigert wird, was vermuten läßt, daß
der interaktive Austausch statt dessen hinter einem Schleier versteckter Heimlichkeiten
praktiziert wird. Die Kinder von heute sollen uns den Frieden von morgen erhalten. Wer Frieden bewahren soll, muß Frieden erfahren haben. Seelische und körperliche Mißhandlung von Kindern verhindert dies und fördert noch zusätzlich die Entwicklung zur radikaler Gesinnung. Wissenschaftliche Studien belegen, daß Kinder, welche Opfer von Gewalt wurden, später selbst vermehrt Gewalt anwenden. (Info des Bundesfamilienministeriums). Die
Kinder von heute sind, als die Erwachsenen von morgen, eine tragende Ressource
der Volksgemeinschaft und Investition in die Zukunft. Eben diese Kinder sind
es, welche mit ihrer Arbeit und ihrem Können für die Rente der Menschen von
heute aufkommen müssen. Lehrer-Gewalt
ist Volksschädigung wie ein Beispiel zeigt: Ein Durchschnitts-Verdiener
verdient in seinem gesamten Erwerbsleben zwischen 1,5 und 3 Millionen Euro.
Eine einzelne inkompetente Lehrkraft, welche die Lernfähigkeit eines Kindes
schädigt, schädigt dessen Verdienstmöglichkeiten im späteren Erwerbsleben
und verursacht somit einen finanziellen Verlust in Millionen-höhe. Im Laufe
seiner lebenslangen Berufsausübung wirkt jede Lehrkraft auf Tausende von Kindern
ein! Inkompetente Lehrkräfte besitzen damit ein extrem hohes volks- und wirtschafts-schädigendes
Potenzial. Angesichts der Belastungen, welche durch die Globalisierung für
unsere Kinder zu erwarten sind, bleibt kein Raum für großzügige Toleranz gegenüber
dem Lehrerberuf. Lehrer haben mit ihrer Tätigkeit eine hohe Verantwortung
gegenüber der Gesellschaft und der Zukunft des Landes und müssen diesem gerecht
werden. Im Schreiben vom 25.03.08 reduzierte die Schulaufsicht die Einwirkungsmöglichkeit für Eltern bei Lehrerversagen auf die gerichtliche Verfahrensweise des Zivil- und Strafrechts. Die Vorgaben des §1631 Abs.2 BGB, zum Schutz der Kinder, setzen jedoch auf Freiwilligkeit und Einsicht der Erziehungs-Verantwortlichen beim Erstreben eines gewaltfreien Erziehungsverständnisses und wurden aus diesem Grunde absichtlich nicht als Strafgesetz formuliert, wie mir das Bundesfamilien-Ministerium auf meine Anfrage hin mitteilte. Die Eltern haben folglich keine Möglichkeit, die Einhaltung dieses Gesetzes, zur körperlichen und seelischen Unversehrtheit, gerichtlich durchzusetzen. Nur die staatliche Autorität mit ihren Aufsichtsgremien, in Verbindung mit §2 und §3 des Hamburgischen Schulgesetzes, könnte die Einhaltung erreichen. Als
erschwerende Hindernisse kommt für die Eltern hinzu: Frau Neumann-Roedenbeck spricht nicht nur für die Schulaufsicht, sondern vermittelt mit ihren Äußerungen zugleich die tragenden Werte der Stadt Hamburg. Wenn ich Frau Neumann-Roedenbeck mit ihrer Auslegung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Eltern, sich gegen die Mißhandlung ihrer Kinder zu wehren, richtig verstanden habe, lehnt sie es formell ab, den §1631 Abs.2 BGB zu berücksichtigen. Somit stellt sich die Stadt Hamburg, als offizieller Träger der Schulaufsicht, mit diesem Nichthandeln gegen die Kernaussage eines Bundesgesetzes, bzw. verweigert als Bundesland dessen Einhaltung! Diese Sachlage läßt sich nicht als Ansicht einer einzelnen Mitarbeiterin minimalisieren. Die Selbstverständlichkeit, mit der Frau Neumann-Roedenbeck ihren Standpunkt darstellt, läßt vermuten, daß sie eine Haltung reflektiert, welche auch in anderen maßgeblichen Kreisen Hamburgs verbreitet sein könnte. Für Regierungsparteien, Opposition und die anderen staatstragenden Kräfte Hamburgs offenbart sich hier eine hohe Dringlichkeit, die tragenden Grundlagen zur Tätigkeit der ausführenden behördlichen Gremien, neu zu bestimmen.
Hamburg ist eine moderne weltoffene Stadt. Das verpflichtet
dazu, auch innenwärts zu schauen und überholte, unzeitgemäße Strukturen mutig
zu entfernen, um Besseres an deren Stelle zu setzen. Der
sogenannte "freie Elternwille" hat vielfach mit der Einschränkung zu kämpfen,
daß alle Eltern, in ihrer eigenen Schulzeit mit dem, an Schulen vorherrschenden,
Autoritätsverständnis und der dominanten Präsenz einer lehrerzugewandten Sozial-Logik
aufwachsen. Im späteren Erwachsenen-Leben reflektiert diese Konditionierung
die bekannten Verhaltens-Phänomene: Es
wirken aber auch andere Komponenten, wie: Seelische Wunden bluten nicht und das scheint Relikten aus der Struwelpeter-Epoche von 1847 auch heute noch ein unheilvolles Dasein zu ermöglichen. Immer wieder zeigen sich gedankliche Überbleibsel aus der Zeit des Rohrstock-Fetischismus und belegen einen unzureichenden Bezug zur Verfassung und den Gesetzen zum Schutz der Kinder. Die
gegenwärtige Bewertungspraxis, mit welcher die physischen und psychischen
Gewaltformen von Lehrern gegen Kinder, von Schulaufsicht und Staatsanwaltschaft
zu unbedeutenden Kavaliersdelikten mit Bagatell-Charakter herabgestuft und
die Rechte der Kinder nach Art.1 und Art.2 GG und §1631 Abs.2 BGB, mißachtet
werden, offenbart die Existenz rechtsfreier Räume. Dies macht es äußerst dringlich,
die gesetzlichen und administrativen Vorgaben für Schulbehörde und Justiz
zum Umgang mit Rechtsbrüchen gegen Kinder umgehend für die Erfordernisse der
realen Praxis nachzubessern. Hierbei geht es vorrangig nicht um die Bestrafung,
sondern um eine eindeutige Unrechts-Feststellung durch staatliche Organe!
Die Praxis des Gewaltmißbrauchs durch Lehrer muß in ein neues Verhältnis zum
Wissen und den Anforderungen der Gegenwart gestellt werden.
Der aktuelle Abschluß eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens,
am 21.04.2008, offenbart zugleich die unzureichende Substanz in der Empfehlung
von der Schulaufsicht, welche das elterliche Handeln gegen Unrechts-Geschehnisse
auf eine Anzeige gegen Schulleitung oder Lehrer beschränken möchte: Die
Fragwürdigkeit dieser Wertbemessung und Rechts-Auslegung durch die Staatsanwaltschaft
wird mit einer Erläuterung der Justizsenatorin Dr. Lore Peschel-Gutzeit in
der staatsanwaltlichen Erledigungsstatistik vom 02.04.2001 aufgezeigt. Zur
Verfahrenseinstellung muß demnach eine Geringfügigkeit bestehen, welche einem
Diebstahl im Kaufhaus, im Wert von 10,- EURO entspricht, der Täter im weitern
Verlauf, noch im Hause, durch einen Detektiv gestellt wurde und die Ware zurückgegeben
hat. Nachzulesen auf Seite 4 in: http://www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/Meldungen/ Als der Waldorf-Lehrer ein Kind so heftig am Schopfe zu Boden herab zerrte, daß dem Opfer die Haare in Büscheln herausgerissen wurden, war dies nicht allein für den betroffenen Schüler ein traumatisches Erlebnis. Der Vorfall wurde zugleich von den Mitschülern beobachtet. Viele dieser Kinder berichteten noch nach Wochen von der Furcht, welche sie vor dem Lehrer empfänden. Das
seelische und körperliche Leid der Kinder, als sie der Gewalt-Einwirkungen
des Lehrer ausgesetzt waren, das Potential der Angst mit nachfolgender Lernhemmnis
und die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im späteren Erwachsenenleben,
entsprechen nicht jener Geringfügigkeit, welche in der Mustervorgabe zur staatsanwaltschaftlichen
Erledigungs-Statistik vom 02.04.01 beschrieben wird. Das sogenannte "Öffentliche Interesse" bestimmt sich in seiner höchsten Form aus den Bundesgesetzen, welche vom Bundestag als Vertreter aller Bewohner dieses Landes beschlossen worden sind. Der §1631 Abs.2 BGB erklärt seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kindern ausdrücklich für unzulässig und schreibt somit - allein auf Grund seiner Existenz als Gesetz - das "Öffentliche Interesse" als beständige Gegebenheit fest. Das die Staatsanwaltschaft diese rechtliche Vorgabe nicht beachtet, gibt Anlaß zur Sorge. Es kann als Ausdruck mangelnder Kinderfreundlichkeit und ungenügende Bereitschaft zur Respektierung der Bundesgesetze verstanden werden. Eine Korrektur der Wertbemessung ist dringend vonnöten. 1.) Ich rege an, daß zur physischen, auch die psychische Gewalt gegen Kinder nach §1631 Abs.2 BGB, als zu ächtender und zu bekämpfender Tatbestand in allen schulischen Einrichtungen, wie auch bei den Strafverfolgungs-Gremien über das bisherige Maß hinaus - verbunden mit der Pflicht zum sofortigen Einschreiten und einer ungeschönten Unrechts-Feststellung - umgehend und mit Nachdruck bewußt gemacht wird. 2.) Ich rege an, darauf hinzuwirken, daß §1631 Abs.2 BGB künftig für die Staatsanwaltschaft bindend ausschließt, daß ein Ermittlungsverfahren, dem die Mißhandlung eines Kindes von einem Lehrer, Schulbediensteten, oder sonstigen Arbeiter des Erziehungsgewerbes zugrunde liegt, mit der Definition "kein öffentliches Interesse", eingestellt werden kann. 3.)
In den Ermittlungsverfahren zu den Anzeigen vom 28.02.07 und 15.05.07, wurde
die Einleitung eines Verfahrens gegen Lehrerschaft und Vorstand der Waldorfschule
mit Verweis auf §170 StPO abgelehnt. Die Grundlage der Anzeigen, mit der Aussage
des §1631, "daß Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und seelische
Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind", wurde
von der Generalstaatsanwaltschaft inhaltlich abgewandelt. Ich
rege an, die Gruppen-Verantwortlichkeit der schulischen leitenden Gremien
verbindlicher zu definieren und es der Staatsanwaltschaft zu erschweren, Verfahrens
gemäß §170 StPO einzustellen. 4.) Ich rege an, bei der Schulbehörde und bei der Staatsanwaltschaft ein Sonder-Ressort für Lehrergewalt gegen Kinder einzurichten. Die Sicherung der Objektivität sollte oberste Priorität haben. Um berufsbezogene Interessen-Kollisionen zu vermeiden, sollten sich die Mitglieder keinesfalls aus Lehrerschaft oder lehrerzugewandten Berufen rekrutieren. Die einfühlsame Befragung der Kinder, allein durch psychologische Experten, muß garantiert sein. Dazu sollte eine kinderorientierte Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse im Vordergrund stehen. Hierbei müssten unbedingt auch jene Kinder einbezogen sein, die durch ihre Zeugenschaft und die sich daraus ergebenden seelischen Belastung, mit betroffen sind. 5.) Ich rege an, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß ein beschleunigtes Verfahren bei Vorwürfen gegen Pädagogik-Arbeiter und Berufstätige des Erziehungswesens, wegen psychischer und physischer Gewalthandlungen, als feste Regel vorgegeben wird. Anders als bei 417 StPO, sollte dies ein Standard ohne Ausnahmeregelungen sein und keiner zusätzlichen Beantragung - bei wem auch immer - bedürfen. Daß, wie im jetzt aktuell vorliegenden Fall, über elf Monate für ein Ermittlungsverfahren wegen Gewaltvorhaltungen gegen ein Mitglied des Lehrerstandes verstrichen sind, steht im Widerspruch zur biologischen Reife der kindlichen Natur des Opfers und den psychischen Folgen bei schwerwiegenden Streß-Erlebnissen. Es nützt allein dem Verschleierungs-Bestreben des Täters, zum Schaden des Kindes! Die Pflicht zur zügigen Klärung sollte künftig für alle Fälle, in denen der Vorwurf gesetzwidriger Gewalthandlung von Lehrkräften, bzw. Schulbediensteten gegen Kinder erhoben wird, verbindlich administrativ vorgegeben sein. 6.) Ich rege an, das Prinzip der Interessenkollision, welches im § 110 im Hamburger Schulgesetz angesprochen wird, dahingehend auszuweiten, daß Lehrern wie Schulbediensteten, im Zuge des Opferschutzes, strikt untersagt wird, bei Vorwürfen von gesetzwidrigen Verfehlungen gegen Kinder mit den Kindern über den Vorfall zu reden, um manipulative Einwirkungen zu verhindern. Es sollte Sanktionsmöglichkeiten geben, um die Einhaltung sicherzustellen. 7.) Ich rege an, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen, welche die vom Vereinsrecht vorgegebene freie Organisation der Selbstverwaltung für Schulen in freier Trägeschaft dort einschränken, wo sich Möglichkeiten zum Mißbrauch der administrativen Befugnisse bieten. Es hat sich gezeigt, daß die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen es begünstigen, in den Lehrerschaften Machtstrukturen herauszubilden, welche demokratische Kontroll-Mechanismen aushebeln und zur mißbräuchlichen Handhabung gegen Kinder und Eltern verleiten. Die
dokumentierten Geschehnisse der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek aus
den letzten Jahren belegen: Die Schule hatte z.B. wissentlich zugelassen,
daß gesetzwidrige Gewalt gegen Schulkinder möglich war. Sie hatte damit pädagogisches
Unvermögen toleriert und hierdurch ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt. Wohl
um dem Interesse der Lehrerschaft an einem unbefleckten Ansehen zu dienen,
wurden alle schulinternen Bestrebungen, die Verhältnisse für die Kinder zu
verbessern, blockiert. Handlungsbereitschaft zeigte die Schule erst unter
dem Druck von außen, durch das Einwirken der Schulaufsicht. Neben den gruppendynamischen Prozessen im Sozial-Mechanismus der Schule, welche eine Vorteils-Position für die Lehrer schaffen, begründet sich die Unterlegenheit der Eltern auch damit, daß die Schulzeit naturgemäß auf nur wenige Jahre begrenzt ist, während die Lehrerschaft als Gremium kontinuierlich weiter besteht. Das hat zur Folge, daß sich jedes einzelne Elternhaus mühsam und zeitaufwendig in die rechtlichen und sozialen Gepflogenheit der Schulrealität hineinfinden muß. Ihm steht vom ersten Tag an eine routinierte Dienstleistungs-Gemeinschaft aus Lehrerschaft und Schul-Administration gegenüber, deren Elementar-Interesse zuerst dem eigenen existenziellen Wohl gilt und die das Geschehen, insbesondere nach pädagogischen Fehlleistungen zu ihren Gunsten zu lenken versucht. Das mag als menschlich gewertet werden, aber es entschuldigt nicht, daß den Kindern ihre Rechte verweigert werden. Friedenserziehung
bedeutet den Kindern das Erlebnis der Friedenserfahrung zu vermitteln. Die
Vorbildfunktion der Lehrkräfte ist Lehrmittel. Das verlangt, daß jegliche
unfriedliche und seelenverletzende Verhaltensweise von Autoritäten zu unterbleiben
hat. Ich bitte sie, sich daran zu beteiligen, in diesem Sinne, Schule neu
zu bilden. ANLAGEN:
NACHTRAG:
Weitere
Ergänzung bietet die mediale Resonanz in der "Märkische Allgemeine" auf Grund
eines aktuellen Verfahrens wegen Lehrer-Gewalt vor dem Amtsgericht Wusterhausen/Brandenburg
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11184171/62129/ Ich möchte auch auf das Buch von Andreas Salcher "Der talentierte Schüler und seine Feinde" und auf die Schriften von Professor Kurt Singer in http://www.prof-kurt-singer.de verweisen. ____________________________________________________________________ ZUR
KENNTNISNAHME Sehr
geehrte Damen und Herren, Frau Ernst hatte sich hierfür um klärende Information an die Schulbehörde gewandt und mir das Ergebnis ihrer Anfrage mitgeteilt. Dadurch wurde eine Diskrepanz im Rechtsverständnis der Behörde, vielleicht gar eine Mißachtung von Bundesgesetzen durch die Stadt Hamburg deutlich. Meine aktuelle Entgegnung hierzu ist zwar an Herrn Tiesrabe, als neuen schulpolitischen Sprecher der SPD adressiert, dennoch richten sich die Sach-Ausführungen parteiübergreifend zugleich an alle anderen führenden Kräfte der Stadt Hamburg. Aus diesem Grunde reiche ich eine Kopie der Niederschrift zur freien Weiterverwendung an Sie weiter. Die Gegebenheiten erfordern aus meiner Sicht, daß die Bürgerschaft der Stadt Hamburg möglichst umgehend bewirkt, daß die vorgegebenen gesetzlichen Normen für den Schutz der Kinder und die Respektierung ihrer Rechte, in der Praxis der pädagogischen Einrichtungen und der staatlichen Aufsichts-Gremien bewußt gemacht und kompromißlos eingehalten werden. Unbedingt sollten die angesprochenen Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft, bei psychischer und physischer Gewalt von Lehrern gegen Kinder, einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Ich
bitte Sie, sich für eine Veränderung der unzureichenden Verhältnisse und eine
Umsetzung meiner Anregungen zu verwenden. Über eine Mitteilung, auf welche
Weise Sie in dieser Sache tätig werden können, würde ich mich sehr freuen.
____________________________________________________________________ VERTEILER: ANLAGEN
1, 2 und 3, (Schriftverkehr mit der Schulbehörde der Stadt
Hamburg zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer
und pädagogische Defizite", im Jahr 2008) HINWEIS:Am
26.05.2008 wurde die Kopie des Schreibens an Herrn Tiesrabe auch an die Justizbehörde,
Justizsenator Herrn Till Steffen weiter geleitetet. 23.05.2008,
Entgegnung von Sehr
geehrter Herr Hell >>
Zurück zum Seitenanfang << 23.05.2008,
Entgegnung von
Sehr
geehrter Herr Hell, ____________________________________________________________________ 11.06.2008,
Entgegnung von: Sehr
geehrter Herr Hell >> Zurück zum Seitenanfang <<) ____________________________________________________________________ 19.06.2008,
Entgegnung von BETREFF: Gewaltvorwürfe gegenüber der Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek Sehr geehrter
Herr Hell, Sie haben in Ihren Schreiben u.a. vom 11.09.07, 20.3.08, 2.4.08 und 19.5.08 an die Behörde für Bildung und Sport, jetzt Behörde für Schule und Berufsbildung, Vorwürfe gegen die Rudolf Steiner Schule Hamburg-Wandsbek erhoben und darin jeweils vorgetragen, dass die Schülerinnen und Schüler dort von physischer und psychischer Gewalt betroffen seien. Die zuständige Schulaufsichtsbeamtin ist in jedem der von Ihnen und von der Schule gemeldeten Gewaltvorfälle zeitnah tätig geworden. Der Trägerverein hat nach Gewaltvorkommnissen von drei Lehrkräften gegenüber Schülern die Lehrkräfte, selbst vom Dienst suspendiert und ihnen gekündigt. Eines Unterrichtsverbots durch die Behörde bedurfte es daher in diesen Fällen nicht. Die Schulaufsicht hat mit der Schule und dem Trägerverein sowie den Eltern-, Lehrer-, und Schülervertretungen Gespräche geführt und ist in diesen Gesprächen auch auf die psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler eingegangen. Zudem hat sie im Unterricht hospitiert, um sich ein Bild von der Lage in der Schule zu machen. Der Schulträger hat die bedenkliche Anhäufung von solchen Vorfällen zum Anlass genommen, mit Unterstützung der Beratungsstelle für Gewaltprävention ein Fortbildungskonzept zu entwickeln, und in wiederholten Gesprächen mit der Schulaufsicht die Thematik erörtert. Nach der
Prüfung der Schulaufsicht sind die Genehmigungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt.
Die Schulaufsicht wird den Schulbetrieb und den friedfertigen Umgang innerhalb
der Ersatzschule weiterhin im Auge haben.
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1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus Seite
1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus Seite
2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz Seite
3.1 / An Elternschaft Seite
3.2 / An Elternschaft Seite
4.1 / Schulbehörde Hamburg Seite
4.2 / Schulbehörde Hamburg
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5.1 / Senat + Parteien Hamburg
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6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg Seite
7.1 / Gremien auf Bundesebene Seite
8.1 / Kinderschutzbund _________________ Eltern-Dokumentationen
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