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Kommunikations-Versuch
mit
der "Eltern-Lehrer-Konferenz"
Einziges klassenübergreifendes Forum für Eltern - zur
Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer
und
pädagogische Defizite"
+ Reaktionen. Zeit:
2005
INHALT
1.) Schriftliche Mitteilungen an die "Eltern/Lehrer-Konferenz" (ELK)
29.08.05, Erstes öffentliches Schreiben an die
ELK zum Konfliktpotenzial von Schule + Lehrer.
24.10.05, Zweites öffentliches Schreiben
an die ELK zum Konfliktpotenzial von Schule + Lehrer.
. . . . . . . + Anlage 1, INFO-Blatt
vom 27.09.2005 an Eltern
. . . . . . . + Anlage 2, Schreiben vom
30.9.2005 an Eltern
2.)
Reaktionen der Schulleitung und Lehrerschaft zu den Vorhaltungen
28.11.05, Das Ergebnisprotokoll
der Eltern/Lehrer-Konferenz vom 28.11.05 im Schulblatt
08.12.05, Anschreiben vom Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Wandsbek
26.03.07, Ergebnisprotokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz
(ELK) im Schulblatt
3.) Reaktionen des Klassenlehrers
zu den Vorhaltungen
01.11.05,
Schreiben vom Klassenlehrer Dr. K.
06.11.05, Antwortschreiben an den Lehrer Dr.
K.
16.11.05, Schreiben vom Lehrer Dr. K.
____________________________________________________________________
DOKU
Elternforum = Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK).
29.08.05 Erstes
Schreiben an Eltern/Lehrer-Konferenz.
Vorschlag
an die Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) der
"Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek"
Es geht um die ELK-Ordnung, um die gleichberechtigte Mitbeteiligung der
Elternschaft an allen schulischen Vorgängen, auf deren Notwendigkeit in der
Vergangenheit bereits mehrmals hingewiesen wurde. Hierfür möchte ich stichwortartig
- anhand einiger aktueller Geschehnisse aufzeigen, daß eine Eltern-Beteiligung
in den lehrerdominierten Gremien, insbesondere der Lehrerkonferenz, im Interesse
unserer Kinder, äußerst dringlich ist und schnellstens herbeigeführt werden
muß. Auch die Gewalt-Problematik an unserer Schule muß in diesem Zusammenhang
angesprochen werden. (
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Als
erstes sind die ungleichgewichtigen Schulstrukturen mit ihren Gegensätzen
anzusprechen
Zur Zeit gibt es folgende Sachlage: Die Basis für den Schulbetrieb bildet
der Schulverein mit der Vereinssatzung.
Die Satzung sagt zum Zweck des Vereins knapp und bündig: Der
Verein ist Rechts- und Wirtschaftsträger der Rudolf-Steiner- Schule Hamburg-Wandsbek
und dient der Förderung der Jugenderziehung (§2)
Die Satzung erklärt weiterhin vorbehaltlos zur Mitgliedschaft,
daß alle angestellten Lehrer und Mitarbeiter, sowie die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten,
bis zu ihrem Ausscheiden die Mitglieder des Vereins sind. (§3).
Die Satzung bestimmt, daß der Verein von allen seinen
Mitgliedern getragen wird - also uneingeschränkt, gleichberechtigte Mitbestimmungsrechte
für jedes Mitglied entstehen, welche folglich nicht beschnitten werden
dürfen. Die Satzung erklärt zugleich, das allen Mitgliedern - also auch den
Eltern - die Möglichkeit gegeben sein muß, für den Zweck des Vereins, ohne
Einschränkung, tätig zu werden. Den Lehrerkräften sind, mit Ausnahme der pädagogischen
Ausgestaltung in der beruflichen Praxis, keine Sonderrechte zugewiesen.
Im Gegensatz zur Mitgliederversammlung steht die Lehrerkonferenz.
Sie umfaßt etwa 100 Vereinsmitglieder. Die Lehrerkonferenz wird nicht gewählt.
Dieses Organ ist einfach da - dank eines Paragraphen der Satzung. Die übrigen
ca.700 Mitglieder dürfen nur recht- und tatenlos zuschauen, oder bestenfalls
im Rahmen der Eltern/Lehrer-Konferenz eine Meinung äußern, oder Vorschläge
ausarbeiten, welche aber keine zwingenden Abläufe nach sich ziehen - was Manchem
diese Einrichtung als Farce mit Alibi-Funktion erscheinen läßt. Obwohl die
Mitgliederversammlung das oberste Organ eines Vereins sein sollte,
verfügt sie nicht über die Möglichkeit bestimmend und kontrollierend auf den
vorgegebenen Zweck des Vereins - der Jugenderziehung - einzuwirken.
In der Schulordnung wird einer sogenannten "Internen Konferenz"
und "Klassenkonferenz" das Recht zugeordnet, Kündigungen gegen Schüler auszusprechen.
Wenn ich richtig informiert bin, trifft die "Interne Konferenz" sogar Personalentscheidungen,
indem sie über Einstellung und Kündigung von Lehrkräften bestimmt. In dem
Brief des Vorstandes an mich vom 27.8.05 wird zusätzlich noch von der "Leitung
der Internen Lehrerkonferenz" gesprochen.
Innerhalb dieses Vereins gibt es somit - neben dem satzungsgemäßen
Vorstand - eine zweite geschäftsführende Instanz, welche sich auf eine undefinierte
Weise weiter zergliedert und im Widerspruch zur Vereins-Satzung, ohne Mandat
und ohne demokratische Kontrolle der Mitglieder-Mehrheit des Vereins tätig
ist - und welche nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann! Ich denke,
hier liegt eine undemokratische Knebelung der Vereinsmitglieder vor und zweifele
an der Rechtmäßigkeit - insbesondere im Zusammenhang mit dem deutschen Vereinsrecht.
Zum präventiven Umgang mit der Gewalt an dieser Schule habe
ich mich, unabhängig von der letzten ELK-Konferenz, Anfang Juli 2005, schriftlich
an unseren Klassenlehrer Herrn K. und den Vorstand unserer Schule gewandt.
Ich habe von Gewaltvorgängen an dieser Schule berichtet, Zusammenhänge aufgezeigt
und Lösungsvorschläge vorgestellt - denn es war unübersehbar, daß Lehrer unserer
Schule als mitverursachendes Element dieser aggressiven Strukturen gesehen
werden müssen. Persönlich habe ich an dieser Schule erlebt, daß Lehrkräfte
gegen die einfachsten pädagogischen Grundsätze im zwischenmenschlichen Umgang
verstoßen haben und sich damit zum Vorbild negativer Geisteshaltung für die
Kinder machten.
Es gab entwürdigende, ehrabschneidende, oder herabsetzende Verhaltensäußerungen
gegenüber Schüler und auch Eltern.
Einschüchterungs-Praktiken mittels bedrohlichem Anschreien.
Ich habe gegen die Kinder gerichtete - sogar gesetzeswidrige
- seelisch verletzende Gewalthandlungen der Lehrer erkennen müssen
Es wurde bekannt, daß Kinder mit solcher Heftigkeit von Lehrern
angeschrieen wurden, daß sie Schmerzzustände wegen des Schreiens erlitten.
Mindestens 7 Kinder haben allein die Klasse von Herrn K. verlassen, weil sie
dessen Anschreien nicht ertrugen. Wieweit das Anschreien der Englischlehrerin
Frau M. eine zusätzliche Rolle gespielt hat ist hierbei nicht bestimmt. Es
muß alles sehr schlimm gewesen sein, denn dem Vernehmen nach, näßten die Kinder
in den Anfangsjahren sogar vor Angst in der Klasse ein!
Auf Grund einer aktuellen Textvorlage des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, kurz: BMFSFJ, lassen sich diese Verhaltensformen
der Lehrer als gesetzeswidrige Gewalthandlungen einordnen.
In meinen Briefen an den Klassenlehrer Herrn K. und die Schulleitung
habe ich unmißverständlich aufgezeigt, daß Lehrkräfte unserer Schule offenkundig
für aggressives Fehlverhalten der Schüler mitverantwortlich zu machen sind,
weil sie der Vorbildfunktion, welche sich aus Ihrem pädagogischen Auftrag
ergibt, mit ihren eigenen negativen und aggressiven Verhaltensformen, nicht
gerecht wurden.
Unsere Schüler waren noch anderen negativ prägenden Vorbildern ausgesetzt,
vielfach auch im Beisein von Mitschülern.
Im Zusammenhang mit Kündigungsbestrebungen der Lehrer wurde
mit ungesetzlichen und unredlichen Mitteln vorgegangen. Es wurden handfeste
Ausgrenzungs- und Isolations-Praktiken gegen Schüler, betrieben.
Die Vepflichtung zum Datenschutz und zum Schutz der Perönlichkeitsrechte
der Schüler wurde von Lehrern mißachtet
Von einem Lehrer wurden sogar vertrauliche Angaben über intime
Krankheitsdaten eines Schülers an Außenstehende weitergegeben.
Ein Schüler unserer Klasse wurde im Namen der "Schulleitungskonferenz"
und unterschrieben mit den Namen K. und P. H., öffentlich durch ein Rundschreiben
an alle Familien der betreffenden Klasse - sowie im Rahmen des Schulunterrichts
gegenüber den Mitschülern - diskreditiert.
Die benannte Schulleitungskonferenz ist übrigens ebenfalls nicht in der Satzung
als bestimmendes Organ aufgeführt. Der Zweck dieser Aktion war offenkundig,
den Widerstand der Eltern gegen das unrechtmäßige Kündigungsbestreben der
Lehrerschaft, durch Ausgrenzungspraktiken und den Seelenterror auf das Kind,
zu brechen. Es war faktisch ein kinderfeindlicher Akt von Mobbing! Im Berufsleben
ist Mobbing ein gesetzwidriges Verhalten und gilt als Straftat. Das von Rudolf
Steiner vorgegebene Element, die schwachen Kinderseelen zu schützen und zu
fördern, war allen beteiligten Waldorf-Lehrern offensichtlich gleichgültig.
Wie die neuen aktuellen Geschehnisse zeigen, setzen sich die Verhältnisse
unverändert fort.
In
allem was unsere Schule betrifft, sollte eine weitere Komponente unbedingt
mit beachtet werden, denn obwohl unsere Schule ihrem offiziellen Wesen
nach ein Verein ist, folgt sie nicht dem Muster, welches üblicherweise mit
dem Vereinsleben verbunden wird. In diesem Verein beginnt die Mitgliedschaft
neben den erfreulichen Dingen mit Angst!
Am Anfang steht die Angst der Eltern, daß Ihr Kind wegen
mangelndem Wohlverhalten nicht von den Lehrern in die Schule aufgenommen wird.
Für ein Jahr folgt die Angst, daß mangelndes Wohlverhalten
eine fristlose, unbegründete Kündigung nach sich ziehen könnte.
Hiernach folgt die Angst, daß Kinder und Eltern zum Opfer
des subjektiv gehandhabten Bewertungs-Monopols der Lehrkräfte werden könnten.
Als letztes besteht allzeit die Angst, daß Lehrkräfte
mit Mobbing-Methoden die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von
Kindern schwächen könnten, um sich Grundlagen für weiterführende, abwertende
Argumentationen, zum Zweck einer Kündigung zu verschaffen. Hierfür sind Beispiele
belegt.
Neu hinzukommende Lehrer dürften ebenfalls von dem Angst-Prinzip
betroffen sein. Da die Entscheidung für die Aufnahme von neuen Lehrkräften,
nicht von einer neutralen Einrichtung, sondern von den Lehrerkollegen - welche
zugleich eine Kündigung betreiben können - getroffen wird, dürften hier die
gleichen Angstmechanismen bestehen; wobei die Möglichkeit einer existenziellen
Gefährdung sicher noch eine besonders bedrohliche Qualität darstellt. Es sieht
sehr deutlich danach aus, daß sich an dieser Schule ein mafiöses Prinzip widerspiegelt,
welches bestrebt ist, Angst-Strukturen zur Einschüchterung und als selbstorganisierendes
Regulativ zu erzeugen.
Die vorliegenden Ausführungen machen deutlich, daß die Machtstruktur,
welche sich aus der bestehenden Praxis, der Schulordnung und der Satzung ergibt,
Lehrer zum Mißbrauch gegen die Schüler und Eltern verleiten kann. Eine Arroganz
der Vormachtstellung läßt sich erkennen. Unrechtshandlungen werden durch den
lehrerbezogenen Absolutismus geradezu herausfordert. Die bestehende Schulstruktur
kann dazu wohl auch als Ausdruck von einem mangelhaften demokratischem Rechtsverständnis
verstanden werden und führt zur Frage, welches Gedankengut an unsere Kinder
herangetragen wird.
Weitgehend alles, was hier vorgetragen wurde - mit Ausnahme
der Ausführungen zur Satzung - liegt dem Vorstand wie auch dem Klassenlehrer
Herrn K. schriftlich erläutert seit Anfang Juli 2005 vor. Bisher hat sich
niemand auf die Inhalte meiner Darstellungen eingelassen. Von dem Vorstand
habe ich am vergangenen Samstag den 27.8.05 nur ein ein Schreiben erhalten,
in welchem dieser sich für "Nicht Zuständig" erklärt und mir mitteilt,
daß er meine Sicht der Dinge der "Leitung der Internen Lehrerkonferenz"
dargestellt habe, damit diese sich äußern könne. Um eine offene Erörterung
in dieser Sache zu ermöglichen, biete ich den Eltern wie auch den Lehrern
an, eine vollständige Zusammenfassung all dieser Textsätze zum Abkopieren
bereit zu stellen.
Meine Ausführungen sollen die bisherigen Bestrebungen der ELK
für mehr Mitbestimmung der Elternschaft bestärken. Ich muß aber hinzufügen,
daß ich das gegebene Engagement nicht mehr für ausreichend halte! Meiner Einschätzung
nach ist letztlich eine alles umfassende Erneuerung der gesamten Schulstrukturen,
mit dem Ziel einer gleichwertigen Eltern-Beteiligung erforderlich.
Ich rege somit an, einen Elternkreis als Eigen-Initiative zu
bilden, der sich der Aufgabe widmet, Konzeptionen für eine Neuordnung des
tragenden Vereins und somit der Rudolf-Steiner-Schule zusammenzustellen und
diese in das öffentliche Blickfeld zu bringen, damit sich möglichst kreative,
weiterführende Überlegungen bilden können. Hierbei muß es belanglos bleiben,
auf welchen historischen Hintergrund die bisherige Verwaltungsorganisation
und die allgemeinen Strukturen entstanden sind. Von Bedeutung kann nur sein,
welche Konstellation zu beenden sind und welche Ziele erreicht werden sollen.
Es geht um handfeste, konstruktive Entwicklung von neuen praktischen Lösungen
für die Elternrechte, die Gleichberechtigung aller Mitglieder des Schulvereins,
unparteiischen Minderheitenschutz, objektive elternorientierte Kontrollmechanismen
gegen Willkür-Maßnahmen - und nicht zuletzt um das Wohl unserer Kinder.
Wegen der Möglichkeit der Befangenheit und den existenziellen Abhängigkeiten
halte ich es für besser, wenn keine Lehrer an dieser Runde teilnehmen. Ich
bitte dies aber nicht als respektlose Abwertung zu verstehen. Ich empfinde
ganz im Gegenteil, eine sehr große Achtung vor allen Lehrern, welche Ihre
anspruchsvolle Arbeit qualifiziert durchführen.
Ich biete mich als Ausgangspunkt an. Wer bereit ist, sich mit
konstruktiven Ideen an dieser Zielvorgabe zu beteiligen, möge sich mit mir
in Verbindung setzen. Ich habe die Telefon-Nummer: xx xx xx. Eine Dezentralisierung
wird sich im Anschluß hoffentlich schnell ergeben.
Der Vorstand besteht zur Zeit aus folgenden Personen:
Hr. B. (L), Fr. F. (L), Hr. K. (L), Hr. H (E), Hr. K. (E), Hr. R, Vertretung:
Fr. T. (E)
Der Interne Kreis setzt sich nach dem vorliegenden Kenntnisstand
aus folgenden Lehrern zusammen:
F., F., .G., L., Z., L., F., P.,R., E.
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24.10.05
Zweites Schreiben an Eltern/Lehrer-Konferenz
(ELK):
Zur
Eltern/Lehrer-Konferenz der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek"
Das Thema "ELK-Ordnung", welches für den 23.5.05 vorgesehen war, sowie
der Aufruf im ELK-Protokoll zum 20.6.05 zur Gewaltprävention, veranlaßten
mich, meine Überlegungen hierzu auf der letzten ELK am 29.8.05 vorzutragen.
Dies führte zu teilweise sehr heftigen Reaktionen der Zuhörer. Soweit die
Anwesenden sich äußerten, sprachen sie von ihren persönlichen Empfindungen
bei der Wahrnehmung der kompakten Ausführungen.
Von
der Beobachtung, daß Waldorf-Lehrer an dieser Schule mit gesetzeswidriger
Gewalttätigkeit gegen Kinder vorgegangen sind und Eltern ihre Kinder aus diesem
Grunde von der Schule genommen haben, zeigte sich erstaunlicherweise niemand
betroffen!
Und für die Tatsache, daß der Vorstand unserer Schule, dem diese Informationen
bereits Anfang Juli 2005 schriftlich mitgeteilt wurden, bisher jegliche Stellungnahme
hierzu verweigert hat, ließ niemand ein Interesse erkennen! Dies erscheint
besonders verwunderlich, weil sich neben rechtlichen Überlegungen auch die
Frage stellt, wie es grundsätzlich um die pädagogische Qualifikation von manchen
Lehrern steht - und wieweit entsprechende Zusatz-Schulungen, insbesondere
zur Stärkung der mentalen Stabilität umgehend durchgeführt werden sollten.
Auch wenn
die Informationsdichte eines Themas hohe Anforderungen stellt, muß es auf
der ELK möglich sein, daß sich Eltern frei und unbelastet äußern können und
letztlich allein der Inhalt der vorgetragenen Sache im Vordergrund steht.
Für die
Reaktionen der Zuhörer habe ich Verständnis, da meine Vortragsform offenbar
von der gewohnten Art abwich. Möglicherweise wurden die Äußerungen auch von
dem Überraschungsmoment mitbestimmt. Aus diesem Grunde versuchte ich eine
Harmonisierung durch eine Mitteilung in der Schulzeitung herbeizuführen.
Mit
dem Datum des 02.09.2005 erhielt die Redaktion vom Schulblatt der "Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg Wandsbek" den nachfolgenden Text mit der Bitte um Veröffentlichung:
Ich bitte um Entschuldigung
Auf der Eltern/Lehrer Konferenz am 29.August 05, wurde von mir eine kritische
Betrachtung zu Geschehnissen und den aktuellen Verhältnissen an unserer Schule,
ungeschönt vorgetragen. Die Ausführungen wurden von einer inhaltlich entsprechenden
Niederschrift begleitet. Viele Eltern, bzw. Elternvertreter äußerten sich,
unter dem Eindruck der kompakten Informationsdichte, erschreckt bis ablehnend
- im Nachhinein kann ich das nachempfinden. Liebe Eltern - ich bedaure sehr,
daß ich Ihnen dies zugemutet habe und bitte um Ihre Entschuldigung. Ich bitte
aber auch um Ihr Verständnis, das meine Unerfahrenheit mich keinen anderen
Weg finden ließ.
Den
Eltern der ELK möchte ich allerdings zu bedenken geben: wenn Sie sich als
Erwachsene von dieser komplexen Wortführung belastet sahen, wie müssen sich
erst unsere Kinder fühlen, wenn sie von einem Lehrer - so wie geschehen -
immer wieder grundlos und hemmungslos angeschrieen werden? Meine Niederschrift
mit den konkreten Fakten wurde an alle Anwesenden der ELK gegeben und ist
von den Elternvertretern hoffentlich in ihre Klassen weitergetragen worden.
Ich bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit den Sachangaben zuzuwenden. Falls Ihnen
meine Darlegungen nicht zur Hand liegen, biete ich allen interessierten Eltern
an, sich ein Exemplar dieser Niederschrift nachträglich von mir aushändigen
zu lassen.
Ich bin telefonisch unter der Rufnummer xx xx xx, zu erreichen.
M. Hell
Hierauf
erhielt ich folgende E-Mail von der Redaktion:
Hamburg, 4.9.05
Sehr geehrter Herr Hell!
Vielen Dank für die Zusendung Ihres Artikels: "Ich bitte um Entschuldigung".
Die Redaktion des Schulblattes hat sich bezüglich lhres Textes in Absprache
mit Mitgliedern der Internen Konferenz zu folgendem Vorgehen entschieden:
Wir sind gerne bereit, den ersten Teil des Artikels im nächsten Schulblatt
(12/05) abzudrucken.
Wir bitten Sie aber, sofern Sie nicht auf den zweiten Abschnitt verzichten
wollen, diesen noch einmal zu überarbeiten, da er zum einen gewisse Verallgemeinerungen
enthält (was hat Ihre komplexe Wortführung mit dem Anschreien durch einen
Lehrer zu tun?) und Sie auf der anderen Seite im gleichen Satz wiederum konkret
Mitglieder aus dem Kollegium öffentlich beschuldigen.
Das Kollegium und der Vorstand ist sich der Brisanz dieses Vorfalls bewußt,
beide Gremien beschäftigen sich bereits damit. Wir von der Redaktion sind
allerdings der Meinung, dass für den Großteil der Elternhäuser, die nicht
auf der Eltern-Lehrer-Konferenz am 29.08.05 anwesend war, Ihre Ausführungen
sehr zusammenhangslos erscheinen müssen und u.U. großes Unverständnis hervorrufen.
ln diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis und warten auf lhre Antwort.
Für die Redaktion
B. R.., J. R..
Ich
möchte meine Entschuldigung hiermit nachreichen und bitte Sie alle, sich dem
Sachverhalt anzunehmen. Wenn ich die E-Mail richtig verstanden habe, wurde
der Text mit wesentlicher Beteiligung des "Internen Kreises" verfaßt,
was der schulleitenden Institution eine besondere Verantwortung an dieser
Entgegnung zuordnet. Die Zeilen erwecken den Anschein, daß ein unrechtes Verhalten
von mir vorliegt und enthalten somit, nach meinem Verständnis, eine verleumderische
Komponente. Das verlangt eine besondere Aufmerksamkeit, denn in der Vergangenheit
mußte ich bereits mehrmals Äußerungen, welche nach meinen Werten als Ausdruck
mangelnder Ehrlichkeit zu verstehen sind, korrigierend entgegentreten. Selbst
gegenüber Personen aus dem Bereich der Schulleitung war dies erforderlich!
Tatsächlich
ist es so, daß ich nicht beschuldige!
Richtig ist, daß ich - weitgehend aus eigenem Erleben - Tatsachen und Geschehnisse,
sowie bestehende Verhältnisse benenne, welche aus meiner Sicht als Falsch,
Unrecht, Unredlich, oder Gesetzeswidrig einzuordnen sind, um positive Veränderungen
anzuregen. Wenn sich die hieraus folgende Bewertung negativ gegen Lehrer dieser
Schule richtet, begründet sich dies allein im Handeln der jeweils verantwortlichen
Person, aber nicht darauf, daß ich die Dinge gradlinig beim Namen nenne. Lehrerarbeit
ist eine öffentliche Arbeit, denn sie dient dem öffentlichen gesellschaftlichen
Interesse. Hieraus folgend hat ein Lehrer auch jederzeit für sein berufliches
Tun öffentlich einzustehen.
Dem "Internen
Kreis" sind alle meine schriftlichen Ausführungen, nach Aussage des Vorstandes,
zu den vorliegenden Themen bekannt. Wenn ich trotzdem solche diskreditierende
Antwort erhalte, verstehe ich dies als unredliches Verhalten und frage mich,
wie sich diese Umgangsweise mit dem Anspruch, eine christliche Schule zu sein,
vertragen kann. Die Verweigerung, meinen vorgegebenen Texte unverändert abzudrucken,
betrachte ich als undemokratische Umgangsweise, wie auch als ZENSUR und MANIPULATION
des Rechtes der Eltern auf Information.
Leider
mußte ich im zunehmenden Maße die Tendenz zum Mangel an Redlichkeit an dieser
Schule erkennen.
Hierzu gehört auch ein Vorfall am 17.10.05. Mein Vorschlag zur letzten ELK
hatte einen Teil der Elternschaft der 8a-Klasse am 27.09.05 dazu veranlaßt,
mir schriftlich ihre Distanzierung zu meiner Vorlage mitzuteilen, obwohl sie
in keiner Weise an der Ausarbeitung beteiligt waren. Die Aussagen der Eltern
entsprachen jedoch nicht der Wahrheit! Da mir zusätzlich auch die nachrichtliche
Weitergabe dieser Stellungnahme an den Vorstand und an die nichtbeteiligten
Eltern angekündigt wurde, erhielt das Ganze für mich auch noch die Qualität
der Verleumdung. Bedenklich empfand ich hierbei, daß nicht nur Eltern in der
Lehrerposition, sondern auch Eltern, welche dem Vorstand bzw. dem Internen
Kreis angehören, mit ihrer Unterschrift an dem Vorgang beteiligt waren.
Die unrichtigen
Äußerungen machten meine briefliche Entgegnung erforderlich. Als ich die Kuverts
an die Schüler der Klasse für die Ranzenpost verteilte, eilte Herr F., der
Geschäftsführer dieser Schule, überraschend herbei, forderte von den Kindern
die zu 2/3 ausgeteilten Briefe wieder ein und untersagte mir jegliche weitere
Verwendung der Ranzenpost. Begründet wurde dies mit der Behauptung, die Kinder
könnten die Briefe öffnen. Tatsächlich waren aber alle Briefe fest zugeklebt
und außerdem mit dem folgenden Adressen-Text zur Sicherung des Briefgeheimnisses
versehen:
Entgegnung zum Brief vom 25. September 2005
An die Eltern der 8a
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V.
Hinweis: Dieser Brief ist VERTRAULICH
Er darf nur von den Eltern geöffnet werden
Mein Hinweis
zu diesem Sachverhalt fand jedoch keine Beachtung! Die richtige pädagogische
Verhaltensweise, nämlich die Kinder mit dem rechtlichen Status des Briefgeheimnis
vertraut zu machen, und sie aufzufordern, sich hieran zu halten, war für Herrn
F. keine Alternative.
Ich betrachte
das Vorgehen von Herrn F. als mißbräuchliche Behinderung der Kommunikation
zwischen den Elternhäusern, als eine Form der ZENSUR und MANIPULATION des
Rechtes der Eltern auf Information.
Als Folge sind die Eltern noch nicht über die korrigierten Sachangaben informiert
und orientieren sich an den unwahren Aussagen zu meiner Person. Meine schriftliche
Entgegnung an die Eltern ist nachfolgend beigefügt. Der schräggestellte Text
gibt den Originalwortlaut der elterlichen Distanzierung wieder.
Ich
rege an, daß die ELK sich dafür einsetzt, daß die Eltern-Kommunikation, einschließlich
der Ranzenpost, sowie in den Beiträgen des Schulblattes, jederzeit ungehindert
und ohne Bevormundung durch die Schulleitung oder die Lehrkräfte stattfinden
kann! Ich rege weiterhin an, daß der Ehrlichkeit eine größere Wertschätzung
entgegengebracht wird, als ich es zur Zeit erlebe.
AKTUELL
hat sich jetzt auch die Thematik im Umgang mit dem Rechtsradikalismus an unserer
Schule ergeben, welcher die allgemeine Aufmerksamkeit verlangt.
Die Klasse 8a, soll nach dem Willen des Klassenlehrers das Kinder-Musikstück
Brundibár, im Zusammenhang mit dem Todeslager Theresienstadt als Klassenspiel
aufführen. Da durch den historischen Hintergrund ein unverantwortlich hohes
Gefahrenpotenzial für die seelische und gedankliche Entwicklung der Kinder
im Umgang mit dem Rechtsradikalismus und seinen Mordtaten verbunden ist, rege
ich an, gemeinschaftlich über die ELK hinaus, darauf hinzuwirken, daß dieses
Bestreben aufgegeben wird. Das beiliegende INFO-Blatt zu "Brundibár" erläutert
Näheres und enthält Vorschläge zur angemessenen Vorbereitung.
Ich
bitte die ELK, daß sie die Schulleitung auffordern möge, für die Einführung
folgender Regelungen Sorge zu tragen.
1.) Das Brundibár-Engagement möge vorläufig beendet und zum Schutz
der seelischer Stabilität der Kinder auf einen altersgemäß angemessenen Zeitpunkt
- und nachdem das erforderliche kritische Hintergrund-Wissen vermittelt wurde
- verschoben werden. Begründung: Es ist widersinnig, sich gegen gewaltverherrlichende
Computerspiele und Fernseh-Sendungen zu wenden und gleichzeitig die Nazi-Brutalität
vorzuführen.
2.) Verharmlosende Einführungen in den Rechtsradikalismus sind strikt
zu untersagen, denn sie schaffen ein Klima für die nachträgliche geistige
Mittäterschaft.
3.) Der Lehrerkonferenz ist vorzuschlagen - ihrer Zuständigkeit entsprechend
- eiligst ein Konzept für den verantwortungsvollen pädagogischen Einstieg
in den Umgang mit den rechtsradikalen Untaten und der historischen Hintergründe
für alle pädagogischen Fragen zu erarbeiten. Dieses Konzept sollte hiernach
für die all-gemeine Diskussion in der Schulmitgliederschaft offengelegt werden
und jährlich auf seine Zweckmäßigkeit hin überprüft werden.
ERGÄNZUNG
zum Vortrag zur Mediation am 26.9.05.
Auf der Internetseite www.li-hamburg.de vom "Landesinstitut für Lehrerfortbildung
und Schulentwicklung", befindet sich in der Rubrik: Beratungsstelle Gewaltprävention
/ Publikationen&Downloads, neben anderen Texten, das aufschlußreiche Büchlein
"Streitschlichtung an Schulen" als PDF-Datei zum kostenlosen herunterladen!
M. Hell
ANLAGE
1: Entgegnung an Eltern der Klasse 8a vom 30.09.05.
ANLAGE 2: Ausführung vom 27.09.05 zum Klassenspiel 2006 und dem Bezug
zum Rechtsradikalismus
>>
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ANLAGE
1 zum Schreiben vom 24.10.05 an die Eltern-Lehrer-Konferenz (ELK):
INFO-Blatt 27.09.2005, an die Eltern
Am 27.09 2005 wurde der untenstehende Text erstmalig auf dem Elternabend
der 8a, als Infoblatt in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek verteilt.
Das Brundibár-Klassenspiel und der Rechtsradikalismus
Auf dem Elternabend am 30.08.05 wurde die Frage an Herrn Kaiser nach näheren
Einzelheiten zum Kindertheater "Brundibár" mit der Entgegnung " es wäre nur
ein Vorschlag gewesen" abgewiegelt. Dem Vernehmen nach soll dieses Stück nun
doch als Klassenspiel aufgeführt werden.
Damit dürfte sich die Einschätzung in "der rückblick-08.09.2005"bestätigt
haben, daß die anwesenden Eltern mit der Antwort des Klassenlehrers doch belogen
worden sind, vermutlich um sich vor einer kritischen Befragung zu drücken.
Was
mag an dem "Brundibár" so brisant sein, daß es einen Lehrer zur Unehrlichkeit
gegenüber der Elternschaft verleitet?
Der Brundibár ist an sich, von der Story her, nur eine harmlose musikalische
Geschichte, welche in der Altersgruppe der 4 bis 8-jährigen das angemessene
Publikum findet. Die Botschaft in dieser Geschichte lautet in etwa: Gemeinschaft
macht stark! Wer also fünf- oder sechsjährigen Kindern das Bilderbuch von
Maurice Sendak als schönes Kinderbuch schenken will, handelt gewiß im Guten.
Anders
steht es um die Sache, wenn den geschichtlich unkundigen Vierzehnjährigen
diese Musikaufführung in Verbindung mit Theresienstadt, dem Auffanglager für
die Transporte zu den Massenmord-Baracken, als unkritischen Frühkontakt mit
dem Nationalsozialismus, nahe gebracht werden soll.
In diesem Fall lautet die verharmlosende Botschaft an die Kinder: "Konzentrations-Lager
der Nazis waren eine coole Musik-Show, bei der jeder seinen Spaß hatte. So
schlimm kann es mit den Nazis gar nicht gewesen sein!" Durch solche Erst-Progammierung
wird ein kaum noch zu korrigierendes, positives Vorurteil zugunsten der Nazis
geschaffen, welches einen späteren objektiven Blick auf die Greueltaten der
Hitler-Zeit auf verheerende Weise verstellt und die Kinder zu potenziellen
Mitläufern der Neonazis machen kann.
Bei der
Bundestagswahl 2005 wurde deutlich, daß es Regionen in Deutschland gibt, in
denen der Anteil der NPD-Wähler bis zu 14% der abgegebenen Stimmen ausmachte.
Auffällig war der hohe Anteil der Jungwähler. Dies ist eigentlich nicht verwunderlich,
denn es ist bekannt, daß die Rechtsradikalen das Unterhaltungs-Bedürfnis der
Jugendlichen geschickt ausnutzen, indem sie sich als harmlose, fördernde Menschenfreunde
präsentieren. Da die Vermittlung von Geschichts-Kenntnissen vorrangig eine
Aufgabe der Lehrkräfte im Rahmen des Schulunterrichts darstellt, läßt sich
an der Unwissenheit und dem Erfolg der Neonazis auch das Versagen des Schulwesens
ablesen. Ignoranz, Verharmlosung und Tatsachen-Verleugnung sind neben der
Aktivierung primitiver Vorurteile die vordergründigen Ausdrucksmittel der
Neonazis. Hiergegen hilft nur kompetentes Wissen! Somit sind die Schulen gefordert.
Doch
wie soll das geschehen?
Stürzen die Informationen zum Nazi-Terror zu massiv auf die Kinder ein, reagieren
diese überfordert, schalten sich ab und bleiben durch ihre Unkenntnis potenziell
offen für die Nazi-Ideologien. Beginnt der Start in diesen Abschnitt furchtbarer
deutscher Geschichte mit einfachen Liedern für kleine Kinder, führt dies zu
einer verharmlosenden Beurteilung von Tätern und Verbrechen.
Fazit:
Brundibár ist für 14-jährige Schüler, als politischer Erstkontakt mit dem
Nationalsozialismus, wegen seiner verfälschenden Auswirkungen absolut ungeeignet.
Das
Wissen von dem Nazi-Terror, ist eine zwingende Voraussetzung für die meinungsbildende
Schüleraufführung des politischen Brundibár, um den Jugendlichen ein objektives
Verständnis für die Lebens-Verhältnisse von den Kindern im KZ Theresienstadt
und der Rolle von Brundibár möglich zu machen.
Die Themen ergeben sich durch:
die Kumpanei der Großindustrie, der Medien und der Kleinbürger
mit den nationalsozialistischen Machhabern;
die perfiden Tricks und der hemmungslosen Brutalität, um Deutschland
dem NS-Diktat zu unterwerfen;
die grauenvollen Mord-Mechanismen der staatlichen Einrichtungen;
dem menschenverachtenden Rassenwahn der Hitler-Ideologie;
den Ängsten, Seelenqualen, Hunger und Folter, welche die Kinder
vom Baby bis zum Jugendlichen, Mütter und Väter in den KZ's erleiden mußten,
bevor sie letztendlich auf bestialische Weise in den Todeslagern umgebracht
wurden.
sowie die beschämende Rolle der Stadt Hamburg, welche nicht
unerwähnt bleiben darf.
Geschieht dies nicht, muß naive Unwissenheit - oder schlimmer noch - berechnende,
rechtsradikale Schläue bei der verantwortlichen Lehrkraft vermutet werden,
welche auf diese Weise versucht, das NPD- Gedankengut mittels Verharmlosung
neu zu etablieren.
Tatsache
ist auch: Wer zuläßt, daß "Brundibár" als Mittel der Verharmlosung der
nationalsozialistischen Verbrechen mißbraucht wird, macht sich noch im Nachhinein
der ideellen Mittäterschaft schuldig, weil er den heutigen Neonazis hilft,
die nachträgliche Legitimierung der Untaten und die Verfälschung von geschichtlichen
Tatsachen zu betreiben.
Das hochsensible
Thema "Nationalsozialismus" erfordert - vorweg - gegenüber den Eltern, eine
klare ausführliche Darstellung, seitens des verantwortlichen Lehrers, zum
Inhaltlichen der erforderlichen Grundkenntnisse über den NS-Terror - und die
Art und Weise der beabsichtigten Wissens-Vermittlung bei den Kindern. Erst,
nachdem dies erfolgreich beendet worden ist, kann mit der Vorbereitung von
Brundibár begonnen werden. Ein außerordentlicher Elternabend muß hierzu natürlich
vorangestellt werden.
Allerdings
sollte eine wichtige grundsätzliche Frage möglichst bald von Herrn K., als
verantwortlichen Klassenlehrer, beantwortet werden, bevor auch nur ein weiterer
Gedanke für "Brundibár" verwendet wird:
Worin besteht bei diesem Musikstück für vier- bis achtjährige Kinder, der
altersgemäße Bezug zu den vierzehn- bis fünf-zehnjährigen Jugendlichen unserer
Klasse, um eine Aufführung als Klassenspiel zu rechtfertigen?
Alternative
Informations-Quellen
Das Buch "Täter", von Harald Welzer im S-Fischer-Verlag zeigt nachdrücklich
auf, wie das Töten beginnt, bevor das Töten beginnt.
Das
Buch "Theresienstadt, ein Wegweiser von Hana Drori und Jehuda Huppert" führt
in Materie des Konzentrationslagers ein.
Das
Buch "Theresienstadt, Aufzeichnungen von von Federica Spitzer und Ruth Weisz"
gibt eigene Erlebnisse von zwei Überlebenden wieder.
M. Hell
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ANLAGE
2 zum Schreiben vom 24.10.05 an die Eltern-Lehrer-Konferenz (ELK):
Entgegnung vom 30.09.2005 an Eltern
Liebe
Eltern der Klasse 8a
Am 29.9.05 habe ich ein Schreiben mit dem Datum des 27.9.05 erhalten, welches
sich auf meinen schriftlichen Vorschlag für die Eltern der Eltern/Lehrer-Konferenz
(ELK) der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V. vom 29.8.05, wie auch
auf mein Elternblatt "der rückblick" vom 8.9.05 an die Eltern der 8a
bezieht - und mit folgenden Namen unterschrieben war: (Es folgen die Unterschriften
für 20 Elternhäuser, davon 3 Lehrerfamilien, sowie eine Familie
mit einem Familienmitglied im Schulvorstand)
Einige Namen sind mir nicht geläufig, weil sie nicht mit den Angaben der 38
Kindernamen in der Klassenliste übereinstimmen. Hierdurch ist für mich nicht
ersichtlich, in wieweit Elternhäuser mit einem, oder mit zwei Namen vertreten
sind.
Ich bezweifle,
daß die Behauptungen in diesem Brief in gemeinsamer Arbeit von den Unterschreibenden
verfaßt wurden und denke, daß nur eine oder einige wenige Personen dieses
Schreiben entworfen haben. Letztendlich betrachte ich die Ansammlung der Unterschriften
nicht als überzeugend! Wenn mir jemand seine ablehnende Haltung auf glaubwürdige
Weise mitteilen möchte, sollte er es mir aufrichtig - frei von Gruppenzwängen
- in einem persönlich verfertigten Brief und nicht im Rahmen einer Sammelaktion
schreiben.
ZUM
INHALT:
In dem Schreiben heißt es wörtlich:
"Insbesondere verwehren wir uns dagegen, dass Sie an unsere Kinder für
uns bestimmte Briefe verteilen, die z.B. den Boykott der wenige Tage später
stattfindenden Klassenreise beinhalten. Diese Briefe wurden so verteilt, dass
die Kinder den für die Eltern bestimmten Inhalt ohne weiteres lesen konnten."
Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen!
1.)
Die Behauptung, daß ich zu einem Boykott aufgerufen habe ist falsch!
Richtig ist, daß eine ungenügende Vorbereitung der Reise, sowie begründete
Zweifel an ausreichender Betreuung für unsere Kinder, besorgniserregend waren.
Hierauf habe ich eine Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt, nach einer umfassenden,
professionellen Organisation aller Erfordernisse, vorgeschlagen. Die Richtigkeit
meiner Einschätzung ist mit dem Unglück einer Schülerin, welche mit ihrem
Bein unter einen frisch geschlagenen, umstürzenden Baum geriet und sich nicht
unerheblich verletzte, bestätigt worden. Es war reines Glück, daß nichts Schlimmeres,
oder gar Tödliches wie im Winter geschah - denn oft entscheiden nur wenige
Zentimeter! Und dies war nicht der einzige bedenkliche Unfall. Auf dem Elternabend
am 30.8.05 habe ich vergeblich auf die Möglichkeit von genau solcher Gefahrenlage
hingewiesen. Auch wenn die Mutter der verletzten Schülerin auf dem letzten
Elternabend am 27.9.05 für sich persönlich erklärte, daß ihr Vertrauen in
die Fähigkeiten des Klassenlehrers ungetrübt sei, so zählt allein die objektive
Tatsache. Da offenkundig kein Betreuer bei dem Fällen des Baumes in angemessener
Weise zur Seite stand, um der altersentsprechenden Unbedachtheit der Kinder
entgegenzuwirken, muß dies als fahrlässiger Mangel der Aufsichtspflicht seitens
des verantwortlichen Lehrers festgestellt werden!
2.)
Die Behauptung, daß die Briefe, welche an die Eltern gerichtet waren, auf
eine Weise verteilt wurden, daß die Kinder diese ohne weiteres lesen konnten,
ist falsch!
Richtig ist, daß alle 37 Briefe fest zugeklebt waren und den Schülern mit
der Aufforderung übergeben wurden, diese an die Eltern weiterzugeben. Mehrere
Kinder öffneten die Briefe trotzdem und ließen sich auch durch den erneuten
Hinweis, das die Schreiben für die Eltern bestimmt seien, nicht hiervon abhalten.
Nach meiner Beobachtung haben sich nicht alle Schüler in dieser Weise verhalten.
Es war jedoch unübersehbar, daß manchen Kindern das Wissen von der Respektierung
des Briefgeheimnisses fehlt.
Diese Kenntnis zu vermitteln, ist jedoch allein die Aufgabe der Eltern! Ich
halte es nicht für anständig, wenn ich, als Unbeteiligter, für die Folgen
der elterlichen Erziehungsmängel verantwortlich gemacht werde!
3.)
In dem Schreiben wird festgestellt: "Die gegen Herrn K. gerichteten
Angriffe sind nach unserer Überzeugung völlig ungerechtfertigt."
Richtig ist hingegen: Ich greife Herrn K. nicht an! Ich benenne - weitgehend
aus eigenem Erleben - Tatsachen und Geschehnisse, sowie bestehende Verhältnisse,
welche aus meiner Sicht als Falsch, Unrecht, Unredlich, oder Gesetzeswidrig,
einzuordnen sind, um positive Veränderungen anzuregen. Wenn sich die hieraus
folgende Bewertung negativ gegen Herrn K. oder einen andere Lehrer dieser
Schule richtet, begründet sich dies allein im Handeln der jeweils verantwortlichen
Person, aber nicht darin, daß ich die Dinge gradlinig beim Namen nenne.
4.)
In dem Brief heißt es weiterhin: "Wir halten es für völlig unangemessen,
so wie wir erfahren haben, dass Sie mit diesen Schreiben auch an die Schulöffentlichkeit
gehen. Dazu haben Sie von uns keine Legitimation erhalten. Gespräche von Elternabenden
sind nicht für die Öffentlichkeit gedacht."
a.) Diese Äußerung ist nicht nachvollziehbar, denn nur mein Schreiben mit
dem "Vorschlag an die Eltern/Lehrer-Konferenz" vom 29.8.05 wurde öffentlich
ausgegeben und das gibt keine Gespräche von Elternabenden wieder!
b.) Die Ansicht, daß Eltern erst eine Legitimation der Klassen-Elternschaft
erhalten haben müssen, bevor sie sich auf der Eltern/Lehrer-Konferenz äußern
dürfen, ist objektiv falsch!
Ganz im Gegenteil - da in meinem ELK-Vorschlag "klassenübergreifende pädagogische
Grundwerte" angesprochen werden, ist die Einbeziehung der schulischen Gremien,
wie die Eltern/Lehrer-Konferenz sogar zwingend geboten! Ich meine, daß sich
hier ein sehr bedenkliches demokratisches Grundverständnis bei den Unterzeichnern
des Briefes, wenn nicht gar ein Hang zu totalitären Strukturen zeigt.
Die
Satzung unserer Schule erklärt hierzu unmißverständlich und ohne Einschränkung:
(1) Die Teilnahme an der Eltern-Lehrer-Konferenz steht allen Eltern, Sorge-
und Erziehungsberechtigten und allen Mitgliedern der Lehrerkonferenz gleichermaßen
frei.
(3) Aufgabe der Eltern-Lehrer-Konferenz ist es, Angelegenheiten, die im allgemeinen
Interesse von Eltern, Lehrern und/oder Schülern liegen oder das Gesamtinteresse
der Schule und des Kindergarten betreffen, zu erörtern und zu beraten. Ein
Recht auf maulkorbmäßige Beschränkungen und klasseninterne Geheimbündelei
läßt sich hiervon nicht ableiten.
Die unterzeichnenden
Eltern erklären mit ihrer Unterschrift, daß Sie sich von den Ausführungen
in meinen Schreiben distanzieren. Dies wäre nicht nötig gewesen, da alle von
mir verfertigten Texte durch meine Namensangabe zweifelsfrei als persönlich
zu verantwortender Schriftsatz gekennzeichnet sind. Dennoch ist die Äußerung
hilfreich, denn sie gibt einen Einblick in die bestehende Geisteshaltung.
Mit ihrer Distanzierung zeigen die Unterzeichner im logischen Umkehrschluß
ihre Akzeptanz für Gegebenheiten, welche ich für Falsch, Kinderfeindlich,
Entwicklungsschädlich und Gesetzeswidrig erachte.
Konkret geht es hierbei aber auch um Gegensätze, welche über die Anmerkungen
des Briefes hinausreichen:
1.
Anschreien) Die erste Unterschiedlichkeit zeigte sich am 6.3.02 auf dem
außerordentlichen Elternabend, welcher unter Ausschluß des Klassenlehrers
Herrn K. stattfand. Dieser Elternabend war damals überraschend, zwei Tage
zuvor, von einigen Eltern herbeigeführt worden, weil ein Klassenkamerad unserer
Kinder die Schule mit der Begründung verlassen hatte, daß er das hemmungslose
Anschreien von Herrn K. nicht mehr zu ertragen vermochte. Als ich auf diesem
Sonder-Elternabend konkret in die Elternrunde hinein fragte, ob weitere Schüler
dieser Klasse bekannt seien, welche wegen des Anschreiens die Klasse verlassen
hätten, wurde mir allgemein der Eindruck von Unkenntnis vermittelt - obwohl
bereits mehrere Schüler diese Klasse, als Folge der Schreiereien, in der davorliegenden
Zeit verlassen hatten - was ich allerdings erst viel später erfuhr.
KLARSTELLUNG: Mit dem Anschreien ist hier nicht das Rufen gemeint, welches
eine lautstarke Gruppe übertönen soll, sondern die gesetzeswidrige, bedrohliche
Form, welche sich auf eine negative Gefühlslage der Lehrkraft begründet.
Da ein
Teil der Eltern an diesem Abend ein zustimmendes Verständnis für das Anschreien
zeigte, wandte ich mich offen dagegen und erklärte, daß ich das aggressive
Anschreien von Kindern als einen Akt körperlicher und seelischer Gewalt ansehe,
was nicht hingenommen werden dürfe. Viele Eltern nahmen hierauf eine sehr
erzürnte Haltung gegen mich ein, welche letztendlich sogar darin mündete,
mir nahezulegen, die Schule mit meinem Kind zu verlassen. Diese Geisteshaltung
- und später auch die Erfahrung, daß sich selbst Lehrer mir gegenüber der
Brisanz dieser Thematik entzogen - hat mich dann bekanntermaßen dazu veranlaßt,
mich von jeglichem Schulgeschehen zurückzuziehen, um meinen Sohn nicht jenen
sozialen Mechanismen auszusetzen, welche sich bei solchen Denkstrukturen üblicherweise
ergeben.
Ich halte das von mir gerügte Anschreien, auch heute noch, für eine gesetzeswidrige,
abzulehnende Gewalthandlung!
2.
Unehrlichkeit) Mehrmals mußte ich mich gegen Unwahrheiten des Klassenlehrers
Herr K. zur Wehr setzen. In "der rückblick" vom 8.9.05 wurde aufgezeigt,
daß Frau L. ebenfalls versucht hatte, die Elternschaft und mich, mittels Unwahrheit
zu täuschen - offenkundig um das zweifelhafte gerichtliche Kündigungs-Bestreben
der Schulleitung, gegen einen Mitschüler unserer Kinder, aus dem Blickfeld
der Eltern zu rücken.
Ich mag mich auch künftig nicht belügen lassen!
3.
Alkohol) Auf dem Elternabend am 27.9.05 wurde der Vorgang besprochen,
daß eine auf der Klassenreise mitfahrende Mutter alkoholgefüllte Pralinen
an die zu betreuenden Kinder ausgeteilt habe. Hierzu äußerten Eltern ihre
Toleranz mit der Ansicht, daß dies ja nicht so schlimm sei, weil die Kinder
jetzt in einem Alter wären, in dem sie sowieso mit Alkohol in Berührung kämen.
Ich meine, daß Verharmlosung und Selbstverständlichkeit im Umgang mit Alkohol
eine elementare Voraussetzung für den Einstieg in diese Droge darstellen und
denke, daß die Kinder von jeglicher Form des Alkohols ferngehalten werden
sollten, solange es uns Eltern möglich ist, hierauf einzuwirken!
Vor den Eltern erklärte die Begleit-Mutter, kein Wissen von der Alkohol-Praline
besessen zu haben. Jetzt wurde bekannt, daß diese Mutter ihrer Tochter, bereits
zwei Tage zuvor eine große Schachtel eben dieser Pralinen zum Geburtstag geschenkt
hat, weil daß Kind diesen alkoholischen Verzehr so schätzte! Auf dem Drogenwochenende,
noch vor einem Jahr, hat diese Mutter mit den anderen teilnehmenden Eltern
vereinbart, keinen Alkohol und Tabakkonsum bei ihrer Tochter und fremden Kindern
zu dulden!
4.
Rauchen) Wie beim Alkohol gelten auch beim Rauchen Verharmlosung und Selbstverständlichkeit
als elementare Voraussetzung für den Einstieg der Kinder in diese Sucht.
Ich bin gegen jede Toleranz im Umgang mit dem Rauchen und dagegen, daß
tabaksüchtige Eltern den Kindern mit ihrem Rauchverhalten den Eindruck von
Gefahrlosigkeit vermitteln. Alle Eltern sollten auf Grund ihrer Erziehungsverantwortung,
das Rauchen uneingeschränkt aus ihrem Leben verbannen.
5.
Computer-Spiele) Hierzu gab es einen Elternabend, an welchem Herr K.,
zu Recht, Verhaltens-Mängel und geringe Aufmerksamkeits-Fähigkeit der Schüler
auf die Computer-Spiele als Ursache zurückführte. Bekanntermaßen, vermochte
sich die Elternschaft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht dazu entschließen,
sich dieser Spielsucht künftig, mit Konsequenz, entgegenzustellen.
Ich bin, wegen hiermit verbundener Realitätsverluste und suggestiver Wahrnehmungs-Einengung
generell gegen Computerspiele und will, daß mein Sohn keinen Zugang zu solchen
Spielen erhält, falls er irgendwo bei Mitschülern zu Besuch ist.
6.
Brundibar+Nationalsozialismus) Meine Befürchtungen, daß die Kinderoper
"Brundibár" im Zusammenhang mit dem KZ-Theresienstadt als Klassenspiel eingeübt
werden soll, ohne den Kindern ein ausreichend vorbereitendes Verständnis für
die Mordtaten der Nazis zu vermitteln. wurde auf dem Elternabend weder am
30.8.05, noch am 27.9.05 ausgeräumt.
Für mich entsteht der Eindruck, daß hier rechtsradikale Schläue NS-Gedankengut
mittels Verharmlosung, zum Nutzen von NPD+Gleichgesinnten, etablieren will,
so wie ich es in dem Info-Blatt zum Brundibár-Klassenspiel vom 27.9.05 erläutert
habe.
Grundsätzlich
erscheint es mir beachtenswert, daß der Elternbrief vom 27.9.05, auch von
Frau T. (Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Schule) und Frau L.
(Mitglied und Vertreterin der Schulleitung im Rahmen des "Internen Kreis")
unterzeichnet wurde.
Auch wenn die Damen als Eltern unterschrieben haben, kann ihre gleichzeitige
gedankliche Einheit zur Schulleitung bei ihren Handlungen nicht außer Acht
gelassen werden!
Wir sind
alle Teil einer christlich orientierten Schule, wesentlich getragen von den
Elternhäusern der freichristlichen Glaubensgemeinschaft, sowie von evangelischen
und katholischen Familien. Sollten die heiligen Worte, welche in den jeweiligen
Kirchen gebetet werden nicht ihre Fortsetzung im alltäglichen Handeln unseres
Lebens finden?
Die christlichen Worte "Du sollst deinen Nächsten lieben" verstehe ich als
lebenslangen Auftrag, den Schwächeren - in diesem Falle die Kinder - zu helfen,
zu stützen und von üblen Dingen fern zu halten. Dazu orientiere ich mich auch
an dem Gebot "Du sollst nicht unwahr Zeugnis reden gegen deinen Nächsten".
Ich werde mich auch künftig hiernach richten - ganz gleich, wieviel Eltern
sich deswegen gegen mich stellen!
Eine Tatsache
muß abschließend in aller Deutlichkeit festgestellt werden. Durch die formelle,
nachrichtliche Weiterleitung der Unwahrheiten, im Brief vom 27.9.05, an den
Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule in Hamburg Farmsen, sehe ich mich von den
Unterzeichnern des Briefes genötigt, den öffentlichen Raum in die Diskussion
für alle hier angesprochenen Themen mit einzubeziehen.
M.Hell
>>
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Reaktionen
von Schulleitung und Lehrerschaft zu den Vorhaltungen
28.11.2005,
Das Schulblatt der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek wird von der
Schule herausgegeben und an die Elternhäuser der Schulgemeinschaft verteilt.
Die Ausgabe 17/05 vom 15.12.05, veröffentlichte das Ergebnisprotokoll der
Eltern/Lehrer-Konferenz vom 28.11.05.
Im Abschnitt V.Berichte / aus der Lehrerkonferenz, wird mitgeteilt:
"Frau W. erklärt, dass sich das Lehrerkollegium ganz entschieden von
den Vorwürfen, die Herr Hell in einem Brief an die Lehrerkonferenz gegeben
hat, distanziert."
>>
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08.12.2005,
Anschreiben vom Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 14.11. haben wir erhalten. Wir möchten noch einmal betonen,
dass wir zu einem Gespräch mit Ihnen gern bereit sind. Eine schriftliche Aufarbeitung
des mittlerweile umfangreichen Schriftwerkes ist für uns zeitlich leider nicht
zu leisten. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Gesprächsangebot annehmen
könnten.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Unterzeichnet mit: Vorstand J.Brakel,Vorstand Klemich.
Anmerkung: Damit hatte der Schulvorstand formell erklärt, daß
er mir die schriftliche Beantwortung meiner schriftlichen Anfragen verweigert.
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26.03.2007,
Das Schulblatt der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek veröffentlichte
in der Ausgabe 6/07 vom 05.04.07,das Ergebnisprotokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz
(ELK) vom 26.03.07.
Dort ist zu lesen:
Als Überleitung zum aktuellen Schulgeschehen verwies Herr G. auf den kürzlich
stattgefundenen Konflikt zwischen einem Lehrer und einem Schüler und einer
Ohrfeige seitens des Lehrers. Kurz vor den Frühjahrsferien hat daraufhin Herr
Hell, ein unbeteiligter Schülervater, einen Brief an viele Eltern und Elternvertreter
geschrieben, die Schulbehörde informiert und eine Strafanzeige gegen Schulvorstand
und Lehrer gestellt. Herr V. schilderte das Vorgehen der Schule bei einer
solchen, zwar nicht entschuldbaren aber menschlichen, Reaktion. Nach der Entschuldigung
und Klärung des Vorfalls mit dem Schüler, folgt die sofortige Benachrichtigung
der Eltern und der Lehrerkonferenz oder internen Konferenz und des Vorstandes.
Über den Verlauf und das Ergebnis wird abschließend in der Lehrerkonferenz
berichtet. Im Fall einer Wiederholung eines solchen Lehrerverhaltens käme
es zu einer Rüge bzw. Abmahnung durch den Vorstand. Der oben erwähnte Konflikt
wurde entsprechend bearbeitet und ist abgeschlossen.
In der ELK folgte eine Diskussion, in der das Vorgehen Herrn Hell's in Frage
gestellt und kritisiert wurde. Da mit Herrn Hell in der ELK keine Kommunikationsebene
gefunden wurde, beschloß die ELK, Herrn Hell's Themen zukünftig aus der ELK
auszugliedern. Die ELK bittet den Vorstand für Herrn Hell eine Kommunikationsebene
zu finden. Der Vorstand koordiniert das weitere Vorgehen und wird einen Arbeitskreis
einberufen der mit professioneller Hilfe arbeiten wird.
Anmerkung:
Der Beschluß ist richtungsweisend. Mit der "Ausgliederung" von "Herrn Hell's
Themen" wurden faktisch alle kritischen Äußerungen zu Ungesetzlichkeiten und
Mißhandlungen von Kindern durch Lehrer, aus den Eltern-Gesprächen in den Gremien
der Schule verbannt. An dieser Entscheidung waren Mitglieder des Schulvorstandes
und der schulleitendenden Lehrerkonferenz beteiligt.
M.H.
>>
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Reaktionen
des Klassenlehrers zu den Vorhaltungen
01.11.2005,
Schreiben vom Klassenlehrer Dr. K.
Herrn Hell
Beim
gestrigen Elternabend habe ich Ihnen erläutert, in welchem Maß Sie die an
unserer Schule üblichen kooperativen kommunikativen Regeln wiederholt massiv
verletzt haben. Sie haben es wiederholt und mit viel Energie unternommen,
mich - auch in der Öffentlichkeit - persönlich zu verunglimpfen, zu diffamieren,
zu verleumden. Die Motive Ihres Handelns sind mir höchst suspekt.
Sie haben
- unter anderem - in der Eltern-Lehrer-Konferenz ein Schreiben verteilt, in
dem Sie behaupten, ich würde die Eltern meiner Klasse gezielt belügen. Wer
dieses Schreiben durchliest, gewinnt den Eindruck, ich würde durch mein Engagement
für die Kinderoper Brundibar nationalsozialistisches Gedankengut unterstützen
und verbreiten und der NPD zuarbeiten. Wer das Schreiben liest, gewinnt den
Eindruck, an unserer Schule und in meiner Klasse fände keine gewissenhafte
und kritisch engagierte Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und
mit rechtsradikalen Gegenwartserscheinungen statt. Sie vorverurteilen meine
sorgsam und sehr gewissenhaft erwogenen pädagogischen Intentionen, ohne sie
überhaupt zu kennen.
Ich distanziere
mich von Ihren üblen, jeder Grundlage spottenden falschen Aussagen und Diffamierungen
aufs Entschiedenste! Sie allein sind dafür verantwortlich, dass Sie derlei
Diffamierungen in die Schulöffentlichkeit getragen haben! Ich weise auf die
Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hin!
Ich teile Ihnen mit: Ich verbitte mir jede weitere Verunglimpfung und Diffamierung
meiner Person und auch die meiner Kollegen! Ich verbitte mir, dass Sie Schreiben,
die - wie auch immer, wie entfernt auch immer - meine Arbeit, meine Klasse
und meine Person sowie meine Kollegen betreffen, in der Schule oder sonstwo
weitergeben!
Seit Monaten
sind Sie dabei, die Grundlagen jeder kooperativen Kommunikation zu zerstören.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich von Ihren Diffamierungen in der angemessenen
Weise distanzieren.
gez. K.
>>
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6.11.2005,
Antwortschreiben an den Lehrer Dr. K.
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1.11.05. Ich habe es sorgfältig studiert,
vermag jedoch nicht viel damit anzufangen. Insbesondere sollten Sie mir erläutern,
wie Sie Ihre Formulierung "die an unserer Schule üblichen kooperativen kommunikativen
Regeln" inhaltlich konkret definieren.
Bedauerlicherweise
ist es nicht möglich, auf Ihre Ausführungen näher einzugehen, da Sie keine
substanziellen Fakten benennen, welche Ihre Sichtweise, daß ich angeblich
verunglimpfe, diffamiere, verleumde und vorverurteile, stützen. Ich kenne
keine Äußerung in meinen schriftlichen Texten, in denen Derartiges wiedergeben
wird. Ihre Unterstellungen sind mir rätselhaft. Auch Ihre Aussage, ich hätte
in einem Schreiben an die Eltern/Lehrer-Konferenz behauptet, Sie würden die
Eltern Ihrer Klasse gezielt belügen, ist nirgends in meinen Texten zu finden.
Worauf beziehen Sie sich?
Zum Klassenspiel
"Brundibàr" ist festzustellen, daß dieses Thema - welches jedesmal nur durch
mein Bestreben zur Sprache kam - für die Elternabende am 8.9.05 und 27.9.05
als schriftliche Gesprächsgrundlage vorbereitet worden war. Ausgangspunkt
war hierfür, daß Sie meinen Fragen zu "Brundibàr" auf dem Elternabend am 30.Aug.05
offensichtlich auswichen und auf dem Elternabend am 8.Sept.05 - auf meine
direkten Fragen hin - nicht angemessen eingingen. Sie entgegneten mir damals,
daß sie keinen Elternabend für die Brundibár-Problematik vorgesehen haben
und sich nur von Fall zu Fall hierzu äußern wollen.
In dem
Infoblatt zum Brundibàr-Klassenspiel wird nur aufgezeigt, was von einem aufmerksamen
Anthroposophen, wie auch allen anderen Menschen, vermutet werden muß, wenn
eine Lehrkraft nicht das vorauszusetzende, erforderliche Wissen von dem Nazi-Terror
für die meinungsbildende Schüler-Aufführung des politischen "Brundibàr" vermittelt.
Damit ist zugleich ausgesagt, daß letztlich jeder Lehrer seine politische
Einordnung, allein mit seinem eigenen Handeln, selbst entscheidet. Das als
erforderlich angesehene Wissen zum Rechtsradikalismus, welches von den Kindern,
vor dem Arbeitsbeginn zum Brundibàr-Klassenspiel, verstanden worden sein sollte,
wurde in verständlicher Gliederung mit aufgeführt. Ein sorgsamer Leser kann
meine Ausführungen zweifellos in der hier beschriebenen Weise verstehen.
Sie sagen,
die Motive meines Handelns wären Ihnen höchst suspekt, also verdächtig. Hierzu
hätte ich gerne differenziert gewußt, an welche Verdächtigung sie hierbei
denken.
Gerne würde ich Ihre bewegenden Ausführungen verstehen. Somit bitte ich Sie,
mir konkret mitzuteilen, auf welche Aspekte meiner Texte Sie Ihr Schreiben
begründen.
Sie weisen auf Ihre Ansicht der bestehenden Rechtswidrigkeit hin. Dies macht
einen verbindlichen schriftlichen Austausch zwingend erforderlich. Ich erwarte
Ihre Antwort mit großem Interesse und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Unterrzeichnet.M.Hell
>>
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16.11.2005,
Schreiben vom Lehrer Dr. K.
Betrifft: Ihren Brief vom 6.11.2005
Sehr geehrter Herr Hell,
die Aussagen meines Briefes vom 1.11. sind deutlich. Einen Bedarf zu weiteren
Ausführungen sehe ich nicht. Was die Kinderoper Brundibar angeht, werden Sie
ja beim Elternabend am 29.11. Gelegenheit haben, sich weiter zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen!
Anmerkung:
Als ich auf dem Elternabend am 29.11.05 meine Frage beantwortet haben wollte,
auf welche Weise die Kinder seelisch und inhaltlich auf den brisanten KZ-Bezug
des Brundibàr-Klassenspiel konkret vorbereitet werden sollten, wurde
mir erklärt, daß die Gesprächszeit für diesen Programmpunkt
abgelaufen sei. Eine Antwort erhielt ich nicht!
>>
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Dokumenten-Sammlung
Bedenkliches
zur Waldorf-Schule
Seite
1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2005
Seite
1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2007
Seite
1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr
2008
Seite
2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)
Seite
3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007
Seite
3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK
Seite
4.1 /Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007
Seite
4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008
Seite
5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008
Seite
6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008
Seite
7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008
Seite
8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007
Seite 9.1 / Gegen-Stimmen
_________________
Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten
1.) Waldorf-
+ andere Privat-Schulen
2.) Staatliche
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