Eltern contra Schul-Unrecht
Hell-a

Dokumentation
 
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Kommunikation mit Schulvorstand und Lehrer-Administration zur Thematik "Mißhandlungen von Kindern durch Waldorf-Lehrer und
pädagogogische Defizite". Zeit: 2007

INHALT
23.02.2007, Hell-Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz der Waldorfschule Farmsen
26.02.2007,
Antwort von der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek = Waldorfschule Farmsen
01.03.2007,
Entgegnung an Vorstand und Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule
26.04.2007, Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
02.05.2007,
Antwort der der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
15.05.2007, Entgegnung an administrative Gremien der Rudolf-Steiner-Schule HH-Wandsbek
. . . . . . . . . mit Ereignis 1.Dezember 2006
. . . . . . . . . mit Ereignis 19. April 2007
. . . . . . . . . mit Erläuterung zur Realität der Spaßkampf-Kultur
. . . . . . . . . mit Bewertung-Monopol der Lehrer und die Doppelmoral
. . . . . . . . . mit Reaktion der Schule
Der hier folgende Schriftwechsel wird zum Schutz eines Kindes erst später veröffentlicht.

11.06.2007, Hell-Brief an Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
. . .l . . . . . . ANLAGE zum Schreiben vom 11.06.2007
13.06.2007, Schreiben von Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
18.06.2007, Hell-Brief an an Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
18.06.2007, Schreiben vom Schulvorstand
21.06.2007, Hell-Brief an Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
25.06.2007, Schreiben von Vertreter der Rudolf-Steiner-Schule
25.06.2007, Hell-Brief an den Vorstand, Herrn Farr, Herrn V. Frau H.
20.10.2007, Hell-Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz
. . . . . . . . . mit:
. . . . . . . . . 1.) Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler an der Waldorf-Schule
. . . . . . . . . 2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen
. . . . . . . . . 3.) Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
. . . . . . . . . 4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung
. . . . . . . . . 5.) Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes
. . . . . . . . . 6.) Rassismus und Namens-Änderung der Rudolf-Schule-Schule
. . . . . . . . . 7.) Mobbing-Attacken


08.11.2007, Schreiben und Drohungen von RA Frau Dr. Ursula Prall
11.11.2007, Hell-Brief an Rudolf-Steiner-Schule
11.11.2007, Hell-Brief an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule
04.12.2007, Schreiben und Drohungen von RA
Frau Dr. Ursula Prall
____________________________________________________________________

23.02.2007,
Schreiben an Vorstand und Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

An den Vorstand und an die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mußte ich erfahren, daß nach der Monatsfeier, am Donnerstag den 15.Februar 2007, in der Aula der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek in Anwesenheit mehrerer 100 Schüler und vieler Lehrer von Herrn G., einem Lehrer und Mitarbeiter der Schule, ein Schüler der sechsten Klasse so heftig ins Gesicht geschlagen wurde, daß dieser zu Boden stürzte. Es gab keine Bedrohung durch das Kind, welche die Gewaltanwendung des körperlich weit überlegenen Mannes als Notwehrhandlung hätte rechtfertigen können.
Die Gewalttat begründete sich somit im Unvermögen von Herrn G., einen Konflikt mit einem schutzbefohlenen Kind souverän und pädagogisch zu meistern. Unverhüllt zeigte sich hier eine Geisteshaltung, welche die Gewalt als Mittel der Konflikt-Lösung bejaht.

Nachdem das Kind niedergeschlagen worden war, sprang ein Schüler aus der 11.Klasse dazwischen, mit dem Ausruf "Das dürfen Sie nicht, sie dürfen keine Kinder schlagen", um Herrn G. von weiteren Tätlichkeiten abzuhalten. Hierauf mischte sich der älteste Sohn von Herrn G. ein, um seinem Vater beizustehen. Er versuchte seinen couragierten Mitschüler mit einem "Komm Alter, beruhige dich" zu beschwichtigen.
Mit dieser Selbstverständlichkeit im Umgang mit Gewalttätigkeit reflektierte der Junge zugleich auch die erzieherischen Werte, welche ihm von seinem Vater, Herrn G. im familiären Bereich vermittelt wurden und das führt zu der Frage: Was muß dieser Junge erlebt haben, wenn ihm eine Gewalthandlung seines Vaters so vertraut ist, daß ihm diese legitim erscheint?

Im Anschluß wurde beobachtet, daß mehrere Lehrkräfte Herrn G. beim Verlassen der Aula tröstend und verständnisvoll in den Arm nahmen bzw. auf die Schulter klopften. Eine kritische Distanzierung, oder gar Empörung, war nicht zu erkennen.

Am Tag nach diesem Vorfall kam die Gewalthandlung in der Klasse meines Kindes zur Sprache. Eine Schülerin äußerte ihre Befürchtung, daß sie ebenfalls von Herrn G. geschlagen werden könnte. Die unterrichtsführende Lehrkraft erklärte, daß ihr nichts geschehen würde, "weil sie nicht so sei, wie dieser Schüler". Anschließend fügte die Lehrkraft hinzu, das Verhalten von Herrn Günter wäre zwar falsch gewesen, aber sie hätte durchaus Verständnis für dessen Handlungsweise.

Die Tatsache, daß eine Lehrkraft ohne Scheu und Hemmungen, in aller Öffentlichkeit, vor den Augen der Schülergemeinschaft auf ein Kind eingeschlagen hat, macht den Gewalt-Vorgang zu einer öffentlichen Angelegenheit, die jedes einzelne Elternhaus dieser Schule individuell betrifft. Daß die Gewalttätigkeit durch eine schulischen Autoritätsperson geschah vermittelt den Kindern, daß Gewalt ein legitimes Mittel im Umgang miteinander ist. Dies ist nicht hinnehmbar.

Der Schulvertrag für meinen Sohn schließt jede Form von seelischer oder körperlicher Gewalt aus. Die Rudolf-Steiner-Pädagogik habe ich immer als eine besonders aufmerksame Bemühung bei der Vermittlung von Humanität und pazifistische Werten verstanden. Die Selbstverständlichkeit im Umgang mit Gewaltverhalten und das fehlende Unrechtsbewußtsein betrachte ich als eindeutige Verletzung des Schulvertrages.

Ich verlange, daß Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um diesen Auswüchsen entgegen zu wirken. Darüber hinaus möchte ich eine Antwort auf die folgenden Fragen:
Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden eingeleitet?
Wurde juristisch gegen die Gewalttätigkeit vorgegangen?
Wurde jener Schüler, der Zivil-Courage gezeigt hatte für seinen Mut lobend gewürdigt?
Wurde etwas unternommen, um dem falschen Werte-Muster des Sohnes von Herrn Günter - wegen seiner Billigung der väterlichen Gewalt - korrigierend entgegenzutreten?
Was wurde unternommen, um allen Schülern dieser Schule gegenüber das ausnahmslos Verwerfliche von Gewalthandlungen zu Konfliktlösung aufzuzeigen?
Wurde den Schülern durch die Schule Lösungswege für mögliche Gewalt-Eskalationen aufgezeigt?

Die Brisanz und Dringlichkeit der Thematik machen es erforderlich, daß ich bis Mittwoch dem 28.02.07 eine schriftliche Antwort von Ihnen erhalte.
Mit freundlichem Gruß
gezeichnet: M.Hell

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26.02.2007, Schreiben von Vorstand
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 23.2.2007 haben wir erhalten und auf der Vorstandssitzung vom 26.2.07 besprochen und nehmen wie folgt Stellung:
Es hat im Anschluss an die Faschingsmonatsfeier vom 16.2. eine Auseinandersetzung gegeben, in der Herr G. einen Schüler ohrfeigte. Diesen Vorgang missbilligen wir und haben Herrn G. dafür gerügt.

Minuten nach diesem Vorfall hat Herr G. mit dem betreffenden Schüler und dem Klassenlehrer Herrn K. ein Gespräch geführt und sich bei dem Schüler entschuldigt. Danach hat Herr G. mit der betreffenden Mutter fernmündlich gesprochen und die Situation geklärt.
In der darauffolgenden Lehrerkonferenz vom 22.2. hat Herr G. die Vorgänge offengelegt. Auch die Lehrerkonferenz hat die Missbilligung solcher Vorkommnisse ausgesprochen.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand, gez. H. Kornhuber, gez. E.M. Trapp.

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01.03.2007, Schreiben an den Vorstand und Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Damen und Herren,
bedauerlicherweise haben Sie es trotz der konkreten Fragestellung in meinem Schreiben vom 23.02.07 nicht für nötig befunden, mir mitzuteilen, auf welche Weise künftig die Schüler vor Gewalttätigkeiten und Mißhandlungen durch Lehrer und Bedienstete der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek geschützt werden sollen.
Da Sie nichts erkennen lassen, um Ihrer Pflicht zum eigenverantwortlichen Handeln im erforderlichen Maße nachzukommen, sehe ich mich gezwungen, deutliche Signale zu setzen, um den Schutz für die Kinder auf einer Waldorfschule zu verbessern.
Ich folge hiermit meiner Überzeugung zu dem besonders schützenswerten Rechtsstatus der Kinder, vor allem bei deren Ausnahme-Verhalten - und meinem Bestreben, mich nicht durch stillschweigende Duldung von Unrecht zum Mittäter machen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
gezeichnet: M.Hell

Die Signale waren offene Schreiben an die Elternschaft, Einschalten der Schulaufsicht und der Staatsanwaltschaft. Siehe: Entsprechende Rubriken. (Red.)

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26.04.07, Brief an Vorstand und Lehrerkonferenz

der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mußte ich erfahren, daß kürzlich im Werkunterricht der 6a-Klasse, in Anwesenheit der Mitschüler von dem Lehrer Herrn S., ein Schüler so heftig an den Haaren zu Boden gerissen wurde, daß diesem ganze Haarbüschel ausgerissen wurden. Es gab keine Gefahrensituation oder Bedrohung durch das Kind, welche die Gewaltanwendung als "Gefahr im Verzuge" oder Notwehrhandlung hätte rechtfertigen können.
Die Gewalttat begründete sich in der situationsbedingten Befindlichkeit von Herrn S. und somit im Unvermögen, einen Konflikt mit einem schutzbefohlenen Kind souverän und pädagogisch zu meistern. Unverhüllt zeigte sich auch hier die Geisteshaltung, welche die Gewalt als Mittel der Konfliktlösung bejaht.

Die Tatsache, daß eine Lehrkraft vor den Augen der Schülergemeinschaft ein Kind körperlich mißhandelt, macht den Gewalt-Vorgang zu einer öffentlichen Angelegenheit, die jedes einzelne Elternhaus dieser Schule betrifft.
Daß die Gewalttätigkeit durch eine schulischen Autoritätsperson geschah, vermittelt den Kindern, daß Gewalt ein legitimes Mittel im zwischenmenschlichen Umgang sei. Das ist unzivilisiert und nicht hinnehmbar. Ich meine, daß die Kinder eine schwere seelische Schädigung erlitten haben. Die traumatischen Folgen bewerte ich mit dem Status der seelischen Vergewaltigung.

Ich erinnere daran, daß ich bereits in meinem Schreiben vom 09.07.2005 angeregt habe, für die Lehrer Seminare zur mentalen Stabilisierung und zur Information über die neuesten, wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Pädagogik, in regelmäßigen Abständen einzurichten. Ich habe auch aufgezeigt, daß sich Lehrergewalt gegen Schüler durch die Vorbildfunktion, welche den schulischen Autoritäts-Personen natürlicherweise zugeordnet wird, als Gewaltverhalten bei den Schülern fortsetzt. Hieraus folgend habe ich vorgeschlagen, an unserer Schule zwecks Minderung von Schüler-Agressionen ein Konflikt-Management zur Gewaltprävention und Streitschlichtung einzurichten. Zum besseren Verständnis haben Schulvorstand und Lehrerschaft sogar mittels Kopie eine Übersicht über die vielen Schulungen im Rahmen des "Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung" erhalten.

Bisher haben Sie nichts hiervon genutzt. Dieses Versäumnis macht den Schulvorstand und die Lehrerkonferenz an jeder Gewaltsituation in der Schülerschaft auf direktem Wege mitschuldig.
Ich verlange, daß Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um den potenziellem Gewaltformen entgegenzuwirken. Der Schulvertrag für meinen Sohn schließt jede Form von seelischer oder körperlicher Gewalt aus. Die Rudolf-Steiner-Pädagogik habe ich immer als eine besonders aufmerksame Bemühung bei der Vermittlung von Humanität und pazifistische Werten verstanden. Die Selbstverständlichkeit im Umgang mit Gewaltverhalten und das fehlende Unrechtsbewußtsein betrachte ich als eindeutige Verletzung des Schulvertrages. Somit möchte ich eine Antwort auf die folgenden Fragen:

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet um das Potential der Gewaltbereitschaft auf Seiten der Waldorf-Pädagogen zu entfernen?
Was wurde unternommen, um die seelische Belastung der Kinder aufzuarbeiten und einer dauerhaften seelischen Schädigung und emotionellen Fehlprägung entgegenzuwirken?
Welche Form der Wiedergutmachung wurde von dem Lehrer gegenüber dem Opfer und der mitbetroffenen Schülerschaft geleistet?

Die Brisanz und Dringlichkeit der Thematik machen es erforderlich, daß ich bis Donnerstag dem 03.05.07 eine schriftliche Antwort von Ihnen erhalte.

Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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02.05.2007, Antwort der Schulleitungskonferenz
der "Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek"

Sehr geehrter Herr Hell,
Ihren Brief vom 26.4.2007 haben wir erhalten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Vorstand und die Schulleitungskonferenz die von Ihnen geschilderten Vorkommnissen erst jetzt erfahren haben.
Eine sofortige Befragung von Herrn S. hat dann allerdings ein etwas anderes Bild ergeben. Herr S. schildert, dass er den Schüler beim Herabstürzen des nicht ungefährlichen Hohlbeitels auffangen musste, um ein Hinterherfallen des Schülers zu verhindern.

Am darauffolgenden Tag hat es eine Aufarbeitung der Situation in der Klasse mit dem Klassenlehrer Herrn G. und Herrn S. und später auch mit der Mutter des betroffenen Schülers gegeben. Herr S. hat sich bei dem Schüler vor der Klasse entschuldigt. Damit schien diese Thematik bearbeitet.

Ein Griff in die Haare ist kein adäquates Mittel und wird seitens der Schule nicht toleriert. Der Beschluss der Konferenz, solche Vorfälle sofort im Vorstand und in der Schulleitungskonferenz zu berichten unterblieb und so können wir leider erst jetzt tätig werden.
Natürlich werden wir darauf hinwirken, dass Übergriffe, in welcher Form auch immer, nicht vorkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitungskonferenz gez..W.
Der Vorstand gez. M.Farr

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15.05.07, Entgegnung an Schulleitungskonferenz,
Vorstand und Lehrerkonferenz

Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Brief vom 02.05.07 habe ich zur Kenntnis genommen. Sie äußern "Herr S. schildert, daß er den Schüler beim Herabstürzen dieses nicht ungefährlichen Hohlbeitels auffangen musste, um ein Hinterherfallen des Schülers zu verhindern" und machen deutlich, daß Sie die Ausführung von Herrn S. akzeptieren. Herr S. hat mir ebenfalls geschrieben und mich, in einem Schreiben über das Geschehniss zum Gewaltvorfall mit dem Sechsklässler, wortreich aus seiner Sicht unterrichtet. Die Darstellung hat mich jedoch nicht überzeugt. Ich halte die Situation, so wie Herr S. sie beschrieben hat, nicht für ausreichend, um eine Reflexhandlung in der angegebenen Weise zu belegen. Seine Schilderung steht nicht nur im Widerspruch zur allgemeinen Lebenserfahrung, sondern auch im Gegensatz zu den überzeugenderen Worten der betroffenen Schüler. Letztlich stehen sich zwei Aussagen gegenüber. Da ich - wie inzwischen wohl allseits bekannt - die Rechts-Interessen und das Wohl der Kinder über die Interessen und das Wohl der Lehrer stelle, folgt hieraus, daß ich eine sachliche Prüfung von unbeteiligter dritter Seite auf den Weg bringen werde.

Sie erklären als Schulleitungskonferenz "daß sie darauf hinwirken werden, daß Übergriffe nicht vorkommen". Bedauerlicherweise bleiben Sie aber weiterhin - trotz meiner seit zwei Jahren vorliegenden Anregungen - bei einer unverbindlichen Ankündigung, ohne konkrete Fakten für eine aktive Vorbeugung gegen gesetzeswidrigen Gewalthandlungen zu benennen. Das zwingt mich, weiterhin deutliche Signale zu setzen, um den Schutz für die Kinder auf einer Waldorfschule zu verbessern.

Dies kann möglicherweise auch zu Sanktionen gegen jene Lehrer führen, die gegenwärtig aufgefallen sind und das bedaure ich, weil es einen falschen Eindruck von die Zielsetzung meines Bemühens vermitteln kann und den Blick auf die wirklichen Schuldigen verbirgt.
Als die wahren Schuldigen sehe ich Sie, die Mitglieder in der Vorstandsarbeit: Herr F., Herr B., Frau F., Herr H., Herr K., Herr K., Herr R., Frau T.! Von der Lehrerkonferenz sind mir in diesem Sinne Namen bekannt wie: Herr B., Frau H., Frau ., Herr .l, Herr K., Frau M., Herr O., Herr P., Frau S., Frau Z.i. Vielleicht können Sie diese Aufzählung auch noch vervollständigen, denn mir fällt es recht schwer, die nebulösen Schleier zu durchdringen und alle Verantwortlichen zu entdecken.

Ihre Schuld sehe ich darin, daß meine Vorschläge von 06.07.2005, nämlich die Lehrer in Kursen und Seminaren mit Trainings-Sequenzen, mental und durch Fachwissen zu stabilisieren, schlicht ignoriert wurden. Ich denke, daß die Geschehnisse mit Herrn G. und Herrn S. vorwiegend eine Folge Ihres Nichtstuns und somit vermeidbar waren. Ich bedaure es auch, daß die Vorhaltungen gegen Herrn K. zur gesetzwidrigen Gewalttätigkeit, welche insbesondere in meinem Schreiben vom 02.08.2005 sehr differenziert aufgeführt wurden, durch die gegenwärtigen Geschehnisse in den Hintergrund gedrängt werden. Ich meine, daß die Tücke, welche sich hinter der psychischen Gewalt eines beständigen hemmungslosen Anschreiens verbirgt, deutlich bösartiger ist, da seelische Verstümmelungen nicht sofort offensichtlich sind wie eine blutende Wunde - sondern lebenslange Behinderung zu Folge haben können.

Die Entscheidung zu meiner gegenwärtigen Vorgehensweise wurde allerdings auch von anderen Geschehnissen an der Schule mitbestimmt, auf welche ich differenziert eingehen will, da sie elementare pädagogische Grundsätze und das Verhältnis zur Elternschaft berühren.

1.) Als ich zufällig von der erneuten Gewalt-Handlung einer Lehrkraft erfuhr und am 26.04.07 mit Schülern hierzu sprach um mich kundig zu machen, wurde ich von den Lehrern Herrn L. und Herrn K. in bedrohlich empfundener Weise, mit massiven verbalen Einsatz bedrängt, um mich am Gespräch mit den Kindern zu hindern. Dennoch fand ich heraus, daß es sich bei der betreffenden Persönlichkeit um Herrn S. handelte. Ich habe das störende Engagement der beiden Herren so verstanden, daß sie über den Vorfall mit Herrn S. informiert waren und nun ihre Autoritäts-Position als Waldorf-Lehrer dafür mißbrauchten, um ein pädagogisches Versagen ihres Kollegen zu verheimlichen.

2.) Ein trauriges Beispiel für den böswilligen Umgang mit Kindern und schikanösen Mißbrauch der Rudolf-Steiner-Pädagogik sehe ich in der gegenwärtigen Vorgehensweise gegen einen anderen Schüler. Hemmungslos werden alle Mittel eingesetzt, um einen Knaben als Gewalttäter zu verteufeln, zu kriminalisieren und in der Klassengemeinschaft auszugrenzen, ungeachtet des Leides, welches sich hierdurch für dessen Zukunft ergibt. Die Methodik ist hierbei immer die Gleiche: Alltägliche Geschehnisse werden in dramatisch übertriebener Weise als extreme Fehlhandlungen dargestellt. Die Unverhältnismäßigkeit der Bewertung wirkt äußerst bedrohlich, da sie den Eindruck einer beabsichtigten Vertragskündigung vermittelt. Die vorgebrachten Beschuldigungen, wie auch die Argumentations-Charakteristik bauen hierbei offenbar darauf, daß außenstehende Personen die wahren Verhältnisse an der Waldorf-Schule nicht kennen, und sich durch das idealisierte Image der Rudolf-Steiner-Pädagogik, durch das selbstgerechte Auftreten und des Unfehlbarkeits-Gebaren der Waldorflehrer täuschen lassen. Allerdings erscheint das Kind mit seinen angeblichen Untaten augenblicklich in einem anderen Licht, wenn die Beschuldigungen wahrheitsentsprechend relativiert und zusätzlich noch mit Gewalttätigkeiten von Waldorf-Lehrern verglichen werden. Dann offenbaren sich überraschende, kinderfeindliche Unterschiede bei den Bewertungs-Maßstäben. Die Übersicht zu den Vorhaltungen der Lehrer gegen das betroffene Kind macht dies deutlich:

Ereignis 1.Dezember 2006
Da die Lehrer wegen der gegebenen Erfordernisse wiederkehrend im Unterricht fragten, ob eines der Kinder ein Taschenmesser bei sich trüge, hatte sich der Zehnjährige an diesem Tag ein Taschenmesser eingesteckt, um die entsprechende Anerkennung in der Klassengemeinschaft zu erfahren.
In der großen 10-Uhr Pause warteten die Kinder auf den Lehrer Herrn R.. Der Zehnjährige zeigte zwei Mitschülern sein geöffnetes Messer und hielt es vor einen Schüler mit der Klinge zugewendet. In diesem Moment kam der Lehrer Herr R. die Treppe herauf, sah die Situation und nahm das Messer sofort ab, ohne einen Kommentar hierzu abzugeben. Drei Unterichtsstunden später wurde das beschuldigte Kind während der Schulstunde aus der Klasse zum Verhör geholt und sah sich auf einmal, ohne jeden Beistand, in der einschüchternden Situation, einem uniformierten Polizisten gegenüber. Herr R. interpretierte seine Wahrnehmung in dieser Sache letztlich so dramatisch übersteigert und beängstigend, daß die Polizei Strafanzeige gegen den Zehnjährigen stellte.
Es ist verwunderlich, daß das richtige Verfahren nicht angewendet wurde, nämlich daß Herr R. die Umstände sofort, ohne Umschweife bei den drei Kindern hinterfragt und ihnen die Gefahr verdeutlicht, welche entstehen kann, wenn eine Messerklinge auf einen anderen Menschen gerichtet wird. Herr R. hat offenbar auch nicht den pädagogisch naheliegenden Gedanken in Betracht gezogen, daß andere Kinder auf Grund der Normalität von Messern im Schulunterricht, ebenfalls die Gefahr unterschätzen und demzufolge eine grundsätzliche, Verantwortung fördernde, Unterweisung zum sicheren Umgang mit Messern mit der ganzen Klasse erforderlich ist. Statt dessen folgte ein allgemeines Messerverbot in einer Weise, welche dem beschuldigten Kind in den Augen der Mitschüler Alleinschuld, Zorn und Ausgrenzung einbrachte. ( zurück >)

Ereignis 19. April 2007
Das beschuldigte Kind raufte sich mit einem gleichstarken Mitschüler in einem verabredeten Spaßkampf. Das Kind wird im Verlauf des Geschehens vom Mitschüler herunter gerungen, kann sich aber wieder befreien und reagiert mit einem "Schwitzkasten", was den Kampf entscheidet und beendet. Der Mitschüler trollt sich davon. Im Schreiben der Schule an die Eltern wurde der Vorfall sehr ausführlich, in filigranen Einzelheiten und großzügiger Ausnutzung der dichterischen Freiheit beschrieben. Vom Faustschlag auf den Kehlkopf ist dort die Rede, von Würgegriffen am Hals und Todesangst bei Mitschülern und davon, daß diese geschützt werden müßten.
Jeder der ein wenig Ahnung von solchen Vorgängen hat, erkennt sofort, daß die Tätlichkeiten gar nicht in der Weise geschehen sein können, wie es seitens der Ankläger dargestellt wird, sondern daß die Geschehnisse maßlos übertrieben wurden.
Nach einem ernsthaft gezielten Faustschlag auf den Kehlkopf wird ein Kind nicht munter weiter spielen, sondern es dürfte ein Fall für den Notarztwagen sein! Bei einer nur jährlichen Summierung der vielen "Schwitzkasten-Aktionen" auf dem Schulgelände müßte die "Todesangst" bei den meisten Schülern ein allgegenwärtiges Traumata sein.

Sie haben das beschuldigte Kind in dramatisierender Weise für mehrere Wochen vom Unterricht ausgeschlossen. Der Junge erfuhr also durch die Lehrerschaft eine extreme Ausgrenzung vor seinen Mitschülern. Das Ganze vermittelt den Eindruck, daß Lehrkräfte ihr Bewertungs-Monopol benutzen, um persönliche Abneigungen auszuleben. ( zurück >)

Erläuterung zur Realität der Spaßkampf-Kultur
Ich erinnere mich noch gut an die Spaßkampf-Kultur der K.-Klasse in den vorangegangenen Jahren. Wie auch in den Nebenklassen war sie Normalität im Schülerleben und eine gängige Form des Kräfte-Messens zwischen den Kindern; wobei Außenstehende so manches mal zweifeln mochten, wieweit hier noch die sportliche Friedlichkeit gewährleistet war. Es kam auch zu Blessuren und darauf folgenden Streitereien, hinderte aber die "Verwundeten" nicht, ihrerseits umgehend neue Konfrontationen im Spaßkampf zu suchen, sobald sie sich von ihrem Leiden erholt hatten. ( zurück >)

Das Bewertungs-Monopol der Lehrer und die Doppelmoral
Es wurden zwei Vorfälle benutzt, um ein zehnjähriges Kind vor aller Augen zu einem minderwertigen kriminellem Wesen herabzuwürdigen, ohne Rücksicht auf die zerstörenden Auswirkungen von dessen Zukunft. Im ersten Vorfall wurde niemandem ein Leid zugefügt. Das andere Beispiel hat eine alterstypische Rangelei zwischen Gleichaltrigen zum Inhalt, deren Beschädigungen sich - objektiv gesehen - im Rahmen des gängigen Geschehens dieser Altergruppe bewegen.
Im gleichen Zeitraum hat ein Lehrer einem Sechsklässler dessen Haare büschelweise ausgerissen; ein anderer Lehrer schlägt einem Sechsklässler so heftig ins Gesicht, daß dieser zu Boden stürzt; ein dritter Lehrer packt kleine Schulanfänger der ersten Klasse mit solch schmerzhaften Griffen, daß dies zu seelischen Auswirkungen führt und die Eltern fluchtartig die Schule verlassen, um Ihre Kinder zu schützen. Das Letztere beinhaltet noch eine besondere Heimtücke durch die schwierige Beweisbarkeit. Die Tatsache, daß erwachsene kräftige Männer, welche noch dazu in der besonderen Verantwortung des pädagogischen Berufes stehen, diese schwachen Kinder mißhandelt haben, dürfte den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen und somit als kriminell und als Straftat gelten. ( zurück >)

Doch wie reagiert die Schule? Die Lehrer erleben als Täter das "menschliche" Verständnis der Kollegen! Die Kinder werden hingegen mittels Unterstellungen, Halbwahrheiten oder verwirrenden, fiktiven Geschichten ins Unrecht gesetzt (Frau F., Konfliktbearbeitung und Mitglied des Vertrauenskreises, Ausführungen auf der ELK am 26.03.07, gleich nach ihrem Vortrag); oder den Schülern wird ein verursachendes Moment unterstellt, was ihnen eine Mitschuld, wenn nicht sogar die Alleinschuld anlastet. Es entsteht der Eindruck, daß das bundesdeutsche Recht hier an der Rudolf-Steiner-Schule einer manipulativen Willkür gewichen ist.

Es ist vorhersehbar, daß eine gerichtliche Auseinandersetzung die gegenwärtigen aufgebauschten Behauptungen gegen des betreffende Kind mühelos fortwischen würde, was die Frage nach dem Grund der extremen Überreaktion von Schulleitung und Lehrerschaft aufwirft. Da der Endzweck nicht in der Kündigung des Schulvertrages liegen kann, dürfte vermutlich eine massive seelische Belastung bei den Eltern beabsichtigt sein, damit diese aus Sorge um das Wohl ihres Kindes aus eigenem Entschluß die Schule verlassen. Dies wäre nicht neu. Die Familie hat ja nicht zum ersten Mal unter böswilligen Attacken von Lehrerschaft und Schulvorstand zu leiden.. Bereits bei dem älteren Bruder des attackierten Kindes wurden vor einigen Jahren ebenfalls die harmlosen, altergemäßen Handlungen des Schülers benutzt, um dem Kind ein bis an die Gewalt-Kriminalisierung grenzendes Persönlichkeitsbild anzudichten. Selbst vor der Verletzung des Persönlichkeitsrechts wurde nicht zurückgeschreckt. (Brief vom 26.11.04, von Herrn K. im Namen des Vorstandes an die Elternschaft.) Erst das von der Schule herbeigeführte Gerichtsverfahren machte dem Wüten ein Ende.

Sollte ich die gegenwärtigen Umstände richtig einschätzen, dann wenden verantwortliche Kräfte der Schule, unter dem Deckmantel der Waldorf-Pädagogik, gegenüber einem wehrlosen Kind ein Verfahren an, welches in der Arbeitswelt der Erwachsenen als Mobbing eingeordnet wird und ebenfalls ein bestrafungswürdiges, kriminelles Delikt darstellt. Wenn die Methodik des kriminellen Mobbings gegen Kinder und Familien im Sozialwesen der Waldorf-Schule jedoch als Normalität gehandhabt wird, stellt sich diese Schule gegen die Prinzipien der Waldorf-Pädagogik und dem öffentlichen pädagogischen Auftrag. Die ausreichende Qualifikation für eine eigenverantwortliche Existenz muß bezweifelt werden.

Wenn es in der Sache mit dem von Ihnen bedrohtem Kind eine Schuldzuweisung festzustellen gibt, dann kann sich diese letztlich nur gegen SIE, die Mitglieder des Vorstandes und der Lehrerkonferenz richten! Schon vor zwei Jahren habe ich mit meinem Schreiben vom 09.07.05 angeregt, an unserer Schule - so wie es an vielen anderen Schulen in Hamburg bereits geschieht - die Mechanismen zur Gewalt-Prävention und Streitschlichtung einzurichten.
Obwohl Sie das erforderliche Hintergrund-Material von mir erhalten haben, um die entsprechenden Schritte einzuleiten, wurde nichts unternommen.

Kinder haben bei ihren Unzulänglichkeit und Fehlleistungen ein Recht auf die Geduld und Toleranz der Erwachsenen, schließlich ist die Entwicklung ihrer Persönlichkeit über den Zeitraum von zwei Jahrzehnten ein Naturkonzept. Für Pädagogen sollte es hingegen selbstverständlich sein, daß Ihnen dieses "Kinderrecht" nicht mehr zustehen kann. Ich wundere mich, daß trotzdem immer wieder versucht wird, dieses besondere Kinderrecht mit Formeln wie "es ist doch menschlich" auch für Lehrer in Anspruch nehmen zu wollen. Von Pädagogen muß eine reife, gefestigte Persönlichkeit abverlangt werden können und eine berufliche Kompetenz, welche jede Form der Gewalt gegen Kinder rigoros ausschließt. Auch die Standard-Formel mit dem unverbindlichen Lippenbekenntnis "Ich halte Gewalt unter keinen Umständen für ein pädagogisches Mittel" ist ohne Bedeutung. Bedeutung hat allein nur das konkrete aktive Handeln, welches im Umgang mit Kindern gezeigt wird.

Die Eltern/Lehrer-Konferenz hatte am 26.03.07 die sogenannten "Hell-Themen" nicht nur ausgegliedert, sondern mich durch die Verfahrensweise, faktisch als "Unperson" schulweit ausgegrenzt und isoliert. Diese "Hell-Themen" hatten vorrangig mein Bemühen um die Achtung vor den Rechten der Kinder auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit, sowie deren Anspruch auf Respektierung ihrer menschlichen Würde zum Inhalt - einschließlich der Unrechts-Handlungen von Schulinstitutionen und der mir bekannt gewordenen, seelischen und körperlichen Mißhandlungen durch Lehrer gegenüber Kindern.

Mit geschickter Wortführung wurden hierzu die sozialen Werte formuliert, welche an dieser Schule gelten. Wieder wurde für die Gewalttätigkeit durch Lehrer mit der raffinierten Wort-Kombination "nicht entschuldbar, aber menschlich" ein Anschein von Distanzierung suggeriert und gleichzeitig, mit Hinzufügen von dem "Faktor des menschlichen Unvermögens", eine gedankliche Zustimmung gezeigt und der Eindruck von einer Ausnahme-Situation vermittelt, welche der Kinder-Mißhandlung den Charakter von Legitimität verleit.
Die ELK hat, aus meiner Sicht, faktisch ein öffentliches Bekenntnis zur Tolerierung von Gewalt gegen Kinder durch Waldorf-Lehrer abgegeben und sich damit gegen das Gesetz zur Ächtung von Gewalt, § 1631, Abs.2 BGB, vom 3.11.2000 gestellt. Da der Schulvorstand durch Frau T, Herrn R., dem Geschäftsführer Herrn F. und die Lehrerkonferenz durch Herrn V. und Frau W. formell vertreten war und diese die Entscheidung aktiv mittrugen, befinden sich Vorstand und Lehrerkollegium in ihrer Gesamtheit in der vollen Mitverantwortung für diese gesetzeswidrige Haltung.

Frau T. fragte mich, ob ich denn nicht erkennen würde, daß niemand der Anwesenden mit meinen Ansichten übereinstimmt. Es gab es ein triumphales Gelächter, als deutlich wurde, daß ich mich nicht auf diese Thematik einlassen wollte. Mit dem Versuch, eine Mehrheitsmeinung über das geltende Recht zu stellen, hatte Frau T. nicht nur das elementare Defizit im vorherrschenden Rechtsverständnis sichtbar gemacht, sondern auch verdeutlicht, daß die Grundlage für eine sachliche Erörterung fehlte.
Tatsache ist nämlich: Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt formuliert eine uneingeschränkte, klare Ablehnung zur Gewalt gegen Kinder und läßt absolut keine Ausnahme zu. Es ist die Grundlage meines Handelns. Das Recht steht als Wert für sich. Eine Schulgemeinschaft ist nicht befugt, sich über das bundesdeutsche Recht hinwegzusetzen und nach Gutdünken ein Privatrecht zusammenzuschustern. Ich rege an, daß Sie die Werte, auf denen Sie Ihr Handeln begründen einer umfassenden Prüfung unterziehen.

Mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

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11.06.2007, Schreiben an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

. . . als Folge eines Gesprächs am 07.06.2007, zwischen dem Schulleiters M.Farr, dem Lehrer V. und M.Hell, einem Elternteil der Schule, unter Gesprächsführung von zwei Vertreterinnen der Beratungsstelle Gewaltprävention. Als Ergebnis war ein weiterführendes Gespräch zwischen Schule und Elternhaus verabredet worden, mit dem Ziel, eine Korrektur und Neustrukturierung im Sozialverständnis der Schule herbeizuführen.

BETREFF: Beratung zur Neuorientierung der Sozialstrukturen an der Schule

Sehr geehrter Herr Farr, sehr geehrter Herr V.
ich habe versucht, die Grundlagen für ein effektives Gespräch zur Korrektur der Fehlleistungen und Neuorientierung der Sozialstrukturen an der Schule zusammenzustellen. Die Umgangsweise der Lehrer mit den Kindern der Familie B. ist natürlich in vollem Umfang mit einzubeziehen. Schließlich können keine unterschiedlichen Maßgaben angewendet werden, denn diese würden ja eine neuerliche Form der Ausgrenzung beinhalten und wären widersinnig. Hieraus folgt, daß alle gegenwärtig, gegen die Familie B. gerichteten Bestrebungen, sofort und ohne Vorbehalte, komplett einzustellen sind. Der Familie ist dies natürlich in rechtlich verbindlicher Form, einschließlich einer Verpflichtungs-Erklärung zur Wiedergutmachung, schriftlich mitzuteilen.

Ich hoffe, daß Sie mit mir übereinstimmen und verbleibe
mit freundlichen Gruß
gez. M.Hell

ANLAGE: Einschätzung des Handlungs-Rahmens ( zurück >)

 

ANLAGE zum Schreiben vom 11.06.2007
Handlungs-Rahmen für ein Lösungs-Gespräch
Das Phänomen, daß Lehrer mit Mobbing, Ausgrenzung und Abwertung gearbeitet haben, beschränkt sich nicht nur auf die Angelegenheit mit Frau H.. Das Mobbing-Thema ist verwoben mit den traumatischen Erlebnissen, welche die Lehrerschaft dem ältesten B.-Sohn, einem Mitschüler meines Jungen, zugefügt hat - und durch Familienbezug, auch mit den gegenwärtigen Attacken gegen dessen jüngsten Bruder. Darüber hinaus sind weitere Schüler als Opfer dieser Praktik mit einzubeziehen.

Es ist eine komplette Neuorientierung der Sozial-Strukturen und ihre Verinnerlichung herbeizuführen. Formaljuristische Schönheits-Korrekturen sind undiskutabel.
Das Prinzip der Solidargemeinschaft erfordert, daß die Verhältnisse in ihrer Ganzheit gesehen werden - das heißt, keine Vereinzelung und kein Splitting des Themenkomplexes.

Konsequenz: Die Natur der Sache verlangt eine uneingeschränkte Aufarbeitung. Das Vorgehen gegen den B.-Sohn ist folglich sofort mit schriftlicher Benachrichtigung an die Eltern einzustellen. Selbstverständlich ist die Wiedergutmachung an alle B.-Kinder ein Kern-Element der Beratung.

Das Unrecht, welches Kindern von den Lehrern zugefügt wurde, ist u.a. durch offenes Eingeständnis des Fehlverhaltens und Wiedergutmachung aufzuarbeiten und durch Ächtung destruktiver Sozialmuster, Installierung einer Schüler-Selbsthilfe, Streitschlichtung, Lehrgänge des Landes-Instituts für Lehrerbildung (LI), Klassengericht wie in anderen Schulsystemen. Die Chancen, welche sich daraus ergeben, Courage zu zeigen und Fehler einzugestehen, sind zu verdeutlichen.

Natürlich ist auch eine öffentliche Richtigstellung zur falschen Darstellung meines Handelns und meiner Person erforderlich.
Hier besteht eine gute Gelegenheit, um das pädagogische Lehrmittel der Vorbildfunktion von schulischen Autoritätspersonen maßgebend anzuwenden.
Die Problemfelder sind schulweit in den anderen Klassen aufzuarbeiten.

Kindern mit Häme zu begegnen, lächerlich machen, Geschlechter-Diskreditierung oder andere Formen, mit denen eine gestörte persönliche Befindlichkeit ausgelebt wird, sind keine als "menschlich" hinnehmbaren pädagogischen Mittel. Sie haben keinen Anspruch auf soziale Akzeptanz und es ist zu verhindern, daß Lehrer sich weiterhin dessen bedienen.

Als Gegen-Maßnahme ist eine Vertrauens-Stelle für Anti-Diskreditierung und Minderheiten-Schutz einzurichten. Sie handelt eigenaktiv. Kinder werden z.B. nach dem Zufallsprinzip, einzeln aus dem Unterricht heraus, zum Gespräch eingeladen. Die Gespräche unterliegen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Lehrkräften ist untersagt, sich Kenntnis vom Inhalt der Gespräche zu verschaffen.
Durchzuführen sind jährliche Fragebogen-Aktion bei Schülern und Eltern zur Lehrer-Einschätzung mit öffentlichen Jahresbericht über eventuelle Fehlleistungen. (Analog zu den Zeugnissen der Schüler)
Die Unwägbarkeit der Folgen nach einem pädagogischen Fehlverhalten dürfte für Lehrkräfte ein hohes erzieherisches Potenzial besitzen. Schließlich verbindet sich hiermit die Sicherung ihrer Existenz.

Die weltweit geltenden Wirtschaftsgesetze müssen auch in dieser Schule Anwendung finden! Wer nicht kompetent unterrichtet oder sich weigert, fachliche und pädagogische Defizite auszugleichen, der ist umgehend aus dem Schuldienst zu entfernen.
Kinder sind kein Freiwild für unqualifizierte Lehrkräfte!

Unterschiedliche Wertungs-Ebenen zwischen Schule und Eltern
Was hat Vorrang, das Wohl der Kinder, oder das Wohlempfinden der Lehrer?
Es gilt zu entscheiden, wo die Prioritäten liegen sollen; in der Abwehr von Gewalt gegen Kinder, oder in Unterordnung von - nach interessenorientierten subjektiven Maßstäben als "verletzt" definierten - Ehrgefühlen von Lehrkräften.
Die gängige Dual-Praktik, welche dem Prinzip der "Ja, aber - Technik" gemäß der Verkaufs-Schulungen entspricht, sollte bei Sachgesprächen unterbleiben.
Muster der Dual-Praktik:
1. Satz mit Lippenbekenntnis des Beharrenden: "Natürlich bin ich gegen Gewalt."
2. Satz mit Schuldzuweisung gegen Kritiker: "Doch der Weg ist nicht richtig!"

• Fazit:
Unrecht ist nicht tolerierbar!
Stillschweigende Duldung von Unrecht macht zum geistigen Mittäter!
Das Recht steht als Souverän für sich und ist nicht verhandelbar!
Eine Umformung der gegewärtigen Geisteshaltung der Lehrkräfte ist eilends herbeizuführen.

Die Teilnahme von Herrn von T. am Lösungsgespräch wäre wünschenswert.
gez. M.Hell
Hamburg den 11.06.07

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13.06.2007, Schreiben von Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

Betreff: Gespräch mit Frau H.

Sehr geehrter Herr Hell,
im Beisein von Frau G. und Frau P. von der Beratungsstelle für Gewaltprävention waren wir am 07.06.2007 darin überein gekommen, einen Gesprächstermin zwischen Ihnen und Frau H. zu verabreden. Ich schlug vor, zu diesem Gespräch auch die beiden Klassenbetreuer der 9A hinzuzuziehen und erhielt Ihre Zustimmung. Nach Rücksprache mit den betreffenden Kollegen möchte ich Ihnen nun als Termin und Ort Dienstag, den 19.06.2007, um 16:00h in der Schule vorschlagen.
Hauptgegenstand des Gespräches soll die Aussprache zwischen Ihnen und Frau H. sein. Frau D. und Herr R. werden in ihrer Eigenschaft als Klassenbetreuer und Lehrer von J. anwesend sein und gegebenenfalls ihre Wahrnehmungen darstellen. Ich selber werde mich auf die Gesprächsleitung beschränken.
I
ch wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Termin telefonisch oder brieflich kurz bestätigen könnten.
Mit freundlichen Gruß
gez. M.V.

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18.06.2007, Schreiben an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

BETREFF: Ihr Schreiben vom 13.06.3007

Sehr geehrter Herr V.
Ihr Schreiben mit dem Terminvorschlag für den morgigen Tag, den 19.06.07 um 16.00 Uhr, habe ich heute Mittag erhalten, allerdings ist es mir nicht möglich den Termin wahrzunehmen. Wir werden uns hierzu noch einmal austauschen müssen.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell

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18.06.2007, Schreiben vom Schulvorstand
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrter Herr Hell
Ihre Briefe vom 31.5.2007 und 6.6.2007 haben wir erhalten. Für uns steht es außer Frage, dass die Auseinandersetzung zwischen Ihnen und der Schule keinen Einfluss auf Ihren Sohn haben darf. Das bedeutet auch, dass ihr Sohn von keiner Lehrkraft oder sonstigen Mitarbeitern auf Ihr Verhältnis zur Schule angesprochen werden darf. Wir haben dafür gesorgt, dass das der Lehrerkonferenz mitgeteilt wurde, sodass es keinen weiteren Vorfall geben wird. Mit Frau H. ist mit gleicher Intention gesprochen worden.

Am 7.6.2007 fand ein moderiertes Gespräch in der Beratungsstelle Gewaltprävention statt. Hierbei hat es eine Übereinkunft zwischen Ihnen und Herrn V. (für die Lehrerkonferenz) und Herrn Farr (für den Vorstand) gegeben, wie der „Fall H." bearbeitet werden soll. Wir betonen, dass wir dieses Vorgehen für richtig halten und begrüßen es, dass es an dieser Stelle zu persönlichen Gesprächen mit den Beteiligten kommt.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
gez, M.Farr

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21.06.2007, Schreiben an Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

BETREFF: Ihr Schreiben vom 13.06.2007

Sehr geehrter Herr V.,
die Ausführungen in Ihrem Schreiben zu dem Terminvorschlag für den 19.06.07 machen es erforderlich, noch einige Anmerkungen hinzuzufügen. Zum Einen bin ich verwundert, daß mein Schreiben vom 11.06.07 unberücksichtigt blieb - ja, daß es noch nicht einmal erwähnt wurde. Dies läßt mich vermuten, daß Sie den Brief, trotz der namentlichen Adressierung an Sie, nicht erhalten haben. Allein, daß mein Wunsch, Herrn von T. zum Gespräch hinzuzuziehen, unbeachtet blieb, nimmt dem Terminvorschlag die Grundlage. Sie erhalten beiliegend noch einmal die Kopien der Schriftstücke, welche letzte Woche an das Büro von Herrn Farr gegeben wurden.

Ihre Darstellung, daß der Sinn der Absprache in der Beratungsstelle für Gewaltprävention am 07.06.07 allein darin bestand, einen Gesprächstermin zwischen mir und Frau H. zu verabreden, gibt die Übereinkunft nicht richtig wieder. Die Geschehnisse, welche die Lehrerin ausgelöst hatte, bilden nur den Ausgangspunkt. Es geht hier nicht um eine persönliche Differenz zwischen der Lehrerin und mir.

Der Zweck des beabsichtigten Gespräches sollte darin liegen, den Ausgrenzungs-Mechanismen und den hiermit verbundenen Verhaltensmustern in der Schülerschaft der 9a ernsthaft entgegenzuwirken und Lösungsansätze für neu zu bildende Sozialstrukturen zu finden. Hierbei kann nicht ignoriert werden, daß viele Geschehnisse die Kinder bereits während der vorausgegangen acht Schuljahre, mit teilweise äußerst traumatisieren Folgen geprägt haben und die Bereitschaft zu unsozialen Verhaltensmustern erzeugten. Dies erfordert folglich eine vollständige Neuregulierung des sozialen Umgangsverhaltens und eine umfassende Aufarbeitung - und zwar als komplette Einheit, in welche die gesamten Auswirkungen auf die Kinder mit einzubeziehen sind.

Ich meine, daß es ein Unrecht gegen Frau H. wäre, die Neugestaltung der sozialen Wertmaßstäbe in der Schülerschaft nur isoliert, allein mit ihrem Verhalten, gegen meinen Sohn zu begründen. Angesichts des Handelns anderer Lehrer bei früheren Ereignissen, würde Frau H. auf unangemessene Weise negativ hervorgehoben werden. Das wäre pädagogisch unsinnig und ist darüber hinaus als unangebrachte selektive Vereinzelung des Mobbing-Themas abzulehnen.

Ich möchte auch eine gedankliche Verengung richtig stellen. Sie offerierten mir, daß es eine Anzahl von Lehrern mit einer aufgeschlosseneren Haltung gäbe und nannten mir als Beispiel Frau D. und Herrn R.. Ich habe dies nicht als abschließende Zustimmung verstanden, sondern habe erwartet, noch einige Vorschläge von Ihnen genannt zu bekommen - die ich übrigens immer noch gerne hören würde. Ich hoffe im Interesse der Schule, das Herr M. mit seinem heftigen, haßerfüllten Zornesausbruch gegen mich, als Folge meiner Frage an den Vorstand auf der letzten Mitglieder-Versammlung, nicht eine in Wahrheit weiterbestehende, unbelehrbare Feindlichkeit des Gesamt-Kollegiums widerspiegelt.

Am Schluß des Treffens am 07.06.07, in der Beratungsstelle für Gewaltprävention forderten Sie von mir, daß ich als Vorleistung für das beabsichtigte Gespräch zur sozialen Neuorientierung der Schüler, den Briefversand an Behörde und Schule, im Rahmen meines Anti-Mobbing-Engagements stoppen sollte. Sie waren anfangs der Meinung, daß ich dies verweigere und wollten mir die Verantwortung für das Scheitern der Gesprächsfortführung zuordnen. Die Situation befriedete sich erst, nachdem verstanden wurde, daß die Briefe bereits abgeschickt waren und ich gar keine Zugriffsmöglichkeit hatte. Ich hoffe nun, daß die Überlegung, das Gesprächsklima mittels Deeskalation zu beruhigen, für Sie, bzw. den Vorstand und das Kollegium die gleiche Gewichtung hat, wenn es um Ihre eigene Bereitschaft geht, in diesem Sinne zu handeln.

Gegenwärtig betreibt die Lehrerschaft auch eine Mobbing-Kampagne gegen eine andere Familie aus der Klasse meines Sohnes. Um ein konstruktives und unbelastetes Gesprächs-Klima zu ermöglichen, halte ich es für unumgänglich, daß alle Negativ-Handlungen gegen die Familie B., in bereits benannter Weise, komplett und endgültig beendet werden.
Ich erwarte eine entsprechende Benachrichtigung, um die Terminabstimmung vornehmen zu können.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell

ANLAGEN:
Schreiben vom 11.06.2007 an Herrn Farr und Herrn V.
Handlungs-Rahmen für ein Lösungs-Gespräch vom 11.06.07

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25.06.2007, Schreiben von Vertreter der
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

Betreff: Gespräch mit Frau H.

Sehr geehrter Herr Hell,
Ihrem Schreiben vom 21.06.2007 entnehme ich, dass Sie die im Beisein von Frau G. und Frau P. getroffene Verabredung offenbar trotz Nachfrage anders verstanden haben, als die beiden Damen, Herr Farr und ich.
Mein Vorschlag, Frau D. und Herrn R. als Klassenbetreuer der 9a und Lehrer von J. zu dem Gespräch zwischen Ihnen und Frau H. zu bitten, liegt auch jetzt noch nahe, da die Klassenbetreuer die umfassendste Wahrnehmung von der Stimmung in der Klasse haben und sich auch dazu äußern können. Wenn es Ihr besonderer Wunsch ist, Herrn v. T. zu dem Gespräch zu bitten, nehmen Sie bitte Kontakt zu ihm auf. Ich möchte Sie auch bitten, dass Sie einen Terminvorschlag machen und damit bekunden, dass Sie noch an einer Klärung der Angelegenheit mit Frau H. interessiert sind.

Von unserer Seite besteht mit der Zustimmung von Frau H. nach wie vor die Bereitschaft dazu. Frau H. selber fühlt sich nicht in unangemessener Weise negativ hervorgehoben, wie Sie im vierten Absatz Ihres Briefes vermuten, sondern ist sehr daran interessiert, die Angelegenheit zu klären. Eine bessere Gesprächsvoraussetzung können wir kaum erwarten.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.V.

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25.06.2007, Schreiben an den Vorstand, Herrn Farr, Herrn V. Frau H.
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek,

BETREFF:
Mobbing und Gewalt-Vorfälle an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Schreiben von Herrn V.l vom 25.06.2007
Schreiben von Herrn Farr (für den Vorstand) vom 18.06.2007

Sehr geehrte Herr Farr
Ihr Schreiben vom 18. Juni 2006 habe ich erhalten. Sie teilten mir zur Mobbing-Tat von Frau H. gegen mein Kind mit, daß es für Sie außer Frage steht, daß die Auseinandersetzung zwischen mir und der Schule keinen Einfluß auf meinen Sohn haben darf - und daß mein Sohn von keiner Lehrkraft hierzu angesprochen werden darf, was der Lehrerkonferenz mitgeteilt wurde.
Bei allem Respekt vor Ihrer optimistischen Einschätzung, welche Sie im Anschluß äußerten - für eine dauerhafte Regelung kann diese Mitteilung nicht als ausreichend angesehen werden, denn Tatsache bleibt: Durch die Festschreibung des Lehrer-Absolutismus als Teil der Schulsatzung und der hieraus folgenden Alleinbestimmung der Lehrerschaft, welche mangels kontrollierender Aufsicht eine absolute, totalitäre Qualität erhält, sind Sie als Vorstand gegenüber der Lehrerkonferenz, bei allen als pädagogisch definierten Angelegenheiten, nicht weisungsbefugt! Folglich bleibt es allein den Lehrern überlassen, wie weit sich diese an Ihrer Mitteilung orientieren wollen. Um den Gehalt Ihrer Aussage realistisch einschätzen zu können und herauszufinden, wieweit bei der Lehrerschaft überhaupt die Bereitschaft besteht, sich an Ihre Vorgabe zu halten, ist es unumgänglich, die Ereignisse der letzten Zeit zu betrachten.

1.) Verantwortungsbereitschaft und gegenwärtiges Gewaltverständnis der Waldorf-Lehrer
Bei der Lehrerschaft wurde bis heute keine glaubwürdige Abwendung von der bisher vorherrschenden Geisteshaltung erkennbar, welche den gesetzwidrigen Gewalthandlungen und seelischen Grausamkeiten von Lehrern gegen Kinder zugrunde lag. Vielmehr weisen die jüngeren Ereignisse auf die Absicht hin, mit uneinsichtigem Starrsinn auf all jene elementaren menschenverachtenden Verhaltensmuster zu beharren. Es zeigt sich kein Interesse, Kinder mittels neuer Maßnahmen vor der Mißhandlung durch Kollegen zu beschützen, oder etwas zur Wiedergutmachung oder zur Heilung der seelischen Verletzungen der Opfer zu unternehmen. (zurück >)

2.) 7.Juni 2007: Moderiertes Gespräch in der Beratungsstelle für Gewaltpräventation zwischen Herrn Farr (Geschäftsführer + Lehrer) und Herr V. (Lehrer) als Vertreter der Schule und Herrn Hell (Elternhaus)
Bereits die Zusammenkunft am 07.06.07 in der Beratungsstelle für Gewaltpräventation, machte deutlich, daß seitens der Lehrerschaft jeglicher Willen zur rückhaltlosen Abkehr von ihrer bisher ausgelebten Gewaltbereitschaft, bzw. ihrer mittragenden, billigenden Toleranz zur Gewalt gegen Kinder fehlte. Wie Sie sich gewiß noch erinnern, wurde die Schule auf Grund meiner Vorhaltungen wegen der gesetzwidrigen Gewalttätigkeit von Lehrern gegen Schüler von der Beratungsstelle für Gewaltpräventation angesprochen. Hierauf wurde von Ihnen persönlich, Herr Farr, gegenüber der Beratungsstelle, die Bitte nach einer Konfliktmoderation geäußert. Dem wurde entsprochen.

Im Verlauf der nachfolgenden Gesprächsrunde am 07.06.07 gehörte es zu einer der Modalitäten, daß Sie Herr Farr und ich, unsere Zielvorstellungen für das beabsichtigte Gespräch auf Kartonstreifen schrieben. Von mir wurde die ursprüngliche Themenvorgabe für diese Zusammenkunft, nämlich Lösungen gegen die Gewalttätigkeit der Lehrer und für die Respektierung der Rechte der Kinder, sowie für die Wiedergutmachung der Rechtsbrüche zu finden, als Gesprächsabsicht benannt. Sie wollten hingegen nur noch darüber reden, das die Waldorf-Lehrer ihr Ehrgefühl als verletzt empfanden, da ich deren Rechtsbrüche ohne Beschönigung benenne und daß ich es künftig unterlassen sollte, mich in dieser Weise zu äußern. Dazu sollte ich, mittels Selbstbeschränkung, auf mein Verfassungsrecht der Meinungs- und Redefreiheit verzichten und mich nicht mehr mit Schülern in der Schule bereden. Das Letztere war von besonderer Pikanterie. Schließlich wurde die kürzlich erfolgte Körperverletzung eines Kindes durch den Waldorflehrer Herrn Schubert eben nur durch mein Gespräch mit Schülern aufgedeckt.

Aus meiner Sicht stellt sich Ihr Bestreben in folgender Weise dar: Sie haben die, im Gegensatz zu mir stehende, Gewichtung der sozialen Werte und eine gesetzewidrig orientierte Geisteshaltung in der Waldorfschule definiert, welche besagt, wenn Lehrer die Kinder mißhandeln, ist das nicht schlimm, weil: es ist menschlich und deswegen zu tolerieren - hingegen sei es nicht zumutbar, daß diese Tätlichkeiten der Lehrer ungeschönt und öffentlich beim Namen genannt werden, weil hierunter deren Ehrempfinden leiden könnte.

Sie haben mit Ihrer reduzierten Gesprächsbereitschaft und dem Ausklammern der Elementar-Thematik der gesetzwidrigen Mißhandlungen und Gewalttätigkeiten durch Lehrer aber auch verdeutlicht, daß Sie die persönlichen Interessen der Lehrerschaft (z.B. deren Bestreben, für berufliche Unfähigkeit und Versagen nicht zur Verantwortung gezogen werden zu wollen) unverändert über die Rechte der Kinder stellen und dieses auch beibehalten möchten. Hierdurch hatten Sie die Gesprächsgrundlage für weiterführende Lösungsansätze entzogen und die Zusammenkunft faktisch schon gleich zu Anbeginn zum Scheitern gebracht.
Diese Gegensätzlichkeit konnte auch nicht durch die beiden Mediatorinnen aufgefangen werden. Die unbedeutende Gesprächsvereinbarung zum Mobbing-Fall der Lehrerin Frau H., welche sich am Schluß zufällig ergab, ändert nichts an dieser Gegebenheit. Rückblickend drängt sich die Vermutung auf, daß Ihre Bitte nach einer Konflikt-Moderation wohl nur eine Alibi-Handlung war, um sich der Schulbehörde gegenüber den Anschein des Einlenkens zu geben und um deren Wohlwollen zu gewinnen. (zurück >)

3.) Mitgliederversammlung am 18.06.07: Herr L. (Lehrer) wertet die Institution Lehrerkonferenz zum permanenten Fachlehrgang auf.
Mit dominanter Beredsamkeit vermittelte Herr L. den Eltern gegenüber den Eindruck, daß die Lehrer sich untereinander mit solch hochwertiger Sachkompetenz informieren, daß die wöchentliche Lehrer-Konferenz als Lehrgänge anzusehen sind, welche mit den Seminaren von Experten und Fach-Spezialisten des Lehrerinstitutes oder anderen Anbietern vergleichbar sind und somit die Nutzung außerschulischer Weiterbildungs-Angebote unnötig macht. Die real vorliegenden Fakten belegen diese Behauptung hingegen als totalen Unsinn.
Würde die Lehrerkonferenz der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek die Experten-Lehrgänge und Seminare vom Lehrerinstitut der Schulbehörde oder anderen Anbietern mit gleichwertiger Kompetenz ersetzen können,
würden die Waldorf-Lehrer mehr Respekt vor den Rechten der Mitmenschen besitzen und nicht versuchen, sich mittels ihrer dialektischen Fähigkeiten Freiräume für gesetzwidriges Handeln auf kriminell anmutendem Niveau zu verschaffen;
würden die Waldorf-Lehrer menschenverachtende Handlungen nicht verständnisvoll dulden, sondern allein aus der christlichen Verantwortung heraus aktiv ächten und wirksam entgegentreten;
befänden sich Waldorf-Lehrer nicht in der Verfassung instabiler, seelisch-psychischer und mentaler Schwäche;
müßte die Walddorf-Schule nicht die Hilfe der Schulbehörde zur Mediation in Anspruch nehmen, sondern besäße selbst die erforderliche Qualifikation;
würden die Lehrer nicht hilflos vor altersgemäßen Verhaltensmustern der Kinder stehen und in ihren Briefen an die Eltern erklären, daß sie nicht wüßten, wie die Gegebenheiten zu meistern wären;
hätten die Lehrkräfte ihre persönlichen Befindlichkeiten und aggressive Neigung unter Kontrolle und würden, offenbar persönliche, Minderwertigkeiten nicht gegen kleine Kinder ausleben;
würden Lehrer das Format besitzen, für ihre persönlichen Fehlleistungen einstehen zu können, statt sich durch Mißbrauch ihres Bewertungs-Monopols mittels Schuldzuweisungen gegen die Kinder und Eltern aus der Verantwortung zu stehlen zu wollen.
Da sich weder Mitglieder der Lehrerschaft, noch des Vorstandes, den Aussagen von Herrn L. entgegenstellten, kann eine alles umfassende Übereinstimmung angenommen werden. Das ist erschreckend, denn hier hatte sich berufliche Arroganz und Unvermögen in einer Weise enthüllt, die bei objektiver Beurteilung einer solchen Geistesleistung eigentlich eine sofortige Entfernung aus dem Schulbetrieb zur Folge haben sollte. (zurück >)

4.) Mitgliederversammlung am 18.06.07: Herr M. zeigt seine pädagogische Souveränität.
Als ich den Vorstand fragte, ob es nicht günstiger wäre, beabsichtigte Baumaßnahmen einzuschränken und angesichts von Unterrichtsausfällen durch Krankheit und Freistellung der Lehrer, weitere Lehrkräfte einzustellen, verlor Herr M., Klassenlehrer der ..., urplötzlich jegliche Selbstbeherrschung. Er sprang auf und schimpfte lautstark und zornig darüber, daß ich solche Frage stellte, ohne allerdings zu erläutern, was ihn denn nun konkret und sachbezogen erboste. Sie, Herr Farr, unterstützten den Zornes-Ausbruch dieses Lehrers sogar noch mit den Worten, "daß Sie ihn gut verstehen würden". Es bedurfte mehrerer Versuche, bis Herr M. bereit war, sich wieder auf seinen Platz zurückzuziehen. Keiner der anwesenden Lehrer wandte sich Herrn M. entgegen, um ihm zu verdeutlichen, daß sein aggressives Verhalten unangemessen und unsachlich sei. Daran, daß Herr M. auf beeindruckende Weise die Untauglichkeit der vielpropagierten Idee von einer dialogischen Waldorf-Kommunikation vorführte, nahm niemand Anstoß! Offenkundig lag hier eine geistige Übereinstimmung zwischen allen Anwesenden vor.

Nach Beendigung der Mitglieder-Versammlung trat ich zu Herrn M. und fragte ihn, was ihn dazu veranlaßt hätte, seine pädagogische Souveränität in dieser Weise aufzugeben. Anfangs bemühte sich dieser, mich zu ignorieren. Da ich ihm in das Treppenhaus folgte, äußerte Herrn M. sich schließlich im feindlichen Ton, daß er sich viel mit mir hätte beschäftigen müssen und deswegen kein Wort mit mir reden werde. Ich hatte bisher noch nicht persönlich mit Herrn M. zu tun gehabt. Wenn mein Engagement gegen Mißhandlungen und seelische Grausamkeiten von Lehrkräften, mit dem Ziel der Respektierung der Rechte der Kinder, zu solchem Haß-Verhalten in der Lehrerschaft führt, verstehe ich dies als Mangel an Unrechtsempfinden und mangelnde berufliche Befähigung. (zurück >)

5.) Mobbing-Handlungen von Frau H. gegen meinen Sohn
Zu den Mobbing-Ereignissen von Frau H. haben Frau H. und ich, unsere persönliche Haltung in einer Aussprache geklärt. Über die folgenden Einzelheiten haben wir uns ausgetauscht:

A.) Zum Sachstand: Die Frage mit dem unterstellenden Potenzial, ob mein Sohn wüßte, warum ich, der Vater, etwas gegen die Schule hätte, richtete Frau H. in Anwesenheit der Mitschüler an meinen Sohn, als sie hinter einem Bügelbrett stand. Frau H. versicherte mir hierzu, daß ihre Frage nur allein von meinem Jungen hätte gehört werden können. Mein Sohn befand sich jedoch vor dem Bügel-Gestell, mindestens einen Meter von der Lehrerin entfernt. Neben dem Jungen, in etwa gleicher Hör-Entfernung, warteten weitere Schüler, um Ihre Fragen an Frau H. zu richten. Meine Zweifel zur Richtigkeit der Darstellung von Frau H. habe ich beiseite gestellt.

B.) Frau H. gab an, Sie hätte meinen Brief vom 30.05.07, den ich an Sie persönlich gerichtet hatte, deshalb allen Schülern in der Klasse vorgelesen, weil ich es angeblich in dem Schreiben verlangt hätte. Ich hatte jedoch geschrieben: vent die Respektierung der Rechte der Kinder anstrebt und sich gegen die verschiedenen Formen der gesetzwidrigen Gewalt richtet - also zum Nutzen für Schüler und Schule wirken will." Ich habe offenkundig nur die Zielsetzung, aber nicht die pädagogische Umsetzung zur Korrektur genannt und insbesondere nicht das Vorlesen des Briefes gefordert. Die Darstellung von Frau H.habe ich dennoch auf sich beruhen lassen.

C.) Frau H. erklärte mir beschwichtigend, daß Sie den Kindern den Brief nicht vollständig vorgelesen hätte. Dennoch war jene, nur für die Lehrerin bestimmte Wortfolge .... auch von der gesamten Schülerschaft wahrgenommen worden und wirkte sich mit entsprechendem Verhalten gegen meinen Sohn aus. Hierauf bin ich ebenfalls nicht vertiefend eingegangen.

D.) Frau H. versicherte, daß Mobbing nicht in Ihrer Absicht gelegen hätte, sondern daß es nur Unbedachtsamkeit gewesen wäre und daß Sie es bedauere, diesen Fehler begangen zu haben. Dies habe ich zur Kenntnis genommen.

Letztlich ändert die Stellungnahme von Frau H. und eine gegensätzliche Sicht zu den Geschehnissen nichts daran, daß mein Sohn allein die Situation, als der Brief öffentlich vorgelesen wurde, als extreme Peinlichkeit und entwürdigenden Vorgang erlebt hat und im Anschluß ...... Diese Ereignisse können nicht weg geredet werden. Frau H. äußerte keinen konstruktiven Lösungs-Ansatz, um eigenverantwortlich die bestehende Pflicht zur Wiedergutmachung zu erfüllen und für die diskreditierende Umgangsweise gegen meinen Sohn, von Ihrer Seite aus, bei den Mitschülern eine Veränderung in der Geisteshaltung zu erwirken. (zurück >)

6.) Geisteshaltung
Frau H. zeigte in dem Gespräch mit mir Einstellungen zum Lehrberuf, welche vom Grundsatz her auch bei anderen Lehrern wahrzunehmen sind, so daß ich davon ausgehe, daß sich in Ihren Ausführungen die Ansichten der gesamten Lehrerschaft widerspiegeln.

A.) Frau H. vertrat beharrlich ihre Ansicht, daß die irreführende Formulierung "das ist menschlich", welche den Lehrern faktisch exklusive Ausnahmerechte mit einen Freiraum für gewalttätige, seelenverletzende Bösartigkeiten gegenüber Kinder zubilligt, weiterhin eine Berechtigung als tragende Sozial-Komponente habe.

B.) Die Verantwortung für Verhaltensmängel von Schülern ordnete sie allein den Elternhäusern zu. Eine miterziehende Auswirkung und entsprechende Verantwortlichkeit, welche die agierenden Lehrer durch das prägende Element verbaler Überlegenheit, durch die situationsbedingte Dominanz ihrer Lehrer-Position, dem hiermit verbundenen Bewertungs-Monopol, sowie der Autorität als Vertreter der Schulgewalt haben, stellte Frau H. in Abrede.

C.) Sie äußerte - so wie auch Herr L. auf der Mitgliedsversammlung am 18.06.07 - die Meinung, daß die wöchentlichen Lehrerkonferenzen der Rudolf-Steiner-Schule zur beruflichen Weiterbildung ausreichen und die Nutzung der Fach-Lehrgänge von dem Lehrerinstitut der Schulbehörde Hamburg, durch spezialisierte Experten unnötig machen, da das Eigenwissen des Waldorf-Kollegiums gleichwertig wäre. Frau H. begründete ihre Ablehnung von außerschulischen Seminaren zur Stabilisierung der seelischen und mentalen Befindlichkeit auch damit, daß sie ihre Kraft aus Anthroposophie und Glauben gewänne. Von dem Wiederspruch, daß es trotz dieser, angeblich ausreichenden, hauseigenen Kraftquelle immer noch zu gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten oder anderen Fehlhandlungen von Lehrern gekommen ist, zeigte sie sich nicht beunruhigt; obwohl sie selbst ebenfalls eigenes Fehlverhalten und zeitweilige Überforderung mit dem hierdurch bedingten Mangel von persönlicher Selbstkontrolle gegenüber den Kindern einräumen mußte.

D.) Frau H. erklärte mir ausdrücklich, daß alle Entscheidungen in der Lehrerkonferenz einstimmig getroffen werden. Sie bestätigte mir hiermit, daß sich jede einzelne Lehrkraft dieser Schule, durch die in der Vergangenheit praktizierte Haltung von duldender Toleranz gegenüber der Ausübung von gesetzeswidrigen Gewalttätigkeiten von Kollegen, faktisch selbst zum kriminell anmutenden Mittäter gemacht hat. (zurück >)

7.) Herr V. hatte in einem Vorgespräch angeregt, jene Schüler, welche ihre Späße . . . . auf Kosten meines Sohnes betrieben hatten, nach deren Wahrnehmung von Frau H. Äußerungen zu befragen, um den Gehalt ihre Handlungsweise einordnen zu können.
Ich halte dies nicht für erforderlich, weil es zur Einschätzung der Schädigung nur darauf ankommt, wie die Vorgänge vom Opfer empfunden und wahrgenommen wurden. Für die Gesamtschülerschaft ist dieses Mobbing-Geschehnis letztlich auch nur eine von vielen Begebenheiten im Laufe der vergangenen neun Jahre. Sich in unbedeutendende Einzelheiten zu verlieren, würde nur dem unproduktiven Verwässern der Thematik dienen und das wird doch gewiß niemand wollen - es sei denn, jemand will es in Abrede stellen, daß die Kinder traumatisierenden Erlebnissen mit Lehrern ausgesetzt waren und seelische Verletzungen davon getragen haben. In diesem Falle wäre aus meiner Sicht eine mangelnde Sach- und Fachqualifikation gegeben, welche kein kompetentes Lösungsgespräch zulassen würde.

Die Mobbing-Vorfälle wurden von Frau H. und mir in einem Telefonat am 1. Juli 2007 hinreichend besprochen. Um die Grundlage für ein themenorientiertes, konstruktives Gespräch zur Korrektur des Sozial-Verständnis der Schülerschaft zu erhalten, habe ich darauf verzichtet meine Skepsis an Frau H.'s Darstellung zum Gegenstand vertiefender Erörterungen zu machen. Somit kann die Neukonditionierung der Kinder mit dem Kernthema der Mobbing-Mechanismen der vergangenen 9 Jahren, sachbezogen begonnen werden, sobald Sie, seitens der Schule, die aktuellen Mobbing-Attacken gegen die Familie unseres Klassenverbandes, entsprechend meiner beiden Anschreiben, eingestellt haben.

Bedauerlicherweise habe ich mit dem Ende dieses Schuljahres immer noch keine Nachricht dazu erhalten, daß die Voraussetzung für ein Lösungs-Gespräch von Ihnen geschaffen wurden. Nun, neige ich zu der Einschätzung, daß die bestimmenden Kräfte in Lehrerschaft und Vorstand in Wahrheit überhaupt kein Interesse an einer umfassenden Korrektur der sozialen Werte in der Schülerschaft haben. Könnte es sein, daß es der Lehrerschaft wichtiger ist, zu vermeiden, Fehler einzuräumen und Schuld einzugestehen, als den Kindern zu helfen? Ihren Vorschlag vom 25.06.07, die Thematik der sozialen Neustrukturierung zu minimalisieren und nur noch ein klärendes Gespräch mit Frau Hohendorff zu führen und die Wahrnehmung der Klassenbetreuer von der Stimmung der Klasse zu erkunden, halte ich bei den gegebenen Realität weder für ausreichend, noch für sachdienlich.
Ich erwarte ihre Benachrichtigung, daß die Voraussetzung für ein Gespräch gegeben sind, damit ich Herrn von T. für eine Terminbenennung ansprechen kann.
Mit freundlichem Gruß
gez.M.Hell

 

PS: Rückblickend ist unverkennbar, daß die Diskrepanz zwischen Ihnen, den Lehrern und mir, im Kern in den unterschiedlichen Werten liegt, welche wir für den sozialen Umgang und der Respektierung der deutschen Gesetze zugrunde legen. Meine Überzeugungen hierzu sind nicht verhandelbar.
Wenn Sie nicht bereit sind, sich von der Haltung zu lösen, welche bis zur Akzeptanz von kriminell anmutenden Taten reicht und für Ihre gesetzwidrigen Handlungen einzustehen, Fehler zu berichtigen und Wiedergutmachung zu leisten, sehe ich wenig Möglichkeiten für ein konstruktives Gespräch.

Das Gespräch kam nicht zustande. (Red.)

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20.10.2007, Schreiben an Vorstand und Lehrerkonferenz
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

BETREFF:
1.) Gewalt-Vorfälle von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
3.) Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung für die Schüler.
5.) Wahlen der Klassen-Elternvertreter und Lehrer-Pflicht zur einführenden geistigen Vorbereitung.
6.) Rudolf-Steiner-Rassismus erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.

Sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich Fragen und Vorschläge ergeben, zu denen ich die Antwort vom Schulvorstand als rechtlich Verantwortlichen und von der Lehrerkonferenz als Instanz der alleinigen pädagogischen Verantwortung erbitte.

1.) Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek.
Zu den Gewalthandlungen von Lehrern an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek liegen die ersten Teilergebnisse zur offiziellen rechtlichen Einordnung vor. Die Staatsanwaltschaft informierte mich, daß das Verfahren wegen der Mißhandlung eines Schülers durch den Lehrer Herrn G. mit Zahlung einer Buße abgeschlossen wurde. Die Rechtsabteilung der Behörde für Bildung und Sport teilte mir mit, daß der Schulträger auf die Mißhandlung eines Schülers von dem Lehrer Herrn S., arbeitsrechtlich reagiert hätte. In beiden Fällen wurden die Geschehnisse folglich formell als klare Rechtsverstöße festgestellt.
Zu den Vorhaltungen gegen den Lehrer Herrn K., zu gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten und Würdeverletzungen gegen Kinder seiner Klasse, in der Zeit von1998-2006, sowie den Mißhandlungen von Erstklässlern in der Folgeklasse ab 2006 und das Mobbing-Verhalten von Frau H. gegen meinen Sohn, blieb die Wertung der Schulaufsicht bisher in der Sache offen.
Frage: Von dem Schulvorstand möchte ich wissen, wie dessen arbeitsrechtliche Reaktion gegen Herrn S. konkret ausgesehen hat. Wie hat die Schule arbeitsrechtlich gegen Herrn K. reagiert?

Die aktiven Kräfte der Schule hatten mit ihrer Behauptung Gewalt sei "zwar nicht entschuldbar, aber menschliche Reaktion" öffentlich und offiziell mit dem Gewicht der Schulautorität, Schülern und Eltern vermittelt, daß es hinnehmbar sei, wenn Waldorf-Lehrer mit seelischen und körperlichen Mißhandlungen gegen Kinder agieren. Genaueres Hinsehen enttarnt die verwendete Formulierung als sogenannte "Ja-Aber-Technik", einem suggestiven Kommunikationstrick der Rhetorik zur Manipulation der Mitmenschen. Das Wesen dieser Gesprächs-Technik" liegt darin, daß durch das eingeschobene Wörtchen "aber", die Aussage des ersten Teils des Satzes, nachfolgend in das Gegenteil verkehrt wird. In diesem Fall erhält die anfängliche Gewalt-Mißbilligung hintenherum wieder den Charakter von Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein von Legalität. Körperliche wie seelische Gewalt gegen Kinder ist aktive Lernverhinderung und ein vorbereitendes Element für rechtsradikale Tendenzen, verstößt gegen Menschenrechte und Kinderschutzgesetze und bleibt trotz der Wort-Akrobatik Ihrer Gewalt-Floskel verwerflich und ist unentschuldbar!
Frage: Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die Gewalt tolerierende Falschinformation und die fehlorientierte schulweit vorherrschende Geisteshaltung zu korrigieren? Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten, aufzuarbeiten?

Das Schreiben der Schulbehörde macht deutlich, daß es meine Aktivitäten waren, die letztlich dazu geführt haben, daß die Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek bei der Beratungsstelle Gewaltprävention des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet hat. So erfreulich dies auch ist, empfinde ich es als sehr bedauerlich, daß die Waldorflehrer diesen Schritt nicht bereits vor 2 1/2 Jahren vollzogen haben, als ich die Lehrgänge vom "LI" erstmalig mit vielen Anregungen schriftlich nahelegte, sondern erst - faktisch unter Zwang - dazu bereit waren, nachdem ich die Schulaufsicht eingeschaltet hatte. Hier wünsche ich mir die gleiche Lernwilligkeit bei den Lehrkräften, wie sie von den Schülern und von allen Berufsgruppen in der freien Wirtschaft abverlangt wird.
Frage:
Welche Lehrer betätigen sich in welchen Fortbildungsmaßnahmen für welche Zeiträume?
(
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2.) Finanzgebaren, Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Klassenspielen.
Das Klassenspiel der 8a, unter Verantwortung des Klassenlehrers Herrn K., ist nach dem vorliegenden Kenntnisstand immer noch nicht korrekt abgerechnet worden! Als ich im November 2006 auf Ungereimtheiten hinwies, reichte Herr K. eine handschriftliche Abrechnung vom 20.11.06 nach, in welcher er die Angabe zum Verkauf der Klassenspiel-Broschüre nach oben korrigierte und einen zusätzlichen Gewinn von 1067,04 € angab. Meine Rückfrage bei Herrn R. ergab, daß dieser Betrag mit halbjähriger Verspätung kurz vor den Sommerferien bei der Klassenkasse eingezahlt wurde.
Im Januar 2007 wurde anläßlich der Veranstaltung des Bertini-Preises mitgeteilt, daß die Schüler für das Klassenspiel mit einem Preisgeld von 1500,-€ gewürdigt werden sollten.
Meine Rückfrage nach den Sommerferien in der Schul-Buchhaltung und bei Herrn R. ergab, daß der Betrag noch nicht eingezahlt wurde. Es ist also anzunehmen, daß sich dieses Geld immer noch auf dem Konto von Herrn K. befindet. Es ist offenkundig, daß das Finanzgebaren der Schulleitung in diesem Sachbereich zu rügen ist. In einem Unternehmen der freien Wirtschaft würde solch ein Umgang mit Geldmittel als "liederlich" oder "unfähig" bewertet werden. Dazu würde sich der Verdacht eigennütziger Vorteilsnahme bilden.
Anregung: Falls das ausstehende Preis-Geld der Schüler immer noch nicht eingegangen ist, sollte unverzüglich alles Erforderliche unternommen werden, um Herrn K. zur Weiterleitung des zurückgehaltenen Betrages an die Schule zu veranlassen. Ich bitte um Mitteilung der Sachlage. Darüber hinaus würde ich mich freuen, endlich einmal, nach anderthalb Jahren, eine seriös abgeschlossene und ungekürzte Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen zu sehen.

Als ich den Geschäftsführer Herrn F., während der Brundibàr-Planung, zum ersten Mal zum Finanzierungs-Mechanismus der Klassenspiele befragte, sagte er mir, daß die Geld-Sammlungen nach einer Aufführung an der Aula-Tür für die Schule seien und dem Erhalt der Aula zugute kommen würden. Die Einnahmen aus dem Buffet-Verkauf seien für Klassenkasse und eventuelle Kosten zur Ausstattung der Aufführung bestimmt.
Als die erste Schluß-Abrechnung deutlich machte, daß sich bei dieser Vorgabe ein massives Defizit von mehreren 1000 Euro abzeichnete, wurde der Sammlungs-Ertrag der Aula-Tür - mit der Begründung, es diene dem Schulinteresse - überraschend den Einnahmen der Klassenkasse zugeschrieben.

Mit dieser Verfahrensweise wurde offenkundig eine unangemessene, qualitative Abwertung der früheren Schulaufführungen definiert. Zudem zeigt sich ein leichtfertiger Umgang mit Schulgeldern. Das willkürliche Geldverteilen empfinde ich als ungerecht gegenüber den Schülern und Eltern der anderen Klassen.
Vorschlag: Ich rege an, daß finanzielle Rahmenbedingungen für Klassenspiele für die Zukunft verbindlich bestimmt werden. Hierzu muß gehören, daß alle Elternhäusern eine differenzierte Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung innerhalb von vier Wochen erhalten. Die Finanzierung eines Klassenspiel sollte sich im Rahmen kaufmännischer Seriosität bewegen! Es darf nicht sein, daß der Anschein entsteht, als würden sich Lehrer der Klassengelder bedienen, um das eigene Girokonto von den Überziehungszinsen zu entlasten, was letztlich einer mißbräuchlichen Kreditvergabe gleichkäme. (zurück >)

3.) Ausfall der Monatsfeier = Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung?
Im Schulblatt 12 / 06.09.2007 wurde mitgeteilt, daß die für den 6.10.07 geplante Öffentliche Monatsfeier leider ausfallen muss, weil ein nicht unbeträchtlicher Teil des Kollegiums an besagtem Wochenende in Berlin den Schiller'schen "Wallenstein"-Marathon miterleben will. Das ist eigenartig, denn für Schüler gilt die Vorgabe der Schule, daß Veranstaltungen an einem Samstag schulpflichtig sind, welche die Teilnahme zwingend erfordern! Vermutlich wird es wieder Eiferer geben, welche es als "menschlich" und "hinnehmbar" tolerieren möchten, wenn die Lehrkräfte ihr Freizeit-Bedürfnis über ihre Pflicht zur Erfüllung der schulischen Tätigkeit stellen. Doch vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion, welche jede Lehrkraft als Teil ihrer beruflichen Aufgabe zu erfüllen hat, ist hier ganz klar eine zu rügende Mißachtung der pädagogischen Zielsetzung zu sehen. Außerdem stellt sich die Frage, wieweit ein Mißbrauch der pädagogischen Freiheit zur Unterrichtsgestaltung vorliegt.
Die einst monatlichen Veranstaltungen der Monatsfeier mit einer ursprünglich konkreten, pädagogischen Zielsetzung sind jetzt zu einer "Einmal-im-Jahr-Feier" geschrumpft. Sie hat damit nur noch eine Alibi-Funktion, welche es erlaubt, die Namensführung zu rechtfertigen. Das Sommerfest wurde mit diesem Jahr sogar total abgeschafft. Die Lehrer haben sich ihre Arbeit, dank dem Monopol auf Alleinentscheidung, weiter vereinfacht! Auch die vielen kleinen musikalische Elemente der Akteure, welche Schulfeste und Wintermärkte der früheren Jahrzehnte belebten, sind verstummt. Es sollte ein Anlaß sein, einiges zu überdenken.
Vorschlag: Zur weiteren Schonung der Lehrer und der Verringerung ihrer Mühsal rege ich an, Konsequenz zu zeigen und im kommenden Jahr die verbliebene Monatsfeier, das nur noch nominelle Sommerfest, das nominelle Erntedank- und Martins-Fest und Fasching, möglicherweise gemeinsam auf das Datum des Wintermarktes zu legen. (zurück >)

4.) Leerzeiten im Stundenplan = Freizeit-Verschwendung im Stundenplan der Schüler.
Als ich den Schul-Vorstand auf der Mitgliederversammlung am 18.06.07 fragte, ob es nicht günstiger wäre, beabsichtigte Baumaßnahmen einzuschränken und statt dessen weitere Lehrkräfte einzustellen, verlor Herr M., Klassenlehrer der heutigen 5a, urplötzlich jegliche Selbstbeherrschung. Er beschimpfte mich lautstark, weil ich solche Frage stellte - ohne allerdings zu erläutern, was ihn konkret erboste. Niemand von Lehrerschaft oder Vorstand wendete sich gegen diese würdelose Auftreten, was auf allgemeine Einvernehmlichkeit schließen läßt. Meine Frage wurde nicht beantwortet!

Der Stundenplan für die 10a zeigte nun, daß der zügige Unterricht an vier Tagen durch eine Leerstunde unterbrochen wird, was die planbare Freizeitgestaltung der Kinder nachhaltig schmälert. Dazu sind jene Nachmittags-Stunden, welche besonders gut für schwergeistige Arbeit geeignet sind (kürzlicher Vortrag von Professor Struck) für geistig belanglose Schulstunden verplant worden. Das ist nicht effizient!
Anfrage: Ich möchte wissen, wie sich die befürchteten personellen Defizite in der Lehrer-Struktur zeigen und erbitte die Stundenpläne von allen Klassen der Schule als Kopie. Da hierbei die Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Ursachen nicht erfaßt sind, bitte ich um eine entsprechende anonymisierte Gesamt-Aufstellung in zeitlicher Aufteilung, für das vorangegangene Schuljahr.
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5.) Chaotische Handhabung der Elternvertreter-Wahl und Mißachtung des Hamburgischen Schulgesetzes.
Eltern der 10a-Klasse hatten auf dem letzten Elternabend vor den Sommerferien überraschend sechs Klassen-Elternvertreter gewählt, welche nach Gutdünken im Wechsel tätig sein sollten. Auf dem Elternabend am 25.9.07 wies ich darauf hin, daß das Wahlgeschehen im Widerspruch zum Hamburgischen Schulgesetz steht und forderte eine Neuwahl. Verbunden hiermit, bat ich Frau T. als Mitglied des Schulvorstandes und die Waldorflehrerin Frau L., welche im Rahmen des Lehrerkollegiums eine Position tragender Verantwortung innehat, um eine Stellungnahme. Überraschend erklärten beide Damen vor der versammelten Elternschaft, die gesetzlichen Grundlagen nicht zu kennen. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Existenz unserer Schule und für die Arbeit der Lehrkräfte und des Schulvorstandes. Unkenntnis ist Unfähigkeit.

Frau L. hat eine erste Klasse übernommen. Es wäre ihre Lehrer-Pflicht gewesen, die Eltern der Erstklässler gedanklich in die Aufgaben und dem Zweck der Klassen-Eltervertretung einzuführen und innerhalb von 4 Wochen eine Elternvertreter-Wahl durchzuführen. Mangels erforderlicher Sach-Kenntnis kann Frau L. diese berufliche Aufgabenstellung also gar nicht erfüllen. Schon im letzten Jahr hatte ich moniert, daß die Elternvertreter-Wahl der ersten Klassen an dieser Schule nicht in den vorgegebenen vier Wochen stattfanden. Meine Rüge hat offenbar zu keiner Verbesserung der gesetzwidrigen Zustände geführt.
Mit dem nachweislichen Fehlen von elementaren Grundwissens bei Lehrern ist auch bewiesen, daß der großmundige Versuch des Lehrers Herrn L., den Eltern auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2007 weismachen zu wollen, daß die Lehrerkonferenz als ein beständig aktualisierender Lehrgang verstanden werden müsse, nur ein unredlicher Bluff war.
Herr L. ist auch Mitglied des Vertrauenskreises für jene Eltern, welche vertrauensvolle Hilfe bei einem Konflikt mit Schule oder Lehrer suchen! Liegt hier mit seiner Person möglicherweise eine Fehlplazierung vor?

Es ist unverkennbar, daß die Eltern auf gesetzwidrige Weise, von Anbeginn in einer künstlichen Unmündigkeit gehalten werden. Das ist eltern- und menschenfeindlich.
Die öffentlich geäußerte Verweigerung von Elternvertretern - unliebsame kritische Informationen aus der Eltern/Lehrer-Konferenz an die Elternschaft weiterzugeben - zeigt hierzu, daß die Strategie, wesentliches Kern-Wissen vor den Eltern zu verbergen, jene Untertanen-Mechanismen produziert, welche nur dem Überlegenheits-anspruch von Lehrkräften, aber nicht dem Wohl der Kinder, dienlich sein können.
Frage: Was will der Schulvorstand und die Lehrerkonferenz konkret in dieser Sache unternehmen?
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6.) Rassismus und Namens-Änderung der Rudolf-Schule-Schule Hamburg-Wandsbek.
Ein Artikel im Spiegel-Magazin Nr. 36 / 3.9.07 informierte darüber, daß das Bundesfamilienministerium bei der Bundesprüfstelle den Antrag gestellt hat, zwei Rudolf-Steiner-Bücher auf die Liste der jugendgefährdenden Medien zu setzen. Die Bücher seien "geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren", da sie "Rassen diskriminierende Aussagen" enthielten.
Das Bundesfamilienministerium macht weiterhin klar, das es sich bei diesen Aussagen von Steiner "keinesfalls um Zufallsprodukte oder durch den Zeitgeist bedingte rassistische Stereotype handelt, sondern diese als "Ausprägung einer spezifisch Steinerschen esoterischen Rassenkunde" zu sehen sind.
Rudolf Steiner ist folglich offiziell von einem bundesdeutschen Ministerium als Rassist definiert worden!

Die Bundesprüfstelle hat nur deswegen von einer Indizierung abgesehen, weil der Verlag in der Sitzung zugesichert hat, jetzige Bücher durch eine kritisch kommentierte Neuauflage zu ersetzen!
Nachzulesen unter www.bundespruefstelle.de.
Als Folge dieser Sachlage ist es inzwischen zu Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gekommen.

Als ich die Schule im letzten Jahr zur TV-Sendung "Frontal" am 18.04.2006, von Dr. R.Fromm, zum rassistischen Realismus in Rudolf-Steiner-Schulen ansprach, wurde die Thematik mit einer verharmlosenden Bemerkung im Schulblatt beiseite geschoben. Ein Infoblatt dieser Tage zu den Büchern von Hans-Jürgen Bader/Lorenzo Ravagli und deren Versuche, die Rassenvorwürfe gegen Steiner richtig zu stellen, zeigt das Dilemma der Uneinsichtigen. Die beiden Autoren kontern mit subjektiven Meinungsäußerungen und Interpretationen statt mit korrekten Fakten. Sie unterstellen den Kritikern "oberflächliche Rezeption eines Exkurses"(= oberflächliche Wahrnehmung einer Erörterung). Zusätzlich wird behauptet, daß die Mitschrift der Steiner-Vorträge mangelhaft gewesen sei und "deren Authentizität daher zweifelhaft ist".
Es ist ein übliches rhetorisches Mittel, im Widerspruch stehende, störende Textaussagen einfach zu diskreditieren, oder die Richtigkeit zu bestreiten. Dennoch bleibt es nur ein durchsichtiger Versuch, sich dem Eingeständnis zu entziehen, daß die Rassismus-Einschätzung sehr wohl berechtigt ist. Die naheliegende Form der seriösen glaubwürdigen Gegendarstellung, eine persönliche korrigierende Aussage von Rudolf Steiner, fehlt nämlich!

Der Artikel des Spiegel-Magazins verweist weiterhin mit dem Steiner-Satz: "schon der Einwand: ich kann auch irren, ist störender Unglaube." (Theosophie GA 9, 1978, S.186), auf ein Grundprinzip von Rudolf Steiner, nämlich dessen Anspruch auf allumfassende, exklusiv nur ihm verfügbare Einsichtsfähigkeit und Wissen.
Antroposophie als eine der tragenden Stützen der Waldorf-Pädagogik, wie auch die Ausbildung der Waldorflehrer setzen eine bedingungslose Akzeptanz dieser Geisteshaltung von Rudolf Steiner voraus.
Angehende Waldorflehrer müssen an der anthroposophischen freien Hochschule in Stuttgart, laut "Studienbegleiter", zum Buch "Theosophie" eine"geistige Schulung" durchlaufen, bei der" Inhalte nicht kommentiert oder interpretiert" werden (Spiegel Nr.36 / 3.9.07). Der geistige Alleinvertretungs-Anspruch von solcher Qualität ist von radikalen Sektenführern und totalitär ausgerichteten Despoten gut bekannt. Allerdings sollte diese Geisteshaltung durch das Hitler-Unwesen im gesunden Volksdenken ausgemerzt sein. Im Zeitalter der Globalisierung solche Sichtweisen als Denkvorgaben ausgerechnet bei Rudolf Steiner vorzufinden zu müssen, empfinde ich als grenzenlos enttäuschend und gefährlich für die Geistesbildung unserer Kinder.

Da sich die Waldorf-Lehrer den Eltern gegenüber, bereits in den Einführungsgesprächen vor der Neueinschulung der Kinder, als überlegene Hüter und Kenner der Rudolf-Steiner-Prinzipien präsentieren, muß davon ausgegangen werden, daß den Lehrern diese Denkweise bestens bekannt ist. Hier geschieht mit der Vorspiegelung weltoffener Zugewandtheit gegenüber anderen Menschen, eine bewußte Täuschung der Eltern über die wahren Hintergründe des Schulunterrichts.
Eine Waldorfschule ist nicht nur Lernstätte mit staatlichem und somit öffentlichen Erziehungsauftrag, sondern - nüchtern betrachtet - auch ein privates Wirtschafts-Unternehmen, welches die Wissensvermittlung als Produkt verkauft. Sie unterliegt somit dem kaufmännischen Grundsatz von Treu und Glauben. Die vorliegende Realität, mit der begleitenden, undifferenzierten Verherrlichung der Rudolf-Steiner-Gedanken, gibt Anlaß zur Einschätzung, daß die Waldorflehrer sich wissentlich, Jahr für Jahr, gegenüber den Eltern auf unredliche Weise verhalten.

Änderungs-Vorschlag: Ein Namensgeber für eine Schule muß den Schülern als Symbol und Vorbild für zeitgemäße ethische und moralische Werte dienen. Das ist mit dem Namen des Rudolf-Steiner nicht mehr gegeben. Ich rege somit an, den Namen Rudolf-Steiner umgehend aus der Namen der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek zu entfernen und weiterhin eine entsprechende Umbenennung des gleichnamigen Schulvereins vorzunehmen!

7.) Mitteilung
Ich habe wahrgenommen, daß die Mobbing-Attacken des Lehrkörpers gegen ein bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weitergehen. Hieraus entnehme ich, daß die Schule ihre Absichtserklärung bei der Beratungsstelle Gewaltprävention, daß - durch Lehrkräfte entstandene Mängel in der schulischen Sozialstruktur - korrigierend entgegengewirkt werden soll, sowie ihre Verpflichtungserklärung gegenüber der Schulaufsicht, nicht einhalten will. Das verstehe ich als Wortbruch.

Ihrer Antwort zu meinen Fragen und Vorschlägen sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

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08.11.2007, Schreiben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall

Ihr Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007

Sehr geehrter Herr Hell,
unter Versicherung ordnungsgemäßer anwaltlicher Bevollmächtigung zeige ich an, dass ich vom Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek e.V., vertreten durch seinen Vorstand, beauftragt bin, auf Ihr Schreiben vom 20. Oktober d.J. zu antworten.

Arbeitsrechtliche Reaktionen gegen Herrn S. sind Teil der Personalakte und als solche vertraulich zu behandeln.
Wie Sie selbst schreiben, nehmen Lehrkräfte der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek an Fortbildungsmaßnahmen der Beratungsstelle Gewaltprävention teil. Ich weise für meine Mandantschaft in diesem Zusammenhang auch mit Nachdruck zurück, dass es eine "fehlorientierte, schulweit vorherrschende Geisteshaltung" gebe, die Gewalt toleriere und die durch "suggestive Kommunikationstricks" und eine "Rhetorik der Manipulation" eine "Zustimmung, Akzeptanz und den Anschein von Legalität" vermittelnde Billigung von Gewalt zeige bzw. hervorrufe. Eine Antwort auf Ihre diesbezügliche Frage erübrigt sich daher.

Sie unterstellen eine Veruntreuung von Geldern durch Herrn K.. Ich fordere Sie auf, derartige Behauptung zukünftig zu unterlassen. Sie sind gänzlich haltlos.
Die Behauptung, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend, ist aus der Luft gegriffen und wird mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.

Schließlich fordere ich Sie auf, beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, wie Sie sich insbesondere unter der Ziff. 5.) Ihres genannten Schreibens finden, zukünftig zu unterlassen. Zahllose weitere Beispiele enthalten andere Schreiben, die Sie in der Vergangenheit an einen unbestimmten Personenkreis geschickt haben. Ich bin bereits jetzt beauftragt, im Falle der Zuwiderhandlung rechtliche Schritte zu prüfen.
Es steht Ihnen frei, auf einer Mitgliederversammlung des Schulvereins eine Änderung des Namens anzuregen. Auf § 5 Abs. 6 der Satzung des Schulvereins weise ich insoweit hin.
Im Übrigen bitte ich darum, Korrespondenz in dieser Angelegenheit über mich zu führen.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall (Rechtsanwältin)

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11.11.2007, Entgegnung von M.Hell an
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

An den Vorstand
der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek
Rahlstedter Weg 60, 22159 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Schreiben vom 8.11.07, welches Sie von der Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall haben aufsetzen lassen, verstehe ich als Versuch zur Einschüchterung für den Zweck, einer Beantwortung meiner Fragen vom 20.10.07 aus dem Wege zu gehen. Dieses, sowie Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten erhöhen meine Sorge um das vorherrschende Rechts-Verständnis zu gesetzwidriger Gewalt von Lehrkräften gegen Kinder; der Verantwortlichkeit mit anvertrauten Geldern, sowie der Pflicht zur positiven Pflege des sozialen Klimas.
Die Verweigerung von Antworten zu Sachfragen verstehe ich als Beleg dafür, daß das vielfach propagierte Bestreben zur sogenannten "dialogischen Kommunikation nach K.M.Dietz", in dieser Waldorf-Gemeinschaft als reine Schönrednerei gewertet werden muß.

1.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 1.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Was die Vorhaltungen gegen den Waldorflehrer Herrn S., zur Mißhandlung eines Kindes mit Verletzungsfolge, betrifft, ist auf Folgendes hinzuweisen. Das Ereignis geschah vor den Augen der Kindergemeinschaft. Naturgemäß wirken ungewöhnliche Geschehnisse durch die klassenübergreifende Kommunikation der Schüler bis außerhalb der Grenzen der Schule. Schon allein das macht jedes außerordentliche Verhalten eines Lehrer zu einer öffentlichen Angelegenheit, welches letztlich auch mein Kind und mich betrifft. Die Schule hat folglich öffentlich mitzuteilen, wie sie in solcher Sache mit der Lehrkraft verfährt, was Sie unternimmt, um die pädagogische Kompetenz zu verbessern und mit welchen Mitteln die seelischen Schäden der Kinder aufgearbeitet werden sollen. Den Versuch, sich hinter dem Arbeitsrecht und einem scheinbaren "Mißverstehen" zu verstecken empfinde ich als kläglich.
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage!

2.) Ihr ausweichender Hinweis darauf, daß ich auf Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) hingewiesen habe, ist nicht ausreichend. Ich hatte lediglich Fremdangaben zitiert. Von Ihnen, dem Vorstand, möchte ich konkrete Einzelheiten erfahren.
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage!

3.) Ihre Zurückweisung meiner Einschätzung von einer fehlorientierten, schulweit vorherrschenden Geisteshaltung nehme ich zur Kenntnis. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie dies u.a. mit den jahrelangen Vorhaltungen zur gesetzwidrigen Gewaltbereitschaft von Lehrern, der formalen Feststellung im offiziellen Schulblatt und den aktuellen Gewalthandlungen dieses Jahres in Einklang zu bringen ist. Unverändert bleibt meine Frage:
Was will die Lehrerschaft unternehmen, um die seelischen Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Mißhandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten, aufzuarbeiten?
Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort!
(zurück >)

4.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 2.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie behaupten in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte dem Waldorflehrer - und ehemaligen Klassenlehrer meines Kindes bis zum achten Schuljahr bis 2005 - Herrn K. Veruntreuung unterstellt. Das ist nicht richtig und ich werte es meinerseits als Versuch, mich zu verleumden! Ich habe lediglich aus Sorge um das Ansehen der Schule darauf verwiesen, daß sich der Verdacht eigennütziger Vorteilsnahme bilden könnte. Da bisher kein Wort zu dem - jetzt, seit bald einem Jahr - ausstehenden Betrag von 1500,- Euro geäußert wurde, muß ich davon ausgehen, daß der Betrag immer noch nicht auf einem Schulkonto eingegangen ist.
Ich bitte also weiterhin um Mitteilung zur Sachlage und um eine seriös abgeschlossene Abrechnung der Klassenspiel-Verantwortlichen, sowie um Ihre Stellungnahme zu meinem Vorschlag, die finanziellen Rahmenbedingungen für Klassenspiele für die Zukunft verbindlich zu bestimmen. Dazu möchte ich jetzt auch erfahren, wann und von wem der ausstehende Betrag über 1500,-Euro laut Bankbeleg beglichen wurde, sobald dies geschehen ist.

5.) Zum Punkt 3.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Meine Bedenken zur Möglichkeit eines Mißbrauchs der pädagogischen Freiheit der Lehrerschaft zur Unterrichtsgestaltung, wegen des Schulausfall auf Grund privater Interessen der Lehrer, wurden wortlos übergangen.

6.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 4.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie äußern in Ihrem Schreiben als feststehende Tatsache, ich hätte in meinem Brief behauptet, die Personaldecke des Lehrerkollegiums sei unzureichend. Das entspricht nicht der Wahrheit. Richtig ist: Ich habe mich lediglich zu objektiv gegebenen Tatsachen geäußert und Fragen gestellt.
Gemäß meiner Anfrage, bestehe ich weiterhin auf die Überlassung aller Stundenpläne, um mir ein eigenes Bild von den Verhältnissen machen zu können.

7.) Zu Ihrer Entgegnung zum Punkt 5.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Sie unterstellen mir beleidigende Bemerkungen gegen das Kollegium der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, mit Verweis auf Ziff. 5.) meines Schreibens und fordern Unterlassung. Allerdings haben Sie es vermieden, mir konkret zu benennen, auf welche Wortfolge Sie Ihre Behauptung stützen. Soll ich Ratespiele betreiben? Ist dies ein Versuch, mich zu diskreditieren? Mit nebulösen Anschuldigungen kann ich nichts anfangen. Ich bestehe auf eine sachlich korrekte Antwort meiner Frage! (zurück >)

8.) Zum Punkt 6.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Daß Sie als Schulvorstand eine Äußerung zu dem Thema "Rudolf-Steiner-Rassismus erfordert Namens-Änderung der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek"verweigern, nehme ich zur Kenntnis.

9.) Zum Punkt 7.) meines Schreibens vom 20.Oktober 2007
Ihr Stillschweigen zu meiner Vorhaltung, daß Mobbing-Attacken durch Lehrer gegen ein bestimmtes Elternhaus unserer Schule ungerührt weiter gehen, habe ich ebenfalls zur Kenntnis genommen.

10.) Feststellung
In der Tatsache, daß Sie als Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, die Korrespondenz mit mir - laut Schreiben, letzter Satz - künftig nur noch über eine Rechtsanwältin führen wollen, sehe ich eine leichtfertige Verschwendung von Schulgeldern!
Frage: Was kostet dieses Verfahren im Umgang mit mir?
Welchen Betrag gibt die Schule jährlich für juristische Zwecke aus?
Hierzu hätte ich gerne die Zahlen der letzten fünf Jahre von Ihnen benannt!

11.) Sonderstellung von Herrn Farr
Verschiedentlich war Herr Farr als Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek in den Medien präsent. Im Internet wird Herr Farr dazu als Mitglied des Sprecherkreises der "Landesarbeitsgemeinschaft der Rudolf-Steiner-Schulen in Hamburg" benannt. Durch sein komplexes Aufgabenfeld ist Herr Farr mit seiner Person und seinem Handeln nicht nur ein Repräsentant der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, sondern auch für die Gesamtheit der Waldorf-Gemeinschaft. Ich gehe folglich davon aus, daß Herr Farr mit seinem Wirken die bundesweit vorherrschende Geisteshaltung - insbesondere zur Respektierung des Rechts auf seelische und körperliche Unverletzlichkeit der Kinder - widerspiegelt.

Ich möchte die Anerkennung des Engagements, die Waldorf-Pädagogik mittels Bauwerke, Konzerte, Kunst und Theater-Aufführungen zu präsentieren, nicht schmälern - dennoch ordne ich der Pflege und dem Schutz der seelischen Gesundheit von Kindern einen deutlich höheren Stellenwert zu. Seit zweieinhalb Jahren weise ich nun auf konkrete Geschehnisse hin, welche sich nur als gesetzwidrige Gewalt definieren lassen. Selbst durch die Staatsanwaltschaft wurde gesetzwidrige Lehrer-Gewalt deutlich gemacht. Seit zweieinhalb Jahren rege ich an, für Lehrer zusätzliche Bildungsmöglichkeiten einzurichten, damit diese den mentalen und pädagogischen Anforderungen besser begegnen können. Dazu forderte ich Konzepte zur Wiedergutmachung, um den seelischen Schäden bei pädagogischem Versagen von Lehrern, entgegenwirken zu können.

Ihre Reaktion bestand bisher im beharrlichen Schweigen in der Sache. Mir erscheint dies als herzlose Mißachtung der Kinder-Rechte. Ich meine, hier wird dem Guten der Waldorf-Pädagogik geschadet.
Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu dieser Einschätzung.

Ich weise darauf hin, daß meine begründeten Ausführungen nicht das private Leben von Personen betreffen, sondern ausschließlich den Bereich der beruflichen Befähigung und Betätigung der Lehrer und gegebenenfalls die Aufarbeitung der Folgen durch mangelnde Fachkompetenz zum Thema haben. Der Ärger von Lehrern darüber, daß jemand kritischen Zweifel an beruflichen Qualifikationen von Vertretern der Lehrer-Zunft äußert, mag "menschlich" sein. Es rechtfertigt aber nicht, diesen Sachstand mit dem Begriff "Beleidigend" zu verfälschen.

Ich erwarte sachbezogene Antworten bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem Gruß
gez. M. Hell

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11.11.2007, An an die Lehrerkonferenz
Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Schreiben an den Vorstand und an Sie, die Lehrerkonferenz vom 20.10.2007, habe ich Fragen gestellt und Vorschläge unterbreitet. Laut Satzung, wie auch nach der Definition des Vorstandes in seinem Schreiben vom 25.08.2005 an mich, ist es die Aufgabe der Lehrerkonferenz, sich zu pädagogischen Sachfragen zu äußern. Damit, daß der Schulvorstand eine Rechtsanwältin eingeschaltet hat, um die Korrespondenz im Rahmen seines Sachbereiches mit mir zu führen, sind Sie nicht von der Beantwortung meines Schreibens befreit.
I
ch erwarte Ihre Antwort bis zum 19.11.07 und verbleibe mit freundlichem Gruß
gez. M.Hell

ANLAGE: Mein Schreiben vom 20.10.200

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04.12.2007, Anschreiben von Rechtsanwältin Frau Dr. Ursula Prall
per Einschreiben an M.Hell.

Ihr Schreiben an den Vorstand des Rudolf Steiner Schulvereins
Hamburg-Wandsbek e.V. sowie andere vom 20. Oktober 2007

Sehr geehrter Herr Hell,
zu Ihrem Schreiben an den Vorstand der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek vom 11. November d.J. nehme ich Stellung wie folgt:

Zu 1. und 2. Die Antwort im diesseitigen Schreiben vom 8. November d.J. ist sachlich korrekt. Ein Arbeitgeber ist nicht befugt, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies ist keineswegs "kläglich", sondern eine Errungenschaft des Arbeits- und Datenschutzrechts.

Zu 3. und 11. Die von Ihnen geäußerten Einschätzungen werden, wie Sie zur Kenntnis genommen haben, nicht geteilt. Es werden daher keine weiteren Aktivitäten erfolgen. Es ist meiner Mandantschaft vollkommen klar, dass die Vorfälle, auf die Sie sich beziehen, absolut unzulässig sind. Kollegium und Vorstand sind daher bemüht, Wiederholungen vorzubeugen. Es kann auch nicht von einem Tolerieren die Rede sein, wenn arbeitsrechtliche Schritte ergriffen werden. Dass diese Vorfälle die von Ihnen behaupteten massiven Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht der Schulkinder gehabt hätten ist eine - nämlich ausschließlich Ihre - Einzelmeinung. Sie wird von der Elternschaft, dem Vorstand und dem Kollegium nicht geteilt. Auf Behördenseite sind die Vorfälle bekannt, bearbeitet und abgeschlossen. Dies wurde Ihnen seitens der Behörde mitgeteilt.

Ich habe Sie daher aufzufordern, es zukünftig zu unterlassen, die Behauptung zu verbreiten, dass es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrer-Misshandlungen und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mussten", gegeben hat. Diese Unterlassensaufforderung bezieht sich auch auf Behauptungen mit entsprechendem Inhalt, wozu u.a. die Behauptung zählt, dass Kinderrechte herzlos missachtet würden.

Im Falle einer Missachtung dieser Unterlassensaufforderung werde ich umgehend und ohne weitere Benachrichtigung eine gerichtliche Unterlassungsverfügung mit Festsetzung eines Bußgelds für den Fall der Zuwiderhandlung beantragen.(zurück >)

Zu 4. Die Abrechnung für das Klassenspiel Brundibär wurde bereits im September 2006 erstellt. Sie wurde Ihnen im persönlichen Gespräch detailliert erläutert. Das Preisgeld liegt bereits seit geraumer Zeit auf einem eigens eingerichteten Sparbuch; Inhaberin dieses Sparbuchs ist eine Mutter aus der Klasse. Im Übrigen gibt es feste Regeln, nach denen die Klassenspiele abgerechnet werden. Diese Regeln sind auch bekannt und sind erneut auf einer der letzten Eltern-Lehrer-Konferenzen erläutert worden. Sie haben sich - auch in diesem Fall - bewährt, weshalb es keinen Anlass gibt, von ihnen abzuweichen.

Zu 6. Die Schülerstunden und das Lehrerstundendeputat für den Unterricht an der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Wandsbek werden jedes Jahr der Aufsichtsbehörde gemeldet. Es hat hier nie Nachfragen, geschweige denn, Beanstandungen gegeben.

Zu 7. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das diesseitige Schreiben vom 8. November d.J. ein Diskreditierungsversuch sein könnte, ist es doch ausschließlich an Sie gegangen. Im Übrigen erledigt sich eine Antwort, denn ausweislich des vorletzten Absatzes Ihres Schreibens ist Ihnen vollkommen klar, worauf die Unterlassungsaufforderung, die Bestand hat, sich bezieht.

Zu 10. Die Jahresabrechnungen wurden den Vereinsmitgliedem nach § 10 Abs. 2 der Satzung vorgelegt, nachdem sie - §10 Abs. 1 der Satzung - durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft wurden. Sie können ggf. erneut eingesehen werden. Ihre übrigen Ausführungen wurden wiederum diesseits zur Kenntnis genommen. Ich bitte abschließend erneut darum, den Schriftverkehr in dieser Angelegenheit über mich zu führen. ( > Hell-Stellungnahme hierzu)
Mit freundlichem Gruß
Dr. Ursula Prall
(Rechtsanwältin)

Kommentar (Red.)
Die Bußgeld-Drohung mit der Aufforderung, es zukünftig zu unterlassen, die Behauptung zu verbreiten, daß es "seelische Verletzungen bei den vielen Kindern, welche die Lehrermisshandlung und somit das absolute Versagen der wertbildenden und schultragenden Autoritäts-Personen miterleben mußten" gegeben hat - sowie die Aussage: "Es werden keine weiteren Aktivitäten (gemeint war die von mir geforderte Aufarbeitung von seelischen Schäden und Wiedergutmachungen) erfolgen", läßt sich aus Sicht des Autoren nur so Weise verstehen:

Faktisch stellt die Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek - als Vertreterin der Waldorf-Pädagogik - offiziell fest, daß gesetzwidrige, körperliche, soziale und verbale Gewalttaten von Lehrern gegen Schüler, keine psychischen Auswirkungen auf jene Kinder haben, welche die Mißhandlungen situationsbedingt mit ansehen müssen.

Wenn Schulen eine wesentliche Form der seelischen Gewalt mit solcher Vehemenz in Abrede stellen, dürfte es wohl äußerst dringlich sein, die grundsätzliche Frage nach deren rechtsstaatlichem Verhältnis gegenüber den Kinder-Rechten und der pädagogischen Kompetenz intensiv zu prüfen.

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Ausführliche Anmerkung hierzu auf Seite 3.2, in DOKU-Teil 3
14.02.2008, Stellungnahme an Klassen-Elternvertreter, Eltern,
Schulvorstand + Lehrerkonferenz

     


Dokumenten-Sammlung

Bedenkliches zur Waldorf-Schule

Seite 1.1 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2005

Seite 1.2 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2007

Seite 1.3 / Lehrer-Administration und Schulvorstand gegen Elternhaus
Schriftverkehr 2008

Seite 2.1 / Eltern/Lehrer-Konferenz
Öffentliche Texte 2005, Reaktionen von Schulleitung und Lehrerschaft.
(Eltern/Lehrer-Konferenz ist das einzige klassenübergreifende Eltern-Forum.)

Seite 3.1 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2007

Seite 3.2 / An Elternschaft
Schriftverkehr 2008
mit SEKTEN-THEMATIK

Seite 4.1 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2007

Seite 4.2 / Schulbehörde Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 5.1 / Senat + Parteien Hamburg
Schriftwechsel 2008

Seite 6.1 / Staatsanwaltschaft Hamburg
Schriftwechsel 2007 + 2008

Seite 7.1 / Gremien auf Bundesebene
Schriftwechsel 2008

Seite 8.1 / Kinderschutzbund
Schriftwechsel 2007

Seite 9.1 / Gegen-Stimmen

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Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
2.) Staatliche Schulen

Netzwerk für Kinder-Rechte
www.lernen-ohne-angst.de

www.eltern-contra-schulunrecht.de

Kritische Öffentlichkeit schaffen
mit: www.eltern-info-net.de