Eltern contra Schul-Unrecht
Hell-a

Dokumentation
 
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Kommunikations-Versuch mit der "Eltern-Lehrer-Konferenz"
Einziges klassenübergreifendes Forum für Eltern -
zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und pädagogische Defizite" + Reaktionen. Zeit: 2005

INHALT
1.) Schriftliche Mitteilungen an die "Eltern/Lehrer-Konferenz" (ELK)

29.08.05,
Erstes öffentliches Schreiben an die ELK zum Konfliktpotenzial von Schule + Lehrer.
24.10.05,
Zweites öffentliches Schreiben an die ELK zum Konfliktpotenzial von Schule + Lehrer.
. . . . . . . + Anlage 1, INFO-Blatt vom 27.09.2005 an Eltern
. . . . . . . + Anlage 2, Schreiben vom 30.9.2005 an Eltern

2.) Reaktionen der Schulleitung und Lehrerschaft zu den Vorhaltungen
28.11.05, Das Ergebnisprotokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz vom 28.11.05 im Schulblatt
08.12.05, Anschreiben vom Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
26.03.07, Ergebnisprotokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) im Schulblatt

3.) Reaktionen des Klassenlehrers zu den Vorhaltungen
01.11.05, Schreiben vom Klassenlehrer Dr. K.
06.11.05, Antwortschreiben an den Lehrer Dr. K.
16.11.05, Schreiben vom Lehrer Dr. K.
____________________________________________________________________

DOKU
Elternforum = Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK).

29.08.05 Erstes Schreiben an Eltern/Lehrer-Konferenz.

Vorschlag an die Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) der
"Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek"

Es geht um die ELK-Ordnung, um die gleichberechtigte Mitbeteiligung der Elternschaft an allen schulischen Vorgängen, auf deren Notwendigkeit in der Vergangenheit bereits mehrmals hingewiesen wurde. Hierfür möchte ich stichwortartig - anhand einiger aktueller Geschehnisse aufzeigen, daß eine Eltern-Beteiligung in den lehrerdominierten Gremien, insbesondere der Lehrerkonferenz, im Interesse unserer Kinder, äußerst dringlich ist und schnellstens herbeigeführt werden muß. Auch die Gewalt-Problematik an unserer Schule muß in diesem Zusammenhang angesprochen werden. ( zurück >)

Als erstes sind die ungleichgewichtigen Schulstrukturen mit ihren Gegensätzen anzusprechen
Zur Zeit gibt es folgende Sachlage: Die Basis für den Schulbetrieb bildet der Schulverein mit der Vereinssatzung.
Die Satzung sagt zum Zweck des Vereins knapp und bündig: Der Verein ist Rechts- und Wirtschaftsträger der Rudolf-Steiner- Schule Hamburg-Wandsbek und dient der Förderung der Jugenderziehung (§2)
Die Satzung erklärt weiterhin vorbehaltlos zur Mitgliedschaft, daß alle angestellten Lehrer und Mitarbeiter, sowie die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, bis zu ihrem Ausscheiden die Mitglieder des Vereins sind. (§3).
Die Satzung bestimmt, daß der Verein von allen seinen Mitgliedern getragen wird - also uneingeschränkt, gleichberechtigte Mitbestimmungsrechte für jedes Mitglied entstehen, welche folglich nicht beschnitten werden dürfen. Die Satzung erklärt zugleich, das allen Mitgliedern - also auch den Eltern - die Möglichkeit gegeben sein muß, für den Zweck des Vereins, ohne Einschränkung, tätig zu werden. Den Lehrerkräften sind, mit Ausnahme der pädagogischen Ausgestaltung in der beruflichen Praxis, keine Sonderrechte zugewiesen.

Im Gegensatz zur Mitgliederversammlung steht die Lehrerkonferenz. Sie umfaßt etwa 100 Vereinsmitglieder. Die Lehrerkonferenz wird nicht gewählt. Dieses Organ ist einfach da - dank eines Paragraphen der Satzung. Die übrigen ca.700 Mitglieder dürfen nur recht- und tatenlos zuschauen, oder bestenfalls im Rahmen der Eltern/Lehrer-Konferenz eine Meinung äußern, oder Vorschläge ausarbeiten, welche aber keine zwingenden Abläufe nach sich ziehen - was Manchem diese Einrichtung als Farce mit Alibi-Funktion erscheinen läßt. Obwohl die Mitgliederversammlung das oberste Organ eines Vereins sein sollte, verfügt sie nicht über die Möglichkeit bestimmend und kontrollierend auf den vorgegebenen Zweck des Vereins - der Jugenderziehung - einzuwirken.

In der Schulordnung wird einer sogenannten "Internen Konferenz" und "Klassenkonferenz" das Recht zugeordnet, Kündigungen gegen Schüler auszusprechen. Wenn ich richtig informiert bin, trifft die "Interne Konferenz" sogar Personalentscheidungen, indem sie über Einstellung und Kündigung von Lehrkräften bestimmt. In dem Brief des Vorstandes an mich vom 27.8.05 wird zusätzlich noch von der "Leitung der Internen Lehrerkonferenz" gesprochen.
Innerhalb dieses Vereins gibt es somit - neben dem satzungsgemäßen Vorstand - eine zweite geschäftsführende Instanz, welche sich auf eine undefinierte Weise weiter zergliedert und im Widerspruch zur Vereins-Satzung, ohne Mandat und ohne demokratische Kontrolle der Mitglieder-Mehrheit des Vereins tätig ist - und welche nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann! Ich denke, hier liegt eine undemokratische Knebelung der Vereinsmitglieder vor und zweifele an der Rechtmäßigkeit - insbesondere im Zusammenhang mit dem deutschen Vereinsrecht.

• Zum präventiven Umgang mit der Gewalt an dieser Schule habe ich mich, unabhängig von der letzten ELK-Konferenz, Anfang Juli 2005, schriftlich an unseren Klassenlehrer Herrn K. und den Vorstand unserer Schule gewandt. Ich habe von Gewaltvorgängen an dieser Schule berichtet, Zusammenhänge aufgezeigt und Lösungsvorschläge vorgestellt - denn es war unübersehbar, daß Lehrer unserer Schule als mitverursachendes Element dieser aggressiven Strukturen gesehen werden müssen. Persönlich habe ich an dieser Schule erlebt, daß Lehrkräfte gegen die einfachsten pädagogischen Grundsätze im zwischenmenschlichen Umgang verstoßen haben und sich damit zum Vorbild negativer Geisteshaltung für die Kinder machten.
Es gab entwürdigende, ehrabschneidende, oder herabsetzende Verhaltensäußerungen gegenüber Schüler und auch Eltern.
Einschüchterungs-Praktiken mittels bedrohlichem Anschreien.
Ich habe gegen die Kinder gerichtete - sogar gesetzeswidrige - seelisch verletzende Gewalthandlungen der Lehrer erkennen müssen
Es wurde bekannt, daß Kinder mit solcher Heftigkeit von Lehrern angeschrieen wurden, daß sie Schmerzzustände wegen des Schreiens erlitten. Mindestens 7 Kinder haben allein die Klasse von Herrn K. verlassen, weil sie dessen Anschreien nicht ertrugen. Wieweit das Anschreien der Englischlehrerin Frau M. eine zusätzliche Rolle gespielt hat ist hierbei nicht bestimmt. Es muß alles sehr schlimm gewesen sein, denn dem Vernehmen nach, näßten die Kinder in den Anfangsjahren sogar vor Angst in der Klasse ein!
Auf Grund einer aktuellen Textvorlage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurz: BMFSFJ, lassen sich diese Verhaltensformen der Lehrer als gesetzeswidrige Gewalthandlungen einordnen.
In meinen Briefen an den Klassenlehrer Herrn K. und die Schulleitung habe ich unmißverständlich aufgezeigt, daß Lehrkräfte unserer Schule offenkundig für aggressives Fehlverhalten der Schüler mitverantwortlich zu machen sind, weil sie der Vorbildfunktion, welche sich aus Ihrem pädagogischen Auftrag ergibt, mit ihren eigenen negativen und aggressiven Verhaltensformen, nicht gerecht wurden.

Unsere Schüler waren noch anderen negativ prägenden Vorbildern ausgesetzt, vielfach auch im Beisein von Mitschülern.
Im Zusammenhang mit Kündigungsbestrebungen der Lehrer wurde mit ungesetzlichen und unredlichen Mitteln vorgegangen. Es wurden handfeste Ausgrenzungs- und Isolations-Praktiken gegen Schüler, betrieben.
Die Vepflichtung zum Datenschutz und zum Schutz der Perönlichkeitsrechte der Schüler wurde von Lehrern mißachtet
Von einem Lehrer wurden sogar vertrauliche Angaben über intime Krankheitsdaten eines Schülers an Außenstehende weitergegeben.
Ein Schüler unserer Klasse wurde im Namen der "Schulleitungskonferenz" und unterschrieben mit den Namen K. und P. H., öffentlich durch ein Rundschreiben an alle Familien der betreffenden Klasse - sowie im Rahmen des Schulunterrichts gegenüber den Mitschülern - diskreditiert.
Die benannte Schulleitungskonferenz ist übrigens ebenfalls nicht in der Satzung als bestimmendes Organ aufgeführt. Der Zweck dieser Aktion war offenkundig, den Widerstand der Eltern gegen das unrechtmäßige Kündigungsbestreben der Lehrerschaft, durch Ausgrenzungspraktiken und den Seelenterror auf das Kind, zu brechen. Es war faktisch ein kinderfeindlicher Akt von Mobbing! Im Berufsleben ist Mobbing ein gesetzwidriges Verhalten und gilt als Straftat. Das von Rudolf Steiner vorgegebene Element, die schwachen Kinderseelen zu schützen und zu fördern, war allen beteiligten Waldorf-Lehrern offensichtlich gleichgültig.
Wie die neuen aktuellen Geschehnisse zeigen, setzen sich die Verhältnisse unverändert fort.

In allem was unsere Schule betrifft, sollte eine weitere Komponente unbedingt mit beachtet werden, denn obwohl unsere Schule ihrem offiziellen Wesen nach ein Verein ist, folgt sie nicht dem Muster, welches üblicherweise mit dem Vereinsleben verbunden wird. In diesem Verein beginnt die Mitgliedschaft neben den erfreulichen Dingen mit Angst!
Am Anfang steht die Angst der Eltern, daß Ihr Kind wegen mangelndem Wohlverhalten nicht von den Lehrern in die Schule aufgenommen wird.
Für ein Jahr folgt die Angst, daß mangelndes Wohlverhalten eine fristlose, unbegründete Kündigung nach sich ziehen könnte.
Hiernach folgt die Angst, daß Kinder und Eltern zum Opfer des subjektiv gehandhabten Bewertungs-Monopols der Lehrkräfte werden könnten.
Als letztes besteht allzeit die Angst, daß Lehrkräfte mit Mobbing-Methoden die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Kindern schwächen könnten, um sich Grundlagen für weiterführende, abwertende Argumentationen, zum Zweck einer Kündigung zu verschaffen. Hierfür sind Beispiele belegt.
• Neu hinzukommende Lehrer dürften ebenfalls von dem Angst-Prinzip betroffen sein. Da die Entscheidung für die Aufnahme von neuen Lehrkräften, nicht von einer neutralen Einrichtung, sondern von den Lehrerkollegen - welche zugleich eine Kündigung betreiben können - getroffen wird, dürften hier die gleichen Angstmechanismen bestehen; wobei die Möglichkeit einer existenziellen Gefährdung sicher noch eine besonders bedrohliche Qualität darstellt. Es sieht sehr deutlich danach aus, daß sich an dieser Schule ein mafiöses Prinzip widerspiegelt, welches bestrebt ist, Angst-Strukturen zur Einschüchterung und als selbstorganisierendes Regulativ zu erzeugen.

• Die vorliegenden Ausführungen machen deutlich, daß die Machtstruktur, welche sich aus der bestehenden Praxis, der Schulordnung und der Satzung ergibt, Lehrer zum Mißbrauch gegen die Schüler und Eltern verleiten kann. Eine Arroganz der Vormachtstellung läßt sich erkennen. Unrechtshandlungen werden durch den lehrerbezogenen Absolutismus geradezu herausfordert. Die bestehende Schulstruktur kann dazu wohl auch als Ausdruck von einem mangelhaften demokratischem Rechtsverständnis verstanden werden und führt zur Frage, welches Gedankengut an unsere Kinder herangetragen wird.

Weitgehend alles, was hier vorgetragen wurde - mit Ausnahme der Ausführungen zur Satzung - liegt dem Vorstand wie auch dem Klassenlehrer Herrn K. schriftlich erläutert seit Anfang Juli 2005 vor. Bisher hat sich niemand auf die Inhalte meiner Darstellungen eingelassen. Von dem Vorstand habe ich am vergangenen Samstag den 27.8.05 nur ein ein Schreiben erhalten, in welchem dieser sich für "Nicht Zuständig" erklärt und mir mitteilt, daß er meine Sicht der Dinge der "Leitung der Internen Lehrerkonferenz" dargestellt habe, damit diese sich äußern könne. Um eine offene Erörterung in dieser Sache zu ermöglichen, biete ich den Eltern wie auch den Lehrern an, eine vollständige Zusammenfassung all dieser Textsätze zum Abkopieren bereit zu stellen.

Meine Ausführungen sollen die bisherigen Bestrebungen der ELK für mehr Mitbestimmung der Elternschaft bestärken. Ich muß aber hinzufügen, daß ich das gegebene Engagement nicht mehr für ausreichend halte! Meiner Einschätzung nach ist letztlich eine alles umfassende Erneuerung der gesamten Schulstrukturen, mit dem Ziel einer gleichwertigen Eltern-Beteiligung erforderlich.

Ich rege somit an, einen Elternkreis als Eigen-Initiative zu bilden, der sich der Aufgabe widmet, Konzeptionen für eine Neuordnung des tragenden Vereins und somit der Rudolf-Steiner-Schule zusammenzustellen und diese in das öffentliche Blickfeld zu bringen, damit sich möglichst kreative, weiterführende Überlegungen bilden können. Hierbei muß es belanglos bleiben, auf welchen historischen Hintergrund die bisherige Verwaltungsorganisation und die allgemeinen Strukturen entstanden sind. Von Bedeutung kann nur sein, welche Konstellation zu beenden sind und welche Ziele erreicht werden sollen. Es geht um handfeste, konstruktive Entwicklung von neuen praktischen Lösungen für die Elternrechte, die Gleichberechtigung aller Mitglieder des Schulvereins, unparteiischen Minderheitenschutz, objektive elternorientierte Kontrollmechanismen gegen Willkür-Maßnahmen - und nicht zuletzt um das Wohl unserer Kinder.
Wegen der Möglichkeit der Befangenheit und den existenziellen Abhängigkeiten halte ich es für besser, wenn keine Lehrer an dieser Runde teilnehmen. Ich bitte dies aber nicht als respektlose Abwertung zu verstehen. Ich empfinde ganz im Gegenteil, eine sehr große Achtung vor allen Lehrern, welche Ihre anspruchsvolle Arbeit qualifiziert durchführen.

Ich biete mich als Ausgangspunkt an. Wer bereit ist, sich mit konstruktiven Ideen an dieser Zielvorgabe zu beteiligen, möge sich mit mir in Verbindung setzen. Ich habe die Telefon-Nummer: xx xx xx. Eine Dezentralisierung wird sich im Anschluß hoffentlich schnell ergeben.

Der Vorstand besteht zur Zeit aus folgenden Personen:
Hr. B. (L), Fr. F. (L), Hr. K. (L), Hr. H (E), Hr. K. (E), Hr. R, Vertretung: Fr. T. (E)
Der Interne Kreis setzt sich nach dem vorliegenden Kenntnisstand aus folgenden Lehrern zusammen:
F., F., .G., L., Z., L., F., P.,R., E.

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24.10.05 Zweites Schreiben an Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK):

Zur Eltern/Lehrer-Konferenz der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek"
Das Thema "ELK-Ordnung", welches für den 23.5.05 vorgesehen war, sowie der Aufruf im ELK-Protokoll zum 20.6.05 zur Gewaltprävention, veranlaßten mich, meine Überlegungen hierzu auf der letzten ELK am 29.8.05 vorzutragen. Dies führte zu teilweise sehr heftigen Reaktionen der Zuhörer. Soweit die Anwesenden sich äußerten, sprachen sie von ihren persönlichen Empfindungen bei der Wahrnehmung der kompakten Ausführungen.

Von der Beobachtung, daß Waldorf-Lehrer an dieser Schule mit gesetzeswidriger Gewalttätigkeit gegen Kinder vorgegangen sind und Eltern ihre Kinder aus diesem Grunde von der Schule genommen haben, zeigte sich erstaunlicherweise niemand betroffen!
Und für die Tatsache, daß der Vorstand unserer Schule, dem diese Informationen bereits Anfang Juli 2005 schriftlich mitgeteilt wurden, bisher jegliche Stellungnahme hierzu verweigert hat, ließ niemand ein Interesse erkennen! Dies erscheint besonders verwunderlich, weil sich neben rechtlichen Überlegungen auch die Frage stellt, wie es grundsätzlich um die pädagogische Qualifikation von manchen Lehrern steht - und wieweit entsprechende Zusatz-Schulungen, insbesondere zur Stärkung der mentalen Stabilität umgehend durchgeführt werden sollten.

Auch wenn die Informationsdichte eines Themas hohe Anforderungen stellt, muß es auf der ELK möglich sein, daß sich Eltern frei und unbelastet äußern können und letztlich allein der Inhalt der vorgetragenen Sache im Vordergrund steht.

Für die Reaktionen der Zuhörer habe ich Verständnis, da meine Vortragsform offenbar von der gewohnten Art abwich. Möglicherweise wurden die Äußerungen auch von dem Überraschungsmoment mitbestimmt. Aus diesem Grunde versuchte ich eine Harmonisierung durch eine Mitteilung in der Schulzeitung herbeizuführen.

Mit dem Datum des 02.09.2005 erhielt die Redaktion vom Schulblatt der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek" den nachfolgenden Text mit der Bitte um Veröffentlichung:
Ich bitte um Entschuldigung
Auf der Eltern/Lehrer Konferenz am 29.August 05, wurde von mir eine kritische Betrachtung zu Geschehnissen und den aktuellen Verhältnissen an unserer Schule, ungeschönt vorgetragen. Die Ausführungen wurden von einer inhaltlich entsprechenden Niederschrift begleitet. Viele Eltern, bzw. Elternvertreter äußerten sich, unter dem Eindruck der kompakten Informationsdichte, erschreckt bis ablehnend - im Nachhinein kann ich das nachempfinden. Liebe Eltern - ich bedaure sehr, daß ich Ihnen dies zugemutet habe und bitte um Ihre Entschuldigung. Ich bitte aber auch um Ihr Verständnis, das meine Unerfahrenheit mich keinen anderen Weg finden ließ.

Den Eltern der ELK möchte ich allerdings zu bedenken geben: wenn Sie sich als Erwachsene von dieser komplexen Wortführung belastet sahen, wie müssen sich erst unsere Kinder fühlen, wenn sie von einem Lehrer - so wie geschehen - immer wieder grundlos und hemmungslos angeschrieen werden? Meine Niederschrift mit den konkreten Fakten wurde an alle Anwesenden der ELK gegeben und ist von den Elternvertretern hoffentlich in ihre Klassen weitergetragen worden. Ich bitte Sie, Ihre Aufmerksamkeit den Sachangaben zuzuwenden. Falls Ihnen meine Darlegungen nicht zur Hand liegen, biete ich allen interessierten Eltern an, sich ein Exemplar dieser Niederschrift nachträglich von mir aushändigen zu lassen.
Ich bin telefonisch unter der Rufnummer xx xx xx, zu erreichen.
M. Hell

Hierauf erhielt ich folgende E-Mail von der Redaktion:
Hamburg, 4.9.05
Sehr geehrter Herr Hell!
Vielen Dank für die Zusendung Ihres Artikels: "Ich bitte um Entschuldigung". Die Redaktion des Schulblattes hat sich bezüglich lhres Textes in Absprache mit Mitgliedern der Internen Konferenz zu folgendem Vorgehen entschieden: Wir sind gerne bereit, den ersten Teil des Artikels im nächsten Schulblatt (12/05) abzudrucken.
Wir bitten Sie aber, sofern Sie nicht auf den zweiten Abschnitt verzichten wollen, diesen noch einmal zu überarbeiten, da er zum einen gewisse Verallgemeinerungen enthält (was hat Ihre komplexe Wortführung mit dem Anschreien durch einen Lehrer zu tun?) und Sie auf der anderen Seite im gleichen Satz wiederum konkret Mitglieder aus dem Kollegium öffentlich beschuldigen.
Das Kollegium und der Vorstand ist sich der Brisanz dieses Vorfalls bewußt, beide Gremien beschäftigen sich bereits damit. Wir von der Redaktion sind allerdings der Meinung, dass für den Großteil der Elternhäuser, die nicht auf der Eltern-Lehrer-Konferenz am 29.08.05 anwesend war, Ihre Ausführungen sehr zusammenhangslos erscheinen müssen und u.U. großes Unverständnis hervorrufen. ln diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis und warten auf lhre Antwort.
Für die Redaktion
B. R.., J. R..

Ich möchte meine Entschuldigung hiermit nachreichen und bitte Sie alle, sich dem Sachverhalt anzunehmen. Wenn ich die E-Mail richtig verstanden habe, wurde der Text mit wesentlicher Beteiligung des "Internen Kreises" verfaßt, was der schulleitenden Institution eine besondere Verantwortung an dieser Entgegnung zuordnet. Die Zeilen erwecken den Anschein, daß ein unrechtes Verhalten von mir vorliegt und enthalten somit, nach meinem Verständnis, eine verleumderische Komponente. Das verlangt eine besondere Aufmerksamkeit, denn in der Vergangenheit mußte ich bereits mehrmals Äußerungen, welche nach meinen Werten als Ausdruck mangelnder Ehrlichkeit zu verstehen sind, korrigierend entgegentreten. Selbst gegenüber Personen aus dem Bereich der Schulleitung war dies erforderlich!

Tatsächlich ist es so, daß ich nicht beschuldige!
Richtig ist, daß ich - weitgehend aus eigenem Erleben - Tatsachen und Geschehnisse, sowie bestehende Verhältnisse benenne, welche aus meiner Sicht als Falsch, Unrecht, Unredlich, oder Gesetzeswidrig einzuordnen sind, um positive Veränderungen anzuregen. Wenn sich die hieraus folgende Bewertung negativ gegen Lehrer dieser Schule richtet, begründet sich dies allein im Handeln der jeweils verantwortlichen Person, aber nicht darauf, daß ich die Dinge gradlinig beim Namen nenne. Lehrerarbeit ist eine öffentliche Arbeit, denn sie dient dem öffentlichen gesellschaftlichen Interesse. Hieraus folgend hat ein Lehrer auch jederzeit für sein berufliches Tun öffentlich einzustehen.

Dem "Internen Kreis" sind alle meine schriftlichen Ausführungen, nach Aussage des Vorstandes, zu den vorliegenden Themen bekannt. Wenn ich trotzdem solche diskreditierende Antwort erhalte, verstehe ich dies als unredliches Verhalten und frage mich, wie sich diese Umgangsweise mit dem Anspruch, eine christliche Schule zu sein, vertragen kann. Die Verweigerung, meinen vorgegebenen Texte unverändert abzudrucken, betrachte ich als undemokratische Umgangsweise, wie auch als ZENSUR und MANIPULATION des Rechtes der Eltern auf Information.

Leider mußte ich im zunehmenden Maße die Tendenz zum Mangel an Redlichkeit an dieser Schule erkennen.
Hierzu gehört auch ein Vorfall am 17.10.05. Mein Vorschlag zur letzten ELK hatte einen Teil der Elternschaft der 8a-Klasse am 27.09.05 dazu veranlaßt, mir schriftlich ihre Distanzierung zu meiner Vorlage mitzuteilen, obwohl sie in keiner Weise an der Ausarbeitung beteiligt waren. Die Aussagen der Eltern entsprachen jedoch nicht der Wahrheit! Da mir zusätzlich auch die nachrichtliche Weitergabe dieser Stellungnahme an den Vorstand und an die nichtbeteiligten Eltern angekündigt wurde, erhielt das Ganze für mich auch noch die Qualität der Verleumdung. Bedenklich empfand ich hierbei, daß nicht nur Eltern in der Lehrerposition, sondern auch Eltern, welche dem Vorstand bzw. dem Internen Kreis angehören, mit ihrer Unterschrift an dem Vorgang beteiligt waren.

Die unrichtigen Äußerungen machten meine briefliche Entgegnung erforderlich. Als ich die Kuverts an die Schüler der Klasse für die Ranzenpost verteilte, eilte Herr F., der Geschäftsführer dieser Schule, überraschend herbei, forderte von den Kindern die zu 2/3 ausgeteilten Briefe wieder ein und untersagte mir jegliche weitere Verwendung der Ranzenpost. Begründet wurde dies mit der Behauptung, die Kinder könnten die Briefe öffnen. Tatsächlich waren aber alle Briefe fest zugeklebt und außerdem mit dem folgenden Adressen-Text zur Sicherung des Briefgeheimnisses versehen:
Entgegnung zum Brief vom 25. September 2005
An die Eltern der 8a
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V.
Hinweis: Dieser Brief ist VERTRAULICH
Er darf nur von den Eltern geöffnet werden

Mein Hinweis zu diesem Sachverhalt fand jedoch keine Beachtung! Die richtige pädagogische Verhaltensweise, nämlich die Kinder mit dem rechtlichen Status des Briefgeheimnis vertraut zu machen, und sie aufzufordern, sich hieran zu halten, war für Herrn F. keine Alternative.

Ich betrachte das Vorgehen von Herrn F. als mißbräuchliche Behinderung der Kommunikation zwischen den Elternhäusern, als eine Form der ZENSUR und MANIPULATION des Rechtes der Eltern auf Information.
Als Folge sind die Eltern noch nicht über die korrigierten Sachangaben informiert und orientieren sich an den unwahren Aussagen zu meiner Person. Meine schriftliche Entgegnung an die Eltern ist nachfolgend beigefügt. Der schräggestellte Text gibt den Originalwortlaut der elterlichen Distanzierung wieder.

Ich rege an, daß die ELK sich dafür einsetzt, daß die Eltern-Kommunikation, einschließlich der Ranzenpost, sowie in den Beiträgen des Schulblattes, jederzeit ungehindert und ohne Bevormundung durch die Schulleitung oder die Lehrkräfte stattfinden kann! Ich rege weiterhin an, daß der Ehrlichkeit eine größere Wertschätzung entgegengebracht wird, als ich es zur Zeit erlebe.

AKTUELL hat sich jetzt auch die Thematik im Umgang mit dem Rechtsradikalismus an unserer Schule ergeben, welcher die allgemeine Aufmerksamkeit verlangt.
Die Klasse 8a, soll nach dem Willen des Klassenlehrers das Kinder-Musikstück Brundibár, im Zusammenhang mit dem Todeslager Theresienstadt als Klassenspiel aufführen. Da durch den historischen Hintergrund ein unverantwortlich hohes Gefahrenpotenzial für die seelische und gedankliche Entwicklung der Kinder im Umgang mit dem Rechtsradikalismus und seinen Mordtaten verbunden ist, rege ich an, gemeinschaftlich über die ELK hinaus, darauf hinzuwirken, daß dieses Bestreben aufgegeben wird. Das beiliegende INFO-Blatt zu "Brundibár" erläutert Näheres und enthält Vorschläge zur angemessenen Vorbereitung.

Ich bitte die ELK, daß sie die Schulleitung auffordern möge, für die Einführung folgender Regelungen Sorge zu tragen.
1.) Das Brundibár-Engagement möge vorläufig beendet und zum Schutz der seelischer Stabilität der Kinder auf einen altersgemäß angemessenen Zeitpunkt - und nachdem das erforderliche kritische Hintergrund-Wissen vermittelt wurde - verschoben werden. Begründung: Es ist widersinnig, sich gegen gewaltverherrlichende Computerspiele und Fernseh-Sendungen zu wenden und gleichzeitig die Nazi-Brutalität vorzuführen.
2.) Verharmlosende Einführungen in den Rechtsradikalismus sind strikt zu untersagen, denn sie schaffen ein Klima für die nachträgliche geistige Mittäterschaft.
3.) Der Lehrerkonferenz ist vorzuschlagen - ihrer Zuständigkeit entsprechend - eiligst ein Konzept für den verantwortungsvollen pädagogischen Einstieg in den Umgang mit den rechtsradikalen Untaten und der historischen Hintergründe für alle pädagogischen Fragen zu erarbeiten. Dieses Konzept sollte hiernach für die all-gemeine Diskussion in der Schulmitgliederschaft offengelegt werden und jährlich auf seine Zweckmäßigkeit hin überprüft werden.

ERGÄNZUNG zum Vortrag zur Mediation am 26.9.05.
Auf der Internetseite www.li-hamburg.de vom "Landesinstitut für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung", befindet sich in der Rubrik: Beratungsstelle Gewaltprävention / Publikationen&Downloads, neben anderen Texten, das aufschlußreiche Büchlein "Streitschlichtung an Schulen" als PDF-Datei zum kostenlosen herunterladen!
M. Hell

ANLAGE 1: Entgegnung an Eltern der Klasse 8a vom 30.09.05.
ANLAGE 2: Ausführung vom 27.09.05 zum Klassenspiel 2006 und dem Bezug zum Rechtsradikalismus

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ANLAGE 1 zum Schreiben vom 24.10.05 an die Eltern-Lehrer-Konferenz (ELK):
INFO-Blatt 27.09.2005, an die Eltern

Am 27.09 2005 wurde der untenstehende Text erstmalig auf dem Elternabend der 8a, als Infoblatt in der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek verteilt.

Das Brundibár-Klassenspiel und der Rechtsradikalismus
Auf dem Elternabend am 30.08.05 wurde die Frage an Herrn Kaiser nach näheren Einzelheiten zum Kindertheater "Brundibár" mit der Entgegnung " es wäre nur ein Vorschlag gewesen" abgewiegelt. Dem Vernehmen nach soll dieses Stück nun doch als Klassenspiel aufgeführt werden.
Damit dürfte sich die Einschätzung in "der rückblick-08.09.2005"bestätigt haben, daß die anwesenden Eltern mit der Antwort des Klassenlehrers doch belogen worden sind, vermutlich um sich vor einer kritischen Befragung zu drücken.

Was mag an dem "Brundibár" so brisant sein, daß es einen Lehrer zur Unehrlichkeit gegenüber der Elternschaft verleitet?
Der Brundibár ist an sich, von der Story her, nur eine harmlose musikalische Geschichte, welche in der Altersgruppe der 4 bis 8-jährigen das angemessene Publikum findet. Die Botschaft in dieser Geschichte lautet in etwa: Gemeinschaft macht stark! Wer also fünf- oder sechsjährigen Kindern das Bilderbuch von Maurice Sendak als schönes Kinderbuch schenken will, handelt gewiß im Guten.

Anders steht es um die Sache, wenn den geschichtlich unkundigen Vierzehnjährigen diese Musikaufführung in Verbindung mit Theresienstadt, dem Auffanglager für die Transporte zu den Massenmord-Baracken, als unkritischen Frühkontakt mit dem Nationalsozialismus, nahe gebracht werden soll.
In diesem Fall lautet die verharmlosende Botschaft an die Kinder: "Konzentrations-Lager der Nazis waren eine coole Musik-Show, bei der jeder seinen Spaß hatte. So schlimm kann es mit den Nazis gar nicht gewesen sein!" Durch solche Erst-Progammierung wird ein kaum noch zu korrigierendes, positives Vorurteil zugunsten der Nazis geschaffen, welches einen späteren objektiven Blick auf die Greueltaten der Hitler-Zeit auf verheerende Weise verstellt und die Kinder zu potenziellen Mitläufern der Neonazis machen kann.

Bei der Bundestagswahl 2005 wurde deutlich, daß es Regionen in Deutschland gibt, in denen der Anteil der NPD-Wähler bis zu 14% der abgegebenen Stimmen ausmachte. Auffällig war der hohe Anteil der Jungwähler. Dies ist eigentlich nicht verwunderlich, denn es ist bekannt, daß die Rechtsradikalen das Unterhaltungs-Bedürfnis der Jugendlichen geschickt ausnutzen, indem sie sich als harmlose, fördernde Menschenfreunde präsentieren. Da die Vermittlung von Geschichts-Kenntnissen vorrangig eine Aufgabe der Lehrkräfte im Rahmen des Schulunterrichts darstellt, läßt sich an der Unwissenheit und dem Erfolg der Neonazis auch das Versagen des Schulwesens ablesen. Ignoranz, Verharmlosung und Tatsachen-Verleugnung sind neben der Aktivierung primitiver Vorurteile die vordergründigen Ausdrucksmittel der Neonazis. Hiergegen hilft nur kompetentes Wissen! Somit sind die Schulen gefordert.

Doch wie soll das geschehen?
Stürzen die Informationen zum Nazi-Terror zu massiv auf die Kinder ein, reagieren diese überfordert, schalten sich ab und bleiben durch ihre Unkenntnis potenziell offen für die Nazi-Ideologien. Beginnt der Start in diesen Abschnitt furchtbarer deutscher Geschichte mit einfachen Liedern für kleine Kinder, führt dies zu einer verharmlosenden Beurteilung von Tätern und Verbrechen.

Fazit: Brundibár ist für 14-jährige Schüler, als politischer Erstkontakt mit dem Nationalsozialismus, wegen seiner verfälschenden Auswirkungen absolut ungeeignet.

Das Wissen von dem Nazi-Terror, ist eine zwingende Voraussetzung für die meinungsbildende Schüleraufführung des politischen Brundibár, um den Jugendlichen ein objektives Verständnis für die Lebens-Verhältnisse von den Kindern im KZ Theresienstadt und der Rolle von Brundibár möglich zu machen.
Die Themen ergeben sich durch:
die Kumpanei der Großindustrie, der Medien und der Kleinbürger mit den nationalsozialistischen Machhabern;
die perfiden Tricks und der hemmungslosen Brutalität, um Deutschland dem NS-Diktat zu unterwerfen;
die grauenvollen Mord-Mechanismen der staatlichen Einrichtungen;
dem menschenverachtenden Rassenwahn der Hitler-Ideologie;
den Ängsten, Seelenqualen, Hunger und Folter, welche die Kinder vom Baby bis zum Jugendlichen, Mütter und Väter in den KZ's erleiden mußten, bevor sie letztendlich auf bestialische Weise in den Todeslagern umgebracht wurden.
sowie die beschämende Rolle der Stadt Hamburg, welche nicht unerwähnt bleiben darf.
Geschieht dies nicht, muß naive Unwissenheit - oder schlimmer noch - berechnende, rechtsradikale Schläue bei der verantwortlichen Lehrkraft vermutet werden, welche auf diese Weise versucht, das NPD- Gedankengut mittels Verharmlosung neu zu etablieren.

Tatsache ist auch: Wer zuläßt, daß "Brundibár" als Mittel der Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen mißbraucht wird, macht sich noch im Nachhinein der ideellen Mittäterschaft schuldig, weil er den heutigen Neonazis hilft, die nachträgliche Legitimierung der Untaten und die Verfälschung von geschichtlichen Tatsachen zu betreiben.

Das hochsensible Thema "Nationalsozialismus" erfordert - vorweg - gegenüber den Eltern, eine klare ausführliche Darstellung, seitens des verantwortlichen Lehrers, zum Inhaltlichen der erforderlichen Grundkenntnisse über den NS-Terror - und die Art und Weise der beabsichtigten Wissens-Vermittlung bei den Kindern. Erst, nachdem dies erfolgreich beendet worden ist, kann mit der Vorbereitung von Brundibár begonnen werden. Ein außerordentlicher Elternabend muß hierzu natürlich vorangestellt werden.

Allerdings sollte eine wichtige grundsätzliche Frage möglichst bald von Herrn K., als verantwortlichen Klassenlehrer, beantwortet werden, bevor auch nur ein weiterer Gedanke für "Brundibár" verwendet wird:
Worin besteht bei diesem Musikstück für vier- bis achtjährige Kinder, der altersgemäße Bezug zu den vierzehn- bis fünf-zehnjährigen Jugendlichen unserer Klasse, um eine Aufführung als Klassenspiel zu rechtfertigen?

Alternative Informations-Quellen
Das Buch "Täter", von Harald Welzer im S-Fischer-Verlag zeigt nachdrücklich auf, wie das Töten beginnt, bevor das Töten beginnt.

Das Buch "Theresienstadt, ein Wegweiser von Hana Drori und Jehuda Huppert" führt in Materie des Konzentrationslagers ein.

Das Buch "Theresienstadt, Aufzeichnungen von von Federica Spitzer und Ruth Weisz" gibt eigene Erlebnisse von zwei Überlebenden wieder.
M. Hell

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ANLAGE 2 zum Schreiben vom 24.10.05 an die Eltern-Lehrer-Konferenz (ELK):
Entgegnung vom 30.09.2005 an Eltern

Liebe Eltern der Klasse 8a
Am 29.9.05 habe ich ein Schreiben mit dem Datum des 27.9.05 erhalten, welches sich auf meinen schriftlichen Vorschlag für die Eltern der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek e.V. vom 29.8.05, wie auch auf mein Elternblatt "der rückblick" vom 8.9.05 an die Eltern der 8a bezieht - und mit folgenden Namen unterschrieben war: (Es folgen die Unterschriften für 20 Elternhäuser, davon 3 Lehrerfamilien, sowie eine Familie mit einem Familienmitglied im Schulvorstand)
Einige Namen sind mir nicht geläufig, weil sie nicht mit den Angaben der 38 Kindernamen in der Klassenliste übereinstimmen. Hierdurch ist für mich nicht ersichtlich, in wieweit Elternhäuser mit einem, oder mit zwei Namen vertreten sind.

Ich bezweifle, daß die Behauptungen in diesem Brief in gemeinsamer Arbeit von den Unterschreibenden verfaßt wurden und denke, daß nur eine oder einige wenige Personen dieses Schreiben entworfen haben. Letztendlich betrachte ich die Ansammlung der Unterschriften nicht als überzeugend! Wenn mir jemand seine ablehnende Haltung auf glaubwürdige Weise mitteilen möchte, sollte er es mir aufrichtig - frei von Gruppenzwängen - in einem persönlich verfertigten Brief und nicht im Rahmen einer Sammelaktion schreiben.

ZUM INHALT:
In dem Schreiben heißt es wörtlich:
"Insbesondere verwehren wir uns dagegen, dass Sie an unsere Kinder für uns bestimmte Briefe verteilen, die z.B. den Boykott der wenige Tage später stattfindenden Klassenreise beinhalten. Diese Briefe wurden so verteilt, dass die Kinder den für die Eltern bestimmten Inhalt ohne weiteres lesen konnten."
Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen!

1.) Die Behauptung, daß ich zu einem Boykott aufgerufen habe ist falsch!
Richtig ist, daß eine ungenügende Vorbereitung der Reise, sowie begründete Zweifel an ausreichender Betreuung für unsere Kinder, besorgniserregend waren. Hierauf habe ich eine Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt, nach einer umfassenden, professionellen Organisation aller Erfordernisse, vorgeschlagen. Die Richtigkeit meiner Einschätzung ist mit dem Unglück einer Schülerin, welche mit ihrem Bein unter einen frisch geschlagenen, umstürzenden Baum geriet und sich nicht unerheblich verletzte, bestätigt worden. Es war reines Glück, daß nichts Schlimmeres, oder gar Tödliches wie im Winter geschah - denn oft entscheiden nur wenige Zentimeter! Und dies war nicht der einzige bedenkliche Unfall. Auf dem Elternabend am 30.8.05 habe ich vergeblich auf die Möglichkeit von genau solcher Gefahrenlage hingewiesen. Auch wenn die Mutter der verletzten Schülerin auf dem letzten Elternabend am 27.9.05 für sich persönlich erklärte, daß ihr Vertrauen in die Fähigkeiten des Klassenlehrers ungetrübt sei, so zählt allein die objektive Tatsache. Da offenkundig kein Betreuer bei dem Fällen des Baumes in angemessener Weise zur Seite stand, um der altersentsprechenden Unbedachtheit der Kinder entgegenzuwirken, muß dies als fahrlässiger Mangel der Aufsichtspflicht seitens des verantwortlichen Lehrers festgestellt werden!

2.) Die Behauptung, daß die Briefe, welche an die Eltern gerichtet waren, auf eine Weise verteilt wurden, daß die Kinder diese ohne weiteres lesen konnten, ist falsch!
Richtig ist, daß alle 37 Briefe fest zugeklebt waren und den Schülern mit der Aufforderung übergeben wurden, diese an die Eltern weiterzugeben. Mehrere Kinder öffneten die Briefe trotzdem und ließen sich auch durch den erneuten Hinweis, das die Schreiben für die Eltern bestimmt seien, nicht hiervon abhalten. Nach meiner Beobachtung haben sich nicht alle Schüler in dieser Weise verhalten. Es war jedoch unübersehbar, daß manchen Kindern das Wissen von der Respektierung des Briefgeheimnisses fehlt.
Diese Kenntnis zu vermitteln, ist jedoch allein die Aufgabe der Eltern! Ich halte es nicht für anständig, wenn ich, als Unbeteiligter, für die Folgen der elterlichen Erziehungsmängel verantwortlich gemacht werde!

3.) In dem Schreiben wird festgestellt: "Die gegen Herrn K. gerichteten Angriffe sind nach unserer Überzeugung völlig ungerechtfertigt."
Richtig ist hingegen: Ich greife Herrn K. nicht an! Ich benenne - weitgehend aus eigenem Erleben - Tatsachen und Geschehnisse, sowie bestehende Verhältnisse, welche aus meiner Sicht als Falsch, Unrecht, Unredlich, oder Gesetzeswidrig, einzuordnen sind, um positive Veränderungen anzuregen. Wenn sich die hieraus folgende Bewertung negativ gegen Herrn K. oder einen andere Lehrer dieser Schule richtet, begründet sich dies allein im Handeln der jeweils verantwortlichen Person, aber nicht darin, daß ich die Dinge gradlinig beim Namen nenne.

4.) In dem Brief heißt es weiterhin: "Wir halten es für völlig unangemessen, so wie wir erfahren haben, dass Sie mit diesen Schreiben auch an die Schulöffentlichkeit gehen. Dazu haben Sie von uns keine Legitimation erhalten. Gespräche von Elternabenden sind nicht für die Öffentlichkeit gedacht."
a.) Diese Äußerung ist nicht nachvollziehbar, denn nur mein Schreiben mit dem "Vorschlag an die Eltern/Lehrer-Konferenz" vom 29.8.05 wurde öffentlich ausgegeben und das gibt keine Gespräche von Elternabenden wieder!
b.) Die Ansicht, daß Eltern erst eine Legitimation der Klassen-Elternschaft erhalten haben müssen, bevor sie sich auf der Eltern/Lehrer-Konferenz äußern dürfen, ist objektiv falsch!

Ganz im Gegenteil - da in meinem ELK-Vorschlag "klassenübergreifende pädagogische Grundwerte" angesprochen werden, ist die Einbeziehung der schulischen Gremien, wie die Eltern/Lehrer-Konferenz sogar zwingend geboten! Ich meine, daß sich hier ein sehr bedenkliches demokratisches Grundverständnis bei den Unterzeichnern des Briefes, wenn nicht gar ein Hang zu totalitären Strukturen zeigt.

Die Satzung unserer Schule erklärt hierzu unmißverständlich und ohne Einschränkung:
(1) Die Teilnahme an der Eltern-Lehrer-Konferenz steht allen Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigten und allen Mitgliedern der Lehrerkonferenz gleichermaßen frei.
(3) Aufgabe der Eltern-Lehrer-Konferenz ist es, Angelegenheiten, die im allgemeinen Interesse von Eltern, Lehrern und/oder Schülern liegen oder das Gesamtinteresse der Schule und des Kindergarten betreffen, zu erörtern und zu beraten. Ein Recht auf maulkorbmäßige Beschränkungen und klasseninterne Geheimbündelei läßt sich hiervon nicht ableiten.

Die unterzeichnenden Eltern erklären mit ihrer Unterschrift, daß Sie sich von den Ausführungen in meinen Schreiben distanzieren. Dies wäre nicht nötig gewesen, da alle von mir verfertigten Texte durch meine Namensangabe zweifelsfrei als persönlich zu verantwortender Schriftsatz gekennzeichnet sind. Dennoch ist die Äußerung hilfreich, denn sie gibt einen Einblick in die bestehende Geisteshaltung. Mit ihrer Distanzierung zeigen die Unterzeichner im logischen Umkehrschluß ihre Akzeptanz für Gegebenheiten, welche ich für Falsch, Kinderfeindlich, Entwicklungsschädlich und Gesetzeswidrig erachte.
Konkret geht es hierbei aber auch um Gegensätze, welche über die Anmerkungen des Briefes hinausreichen:

1. Anschreien) Die erste Unterschiedlichkeit zeigte sich am 6.3.02 auf dem außerordentlichen Elternabend, welcher unter Ausschluß des Klassenlehrers Herrn K. stattfand. Dieser Elternabend war damals überraschend, zwei Tage zuvor, von einigen Eltern herbeigeführt worden, weil ein Klassenkamerad unserer Kinder die Schule mit der Begründung verlassen hatte, daß er das hemmungslose Anschreien von Herrn K. nicht mehr zu ertragen vermochte. Als ich auf diesem Sonder-Elternabend konkret in die Elternrunde hinein fragte, ob weitere Schüler dieser Klasse bekannt seien, welche wegen des Anschreiens die Klasse verlassen hätten, wurde mir allgemein der Eindruck von Unkenntnis vermittelt - obwohl bereits mehrere Schüler diese Klasse, als Folge der Schreiereien, in der davorliegenden Zeit verlassen hatten - was ich allerdings erst viel später erfuhr.
KLARSTELLUNG: Mit dem Anschreien ist hier nicht das Rufen gemeint, welches eine lautstarke Gruppe übertönen soll, sondern die gesetzeswidrige, bedrohliche Form, welche sich auf eine negative Gefühlslage der Lehrkraft begründet.

Da ein Teil der Eltern an diesem Abend ein zustimmendes Verständnis für das Anschreien zeigte, wandte ich mich offen dagegen und erklärte, daß ich das aggressive Anschreien von Kindern als einen Akt körperlicher und seelischer Gewalt ansehe, was nicht hingenommen werden dürfe. Viele Eltern nahmen hierauf eine sehr erzürnte Haltung gegen mich ein, welche letztendlich sogar darin mündete, mir nahezulegen, die Schule mit meinem Kind zu verlassen. Diese Geisteshaltung - und später auch die Erfahrung, daß sich selbst Lehrer mir gegenüber der Brisanz dieser Thematik entzogen - hat mich dann bekanntermaßen dazu veranlaßt, mich von jeglichem Schulgeschehen zurückzuziehen, um meinen Sohn nicht jenen sozialen Mechanismen auszusetzen, welche sich bei solchen Denkstrukturen üblicherweise ergeben.
Ich halte das von mir gerügte Anschreien, auch heute noch, für eine gesetzeswidrige, abzulehnende Gewalthandlung!

2. Unehrlichkeit) Mehrmals mußte ich mich gegen Unwahrheiten des Klassenlehrers Herr K. zur Wehr setzen. In "der rückblick" vom 8.9.05 wurde aufgezeigt, daß Frau L. ebenfalls versucht hatte, die Elternschaft und mich, mittels Unwahrheit zu täuschen - offenkundig um das zweifelhafte gerichtliche Kündigungs-Bestreben der Schulleitung, gegen einen Mitschüler unserer Kinder, aus dem Blickfeld der Eltern zu rücken.
Ich mag mich auch künftig nicht belügen lassen!

3. Alkohol) Auf dem Elternabend am 27.9.05 wurde der Vorgang besprochen, daß eine auf der Klassenreise mitfahrende Mutter alkoholgefüllte Pralinen an die zu betreuenden Kinder ausgeteilt habe. Hierzu äußerten Eltern ihre Toleranz mit der Ansicht, daß dies ja nicht so schlimm sei, weil die Kinder jetzt in einem Alter wären, in dem sie sowieso mit Alkohol in Berührung kämen.
Ich meine, daß Verharmlosung und Selbstverständlichkeit im Umgang mit Alkohol eine elementare Voraussetzung für den Einstieg in diese Droge darstellen und denke, daß die Kinder von jeglicher Form des Alkohols ferngehalten werden sollten, solange es uns Eltern möglich ist, hierauf einzuwirken!
Vor den Eltern erklärte die Begleit-Mutter, kein Wissen von der Alkohol-Praline besessen zu haben. Jetzt wurde bekannt, daß diese Mutter ihrer Tochter, bereits zwei Tage zuvor eine große Schachtel eben dieser Pralinen zum Geburtstag geschenkt hat, weil daß Kind diesen alkoholischen Verzehr so schätzte! Auf dem Drogenwochenende, noch vor einem Jahr, hat diese Mutter mit den anderen teilnehmenden Eltern vereinbart, keinen Alkohol und Tabakkonsum bei ihrer Tochter und fremden Kindern zu dulden!

4. Rauchen) Wie beim Alkohol gelten auch beim Rauchen Verharmlosung und Selbstverständlichkeit als elementare Voraussetzung für den Einstieg der Kinder in diese Sucht.
Ich bin gegen jede Toleranz im Umgang mit dem Rauchen und dagegen, daß tabaksüchtige Eltern den Kindern mit ihrem Rauchverhalten den Eindruck von Gefahrlosigkeit vermitteln. Alle Eltern sollten auf Grund ihrer Erziehungsverantwortung, das Rauchen uneingeschränkt aus ihrem Leben verbannen.

5. Computer-Spiele) Hierzu gab es einen Elternabend, an welchem Herr K., zu Recht, Verhaltens-Mängel und geringe Aufmerksamkeits-Fähigkeit der Schüler auf die Computer-Spiele als Ursache zurückführte. Bekanntermaßen, vermochte sich die Elternschaft, bis auf wenige Ausnahmen, nicht dazu entschließen, sich dieser Spielsucht künftig, mit Konsequenz, entgegenzustellen.
Ich bin, wegen hiermit verbundener Realitätsverluste und suggestiver Wahrnehmungs-Einengung generell gegen Computerspiele und will, daß mein Sohn keinen Zugang zu solchen Spielen erhält, falls er irgendwo bei Mitschülern zu Besuch ist.

6. Brundibar+Nationalsozialismus) Meine Befürchtungen, daß die Kinderoper "Brundibár" im Zusammenhang mit dem KZ-Theresienstadt als Klassenspiel eingeübt werden soll, ohne den Kindern ein ausreichend vorbereitendes Verständnis für die Mordtaten der Nazis zu vermitteln. wurde auf dem Elternabend weder am 30.8.05, noch am 27.9.05 ausgeräumt.
Für mich entsteht der Eindruck, daß hier rechtsradikale Schläue NS-Gedankengut mittels Verharmlosung, zum Nutzen von NPD+Gleichgesinnten, etablieren will, so wie ich es in dem Info-Blatt zum Brundibár-Klassenspiel vom 27.9.05 erläutert habe.

Grundsätzlich erscheint es mir beachtenswert, daß der Elternbrief vom 27.9.05, auch von Frau T. (Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der Schule) und Frau L. (Mitglied und Vertreterin der Schulleitung im Rahmen des "Internen Kreis") unterzeichnet wurde.
Auch wenn die Damen als Eltern unterschrieben haben, kann ihre gleichzeitige gedankliche Einheit zur Schulleitung bei ihren Handlungen nicht außer Acht gelassen werden!

Wir sind alle Teil einer christlich orientierten Schule, wesentlich getragen von den Elternhäusern der freichristlichen Glaubensgemeinschaft, sowie von evangelischen und katholischen Familien. Sollten die heiligen Worte, welche in den jeweiligen Kirchen gebetet werden nicht ihre Fortsetzung im alltäglichen Handeln unseres Lebens finden?
Die christlichen Worte "Du sollst deinen Nächsten lieben" verstehe ich als lebenslangen Auftrag, den Schwächeren - in diesem Falle die Kinder - zu helfen, zu stützen und von üblen Dingen fern zu halten. Dazu orientiere ich mich auch an dem Gebot "Du sollst nicht unwahr Zeugnis reden gegen deinen Nächsten". Ich werde mich auch künftig hiernach richten - ganz gleich, wieviel Eltern sich deswegen gegen mich stellen!

Eine Tatsache muß abschließend in aller Deutlichkeit festgestellt werden. Durch die formelle, nachrichtliche Weiterleitung der Unwahrheiten, im Brief vom 27.9.05, an den Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule in Hamburg Farmsen, sehe ich mich von den Unterzeichnern des Briefes genötigt, den öffentlichen Raum in die Diskussion für alle hier angesprochenen Themen mit einzubeziehen.
M.Hell

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Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft zu den Vorhaltungen
28.11.2005, Das Schulblatt der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek wird von der Schule herausgegeben und an die Elternhäuser der Schulgemeinschaft verteilt. Die Ausgabe 17/05 vom 15.12.05, veröffentlichte das Ergebnisprotokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz vom 28.11.05.
Im Abschnitt V.Berichte / aus der Lehrerkonferenz, wird mitgeteilt:
"Frau W. erklärt, dass sich das Lehrerkollegium ganz entschieden von den Vorwürfen, die Herr Hell in einem Brief an die Lehrerkonferenz gegeben hat, distanziert."

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08.12.2005, Anschreiben vom Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 14.11. haben wir erhalten. Wir möchten noch einmal betonen, dass wir zu einem Gespräch mit Ihnen gern bereit sind. Eine schriftliche Aufarbeitung des mittlerweile umfangreichen Schriftwerkes ist für uns zeitlich leider nicht zu leisten. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Gesprächsangebot annehmen könnten.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnet mit: Vorstand J.Brakel,Vorstand Klemich.
Anmerkung: Damit hatte der Schulvorstand formell erklärt, daß er mir die schriftliche Beantwortung meiner schriftlichen Anfragen verweigert.

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26.03.2007, Das Schulblatt der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek veröffentlichte in der Ausgabe 6/07 vom 05.04.07,das Ergebnisprotokoll der Eltern/Lehrer-Konferenz (ELK) vom 26.03.07.
Dort ist zu lesen:
Als Überleitung zum aktuellen Schulgeschehen verwies Herr G. auf den kürzlich stattgefundenen Konflikt zwischen einem Lehrer und einem Schüler und einer Ohrfeige seitens des Lehrers. Kurz vor den Frühjahrsferien hat daraufhin Herr Hell, ein unbeteiligter Schülervater, einen Brief an viele Eltern und Elternvertreter geschrieben, die Schulbehörde informiert und eine Strafanzeige gegen Schulvorstand und Lehrer gestellt. Herr V. schilderte das Vorgehen der Schule bei einer solchen, zwar nicht entschuldbaren aber menschlichen, Reaktion. Nach der Entschuldigung und Klärung des Vorfalls mit dem Schüler, folgt die sofortige Benachrichtigung der Eltern und der Lehrerkonferenz oder internen Konferenz und des Vorstandes. Über den Verlauf und das Ergebnis wird abschließend in der Lehrerkonferenz berichtet. Im Fall einer Wiederholung eines solchen Lehrerverhaltens käme es zu einer Rüge bzw. Abmahnung durch den Vorstand. Der oben erwähnte Konflikt wurde entsprechend bearbeitet und ist abgeschlossen.

In der ELK folgte eine Diskussion, in der das Vorgehen Herrn Hell's in Frage gestellt und kritisiert wurde. Da mit Herrn Hell in der ELK keine Kommunikationsebene gefunden wurde, beschloß die ELK, Herrn Hell's Themen zukünftig aus der ELK auszugliedern. Die ELK bittet den Vorstand für Herrn Hell eine Kommunikationsebene zu finden. Der Vorstand koordiniert das weitere Vorgehen und wird einen Arbeitskreis einberufen der mit professioneller Hilfe arbeiten wird.

Anmerkung: Der Beschluß ist richtungsweisend. Mit der "Ausgliederung" von "Herrn Hell's Themen" wurden faktisch alle kritischen Äußerungen zu Ungesetzlichkeiten und Mißhandlungen von Kindern durch Lehrer, aus den Eltern-Gesprächen in den Gremien der Schule verbannt. An dieser Entscheidung waren Mitglieder des Schulvorstandes und der schulleitendenden Lehrerkonferenz beteiligt.
M.H.

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Reaktionen des Klassenlehrers zu den Vorhaltungen
01.11.2005, Schreiben vom Klassenlehrer Dr. K.
Herrn Hell
Beim gestrigen Elternabend habe ich Ihnen erläutert, in welchem Maß Sie die an unserer Schule üblichen kooperativen kommunikativen Regeln wiederholt massiv verletzt haben. Sie haben es wiederholt und mit viel Energie unternommen, mich - auch in der Öffentlichkeit - persönlich zu verunglimpfen, zu diffamieren, zu verleumden. Die Motive Ihres Handelns sind mir höchst suspekt.

Sie haben - unter anderem - in der Eltern-Lehrer-Konferenz ein Schreiben verteilt, in dem Sie behaupten, ich würde die Eltern meiner Klasse gezielt belügen. Wer dieses Schreiben durchliest, gewinnt den Eindruck, ich würde durch mein Engagement für die Kinderoper Brundibar nationalsozialistisches Gedankengut unterstützen und verbreiten und der NPD zuarbeiten. Wer das Schreiben liest, gewinnt den Eindruck, an unserer Schule und in meiner Klasse fände keine gewissenhafte und kritisch engagierte Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und mit rechtsradikalen Gegenwartserscheinungen statt. Sie vorverurteilen meine sorgsam und sehr gewissenhaft erwogenen pädagogischen Intentionen, ohne sie überhaupt zu kennen.

Ich distanziere mich von Ihren üblen, jeder Grundlage spottenden falschen Aussagen und Diffamierungen aufs Entschiedenste! Sie allein sind dafür verantwortlich, dass Sie derlei Diffamierungen in die Schulöffentlichkeit getragen haben! Ich weise auf die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens hin!
Ich teile Ihnen mit: Ich verbitte mir jede weitere Verunglimpfung und Diffamierung meiner Person und auch die meiner Kollegen! Ich verbitte mir, dass Sie Schreiben, die - wie auch immer, wie entfernt auch immer - meine Arbeit, meine Klasse und meine Person sowie meine Kollegen betreffen, in der Schule oder sonstwo weitergeben!

Seit Monaten sind Sie dabei, die Grundlagen jeder kooperativen Kommunikation zu zerstören. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich von Ihren Diffamierungen in der angemessenen Weise distanzieren.
gez. K.

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6.11.2005, Antwortschreiben an den Lehrer Dr. K.
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1.11.05. Ich habe es sorgfältig studiert, vermag jedoch nicht viel damit anzufangen. Insbesondere sollten Sie mir erläutern, wie Sie Ihre Formulierung "die an unserer Schule üblichen kooperativen kommunikativen Regeln" inhaltlich konkret definieren.

Bedauerlicherweise ist es nicht möglich, auf Ihre Ausführungen näher einzugehen, da Sie keine substanziellen Fakten benennen, welche Ihre Sichtweise, daß ich angeblich verunglimpfe, diffamiere, verleumde und vorverurteile, stützen. Ich kenne keine Äußerung in meinen schriftlichen Texten, in denen Derartiges wiedergeben wird. Ihre Unterstellungen sind mir rätselhaft. Auch Ihre Aussage, ich hätte in einem Schreiben an die Eltern/Lehrer-Konferenz behauptet, Sie würden die Eltern Ihrer Klasse gezielt belügen, ist nirgends in meinen Texten zu finden. Worauf beziehen Sie sich?

Zum Klassenspiel "Brundibàr" ist festzustellen, daß dieses Thema - welches jedesmal nur durch mein Bestreben zur Sprache kam - für die Elternabende am 8.9.05 und 27.9.05 als schriftliche Gesprächsgrundlage vorbereitet worden war. Ausgangspunkt war hierfür, daß Sie meinen Fragen zu "Brundibàr" auf dem Elternabend am 30.Aug.05 offensichtlich auswichen und auf dem Elternabend am 8.Sept.05 - auf meine direkten Fragen hin - nicht angemessen eingingen. Sie entgegneten mir damals, daß sie keinen Elternabend für die Brundibár-Problematik vorgesehen haben und sich nur von Fall zu Fall hierzu äußern wollen.

In dem Infoblatt zum Brundibàr-Klassenspiel wird nur aufgezeigt, was von einem aufmerksamen Anthroposophen, wie auch allen anderen Menschen, vermutet werden muß, wenn eine Lehrkraft nicht das vorauszusetzende, erforderliche Wissen von dem Nazi-Terror für die meinungsbildende Schüler-Aufführung des politischen "Brundibàr" vermittelt. Damit ist zugleich ausgesagt, daß letztlich jeder Lehrer seine politische Einordnung, allein mit seinem eigenen Handeln, selbst entscheidet. Das als erforderlich angesehene Wissen zum Rechtsradikalismus, welches von den Kindern, vor dem Arbeitsbeginn zum Brundibàr-Klassenspiel, verstanden worden sein sollte, wurde in verständlicher Gliederung mit aufgeführt. Ein sorgsamer Leser kann meine Ausführungen zweifellos in der hier beschriebenen Weise verstehen.

Sie sagen, die Motive meines Handelns wären Ihnen höchst suspekt, also verdächtig. Hierzu hätte ich gerne differenziert gewußt, an welche Verdächtigung sie hierbei denken.
Gerne würde ich Ihre bewegenden Ausführungen verstehen. Somit bitte ich Sie, mir konkret mitzuteilen, auf welche Aspekte meiner Texte Sie Ihr Schreiben begründen.
Sie weisen auf Ihre Ansicht der bestehenden Rechtswidrigkeit hin. Dies macht einen verbindlichen schriftlichen Austausch zwingend erforderlich. Ich erwarte Ihre Antwort mit großem Interesse und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Unterrzeichnet.M.Hell

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16.11.2005, Schreiben vom Lehrer Dr. K.
Betrifft: Ihren Brief vom 6.11.2005
Sehr geehrter Herr Hell,
die Aussagen meines Briefes vom 1.11. sind deutlich. Einen Bedarf zu weiteren Ausführungen sehe ich nicht. Was die Kinderoper Brundibar angeht, werden Sie ja beim Elternabend am 29.11. Gelegenheit haben, sich weiter zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen!

Anmerkung: Als ich auf dem Elternabend am 29.11.05 meine Frage beantwortet haben wollte, auf welche Weise die Kinder seelisch und inhaltlich auf den brisanten KZ-Bezug des Brundibàr-Klassenspiel konkret vorbereitet werden sollten, wurde mir erklärt, daß die Gesprächszeit für diesen Programmpunkt abgelaufen sei. Eine Antwort erhielt ich nicht!

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Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2007


Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 /Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

_________________

Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de